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Ralf Witzel

FDP 04.06.2025 Sitzungen 18/96

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung und die Landtagsfraktionen von CDU und Grünen haben bereits im Herbst letzten Jahres leider eine große Chance vergeben. Wir hätten fraktionsübergreifend ein starkes Signal für den öffentlichen Dienst senden können, wenn wir gemeinsam auch in konjunkturell schwierigen Zeiten den Tarifabschluss für den Beamtenbereich eins zu eins umgesetzt hätten. Stattdessen haben Sie, Herr Finanzminister, diese Frage mit einer Strukturveränderung beim Alimentationsprinzip verbunden, mit der Sie Neuland in NRW betreten. Sie unterstellen ein fiktives Partnereinkommen, damit die Besoldung nicht durch einen Verstoß gegen das Abstandsgebot zum Sozialleistungsbezug in verfassungswidriger Weise zu niedrig ist. Gerade dadurch haben Sie aber erst eine neue Verfassungsproblematik aufgemacht. Der renommierte frühere Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio analysiert in seiner Publikation „Schriften zum öffentlichen Dienstrecht – Band 13“ detailliert den schwarz-grünen Gesetzesbeschluss und kommt auf Seite 65 zu diesem Ergebnis – ich zitiere –: „Die Heranziehung eines ,Partnereinkommens‘, wie vom Landtag in seinem Anpassungsgesetz vom 10. Oktober 2024 beschlossen (LT-Drucks. 18/9514; Vorabdruck 18/61), steht nicht im Einklang mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes. Das Gesetz widerspricht zwei hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums: den materiellen und prozeduralen Anforderungen des Alimentationsprinzips und dem Abstandsgebot. Es ist verfassungsrechtlich unzulässig, eine das Mindestabstandsgebot zum grundsicherungsrecht-Landtag lichen Gesamtbedarf wahrende Besoldung von einem Antragserfordernis abhängig zu machen. Der Dienstherr ist zur Besoldung von Amts wegen verpflichtet.“ Professor Di Fabio kommt dann zu seiner Schlussfolgerung – ich darf ebenfalls zitieren –: „Das Gesetz ist insgesamt verfassungswidrig.“ Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass nach Angaben der Landesregierung mit mehreren Tausend nur ein Teil der Landesbeamten direkt persönlich betroffen ist. Die Landesregierung hat die fundierte verfassungsrechtliche Expertise von Professor Di Fabio als irrelevant zurückgewiesen, als das vollständige Gutachten in seiner Gesamtheit noch überhaupt nicht veröffentlicht gewesen ist. Deshalb erwarten wir im Antrag der FDP-Landtagsfraktion eigentlich drei Selbstverständlichkeiten: die qualifizierte Auseinandersetzung mit der ausführlichen rechtlichen Expertise des angesehenen Bundesverfassungsrichters, die mittlerweile vorliegt und öffentlich verfügbar ist, eine Neubewertung der schwarz-grünen Besoldungspolitik in Nordrhein-Westfalen und eine transparente öffentliche Kommunikation zu den Anträgen auf Ergänzungszuschlag und dem damit zusammenhängenden Bürokratieaufwand. Das alles sollte eine Selbstverständlichkeit sein und heute im Landtag auch eine Mehrheit finden. Nichtstun ist Machtmissbrauch; es geht schließlich um unser Land. (Beifall von Franziska Müller-Rech [FDP]) Viel problematischer ist der Umgang mit den Beamten, die wir für staatliche Handlungsfähigkeit und Gerechtigkeit dringend benötigen. Der Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes hat es in einem anschaulichen Bild unlängst auf den Punkt gebracht: Aus dem angekündigten Schnellboot einer Modernisierungsoffensive sei längst ein U-Boot geworden. Bei allen wichtigen Fragen tauche die Landesregierung nach vorherigen ergebnislosen Ankündigungen einfach ab und verschließe sich damit notwendigen Lösungen für drängende Probleme.

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