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Dr. Marcus Optendrenk

04.06.2025 Sitzungen 18/96

Das ist eine sehr berechtigte Frage, Frau Kollegin. Aber die kann ich Ihnen nur so beantworten, dass die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine solche Infrastrukturfinanzierung zur Verfügung steht, erst dann beantwortet werden kann, wenn ich weiß, wann das Gesetz in Kraft tritt, das der Bund zu machen hat. Das ist bisher nicht klar. Es ist erstens nicht klar, ob dieses Gesetz jetzt vor der Sommerpause verabschiedet und noch in diesem Jahr in Kraft tritt, sprich dann Rechtsänderungen erforderlich werden im Haushaltsvollzug oder in anderer Weise für alle Länder, oder ob beispielsweise ein Beschluss im Bundestag und im Bundesrat so erfolgt, dass das, was an Mitteln zu verteilen ist, erst zum 01.01.2026 greift. Insofern haben Sie im Moment als 16 Bundesländer gar keine Möglichkeit, abzuschätzen, ob es für den Haushaltsvollzug 2025 noch irgendwelcher Veränderungen bedarf oder ob es erst den Haushalts 2026 betrifft. Da der Redaktionsschluss des Haushalts jedenfalls bei uns im Kabinett traditionell vor der Sommerpause ist, kann es gut geschehen, dass wir Ihnen für den Fall, dass es erst für 2026 geschieht, das erst im Rahmen einer Ergänzungsvorlage zugänglich machen können. Landtag Sollte es für 2025 schon die Möglichkeit geben, irgendwelche Inanspruchnahmen rechtlich vorzusehen, stellt sich die Situation so dar, dass wir dann prüfen müssen, ob wir im Haushaltsvollzug aufgrund der Regelung des Haushaltsgesetzes zur Vereinnahmung von Mitteln möglicherweise im Vollzug Haushaltstitel ändern können oder müssen oder ob wir anders damit umgehen müssen. Es hängt also sehr davon ab, wie jetzt die Entwicklung im Bund von der Zeitachse wie im Inhalt her stattfindet.

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