Angela Freimuth
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, die Aufweichung der Schuldenbremse ist vom Bundestag und Bundesrat unter anderem damit begründet worden, dass zusätzliche Investitionen für Infrastrukturmaßnahmen, die ansonsten nicht möglich wären, ausgegeben werden können. Mich interessiert, mit welchen Kriterien und Prüfungen die Landesregierung genau dieses Kriterium der Zusätzlichkeit von Investitionen aus dem 04.06.2025 Infrastrukturschuldenfonds für die Landes- und die kommunale Ebene dar- und auch sicherstellen will.
