Dr. Hartmut Beucker
Geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von Beruf bin ich ja Rechtsanwalt. Vom Studium der Rechtswissenschaften war ich auch deswegen so 04.06.2025 begeistert, weil man da ein ganz breites Spektrum von Sachen gelernt hat. Zum Beispiel gab es in der Rechtsgeschichte das Institut des Eideshelfers, und zwar im Hochmittelalter. Beim Eideshelfer ging es darum, dass, wer etwas behauptet hatte, einen Eideshelfer benennen konnte. Der belegte dann aber nicht die Tatsache, um die es da ging, sondern belegte nur den guten Leumund dessen, der da die Behauptung aufgestellt hatte. Später, als das römische Recht in der Renaissance entdeckt wurde, ging dieses Prinzip quasi verloren, und wir haben dann die Wahrheit als Prinzip genommen, wo dann auch der Spruch „ludex non calculat“ eine Rolle spielte. Man konnte bis zu 36 Eideshelfer benennen, und der Richter zählte dann nicht die Eides-Helfer, sondern wog die Argumente ab. Das heißt das nämlich: nicht, dass der Richter nicht rechnen kann, sondern dass er abwägt und nicht zählt. Wenden wir das auf diesen Antrag an, dann wäre Herr Professor Dr. Di Fabio sicherlich ein ganz hervorragender Eideshelfer, weil seine Kompetenz völlig außer Frage steht. Aber darum geht es nicht. Es geht um die Argumente in seinem Gutachten, also nicht um den Gutachter, sondern um das Gutachten. Sind die Argumente neu? Sind sie gut? Das ist vielleicht der Fall, aber sie sind auf keinen Fall neu. Sie sind alle bereits abgewogen, und deswegen müssten wir uns im Ausschuss eigentlich damit nicht mehr befassen, weil wir auf der Grundlage der bereits vorliegenden Argumente schon entschieden haben. Es wäre ehrlicher gewesen, dieses Gutachten nicht vorzuschieben, sondern gleich zu sagen: Wir müssen das unbedingt noch einmal behandeln. Ich empfinde es als nicht kollegial, dieses Gutachten insofern vorzuschützen. Wir sind gerne bereit, das im Ausschuss noch einmal zu diskutieren, aber nicht unter diesem Vorwand. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
