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Jörg Blöming

CDU 04.06.2025 Sitzungen 18/96

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Amtsangemessenheit der Alimentation war schon mehrfach Thema in unseren Debatten. Das ist auch grundsätzlich richtig so. Unsere Beamtinnen und Beamten leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es!) Dafür müssen sie amtsangemessen besoldet werden. (Beifall und Zuruf von Ralf Witzel [FDP]: Ge- nau!) Das steht völlig außer Frage. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Kriterien dafür vorgegeben, was „amtsangemessen“ bedeutet. Der Begriff ist nicht mehr abstrakt, sondern unmissverständlich und nachvollziehbar bestimmt. Gerade die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht das sehr klar. Die entsprechenden Berechnungen hat das Finanzministerium zusammen mit dem Gesetzentwurf bereits vorgelegt. Ebenso wurde im Haushalts- und Finanzausschuss am 23. Januar 2025 zur Verfassungskonformität der Alimentation im Jahr 2022 berichtet. Diese Feststellung wurde im Ausschuss bereits eingehend erörtert. Eine erneute parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Thema macht also nur dann Sinn, wenn wir eine grundlegend andere Ausgangslage haben. (Ralf Witzel [FDP]: Ja!) Die haben wir aber nicht, (Ralf Witzel [FDP]: Gutachtenlage!) auch wenn uns das der vorliegende Antrag suggerieren will. Darin findet sich die Aussage, wonach die Landesregierung mit dem harten Urteil der Verfassungswidrigkeit konfrontiert wird. In dem vorliegenden Antrag ist aber nur von einem neuen Gutachten die Rede. Die bereits lange vorliegende Bewertung von Professor Dr. Huber wird allerdings mit keinem Wort erwähnt. Dabei ist er in dem Bereich ein ausgewiesener Experte. Schließlich war er damals an der Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit der Alimentation beteiligt. Seine Einschätzung zu dem Thema ist eine gänzlich andere. Bitte erlauben Sie mir an dieser Stelle, kurz aus der Anhörung zu zitieren: Landtag „Ich finde, dass der Gesetzentwurf in geradezu schulmäßiger Weise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anwendet […].“ Davon lese ich in dem Antrag nichts. Eine andere Ausgangslage beim Thema „Alimentation“ kann ich also nicht erkennen. Schauen wir uns die weiteren Forderungen des vorliegenden Antrags einmal genauer an. Sie sind dem Grunde nach nicht falsch. Ich habe mich beim Lesen allerdings gefragt, ob sie überhaupt erforderlich sind. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich intensiv mit dem Gutachten von Professor Dr. Dr. Di Fabio auseinanderzusetzen. (Ralf Witzel [FDP]: Ja! Genau!) Das ist zweifellos erfolgt. Es handelt sich schließlich um das Gutachten eines renommierten ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts. Beauftragt wurde es vom Deutschen Beamtenbund Nordrhein-Westfalen. Bei diesem handelt es sich um den wichtigsten gewerkschaftlichen Dachverband im öffentlichen Dienst. Die letzte Forderung im Antrag lautet, regelmäßig über die Entwicklung im Bereich der Alimentation zu berichten. Allerdings hat Finanzminister Dr. Optendrenk das im Ausschuss bereits vor einiger Zeit zugesagt. Wie bereits ausgeführt, stellt das Finanzministerium jährlich konkrete Vorlagen zur Alimentation zur Verfügung. Damit lässt sich die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit genau nachvollziehen. Daher bedarf es an dieser Stelle keiner weiteren Beauftragung durch das Parlament. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die im Antrag geforderten Punkte zweifellos bereits umgesetzt sind. Die Berichterstattung wurde durch den Finanzminister ebenfalls zugesichert. Wir wissen, wie wichtig ein starker öffentlicher Dienst in Nordrhein-Westfalen ist. Wir brauchen keine Scheinanträge, um das deutlich zu machen. Wir haben in den vergangenen Jahren viel für unsere Beamtinnen und Beamten umgesetzt: von der Eins-zueins-Übertragung der Tariferhöhung bis zur Änderung der Laufbahnverordnung. Letztere haben wir gerade erst in der vorletzten Plenarsitzung beschlossen.

Alle Reden von Jörg Blöming Protokoll ↗