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Justus Moor

SPD 04.06.2025 Sitzungen 18/96

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Am 14. September ist es so weit, dann sind die Kommunalwahlen hier in Nordrhein-Westfalen. Eine Vielzahl von Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern bewerben sich um Zustimmung und ganz konkret um Stimmen. Konkret bewerben sie sich um Sitze in Räten, Kreistagen, Bezirksvertretungen, im Ruhrparlament, in Gemeinderäten usw. Am Abend des 14. September wird dann feststehen, wie viele Stimmen jede Partei bekommen hat und wie hoch der Anteil an der Zahl der gesamten Stimmen ist. Diese Stimmen werden dann umgerechnet, um festzustellen, wie viele Sitze das im Gremium bedeutet. Dafür gibt es verschiedene mathematische Verfahren. Lange Zeit ist dies nach dem sogenannten D’Hondt-Verfahren geschehen – ein Verfahren, das wiederholt von Verfassungsgerichten für mit der Verfassung vereinbar erklärt wurde. Dann wurde das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers angewandt, was auch für verfassungskonform erklärt wurde. D’Hondt bevorzugt tendenziell größere Parteien und benachteiligt kleinere Parteien. Sainte-Laguë/Schepers – gerade ist es angesprochen worden – benachteiligt tendenziell größere Parteien und bevorzugt kleinere Parteien. Darüber haben wir hier häufig gesprochen. (Ralf Witzel [FDP]: Nein!) Wenn man so will, befinden sich beide Verfahren an den jeweiligen Enden der Skala. Sie bilden die verfassungsrechtlichen Pole. Das Rock-Verfahren war nun der Versuch, so etwas wie die Mitte dazwischen zu finden, also die aktuelle Bevorzugung kleinerer Parteien bei dem geltenden Sainte-Laguë/Schepers zu reduzieren, ohne die Bevorzugung größerer Parteien bei D’Hondt zu erreichen. Es war der Versuch, dafür zu sorgen, dass die einzelne Stimme eines jeden Wählers und einer jeden Wählerin ungefähr gleich viel wert ist. Zudem war es der Versuch, den regelmäßigen Fall zu beenden – ich bin dankbar, dass Kollege Frieling das angesprochen hat –, dass eine Stimme für die eine Partei fast doppelt so viel Landtag wert ist wie die für eine andere Partei. Das halte ich auch heute weiter für ungerecht. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Auf den ersten Blick liegt es nahe, zu glauben: Wenn die beiden Extreme verfassungsrechtlich zulässig sind, dann muss es die Mitte ja erst recht sein. Der Verfassungsgerichtshof hat nun mit knapper Mehrheit entschieden, dass dem nicht so ist. Er hat entschieden: Das Rock-Verfahren ist verfassungswidrig. (Beifall von der FDP) Also beschließen wir heute, den – wie es im Juristendeutsch heißt – Status quo ante wiederherzustellen. Wir kehren also zu dem Stand vor der Änderung zurück. Wir führen wieder das bisherige System ein. Ich finde es ein gutes Zeichen der demokratischen Zusammenarbeit und auch der Akzeptanz und des Respekts gegenüber dem Gericht, dass wir dies als demokratische Fraktionen gemeinsam tun. Dafür bin ich explizit der FDP, aber auch den Kollegen von CDU und Grünen sehr dankbar. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Denn dann, am Abend des 14. Septembers, wenn die Stimmen gezählt sind, können die Stimmen verfassungsrechtlich zulässig umgerechnet werden. Das ist und das bleibt am Ende das Wichtigste. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

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