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Ralf Witzel

FDP 04.06.2025 Sitzungen 18/96

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die FDP-Landtagsfraktion darf ich Ihnen heute erneut versichern: Der Schutz von Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein zentrales Anliegen von uns. Da kann es keinen Zweifel geben. Die Verteidigung von Meinungsfreiheit ist auch ausdrücklich kein rechtes Anliegen, sondern Auftrag des Grundgesetzes und sollte uns allen ein Anliegen sein. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Eine ernsthafte Debatte über Freiheit und Grenzen der Meinungsfreiheit wäre deshalb im aktuellen politischen Kontext durchaus wertvoll. Genau deshalb ist es so schade, dass die Verfasser des vorliegenden Antrages daran offenbar nicht interessiert sind. Für die FDP-Landtagsfraktion gilt: Was in der analogen Welt verboten ist, sollte nicht in digitalen Medien einfach erlaubt sein. Hass und Hetze, Diskriminierung, Antisemitismus usw. sind keine legitime Meinungsäußerung, sondern verboten oder sogar eine Straftat, die es unabhängig vom Transportweg der Inhalte zu unterbinden und zu sanktionieren gilt. (Beifall von der FDP) Dieses Ziel sollte eigentlich uns alle in diesem Hohen Haus verbinden. Wir müssen deshalb die neuen Realitäten in den Blick nehmen. Die Welt dreht und entwickelt sich weiter. Das gilt natürlich auch für die Verbreitung und Verbreitungswege medialer Inhalte. Das täglich wachsende Angebot an Social Media erweitert den Meinungsraum, trägt aber auch belegbar zu Verhaltensweisen bei, die wir nicht wollen können, etwa wenn zur politischen Radikalisierung beigetragen wird, die später in Straftaten oder Anschlägen gipfeln und die öffentliche Sicherheit bedrohen kann. Social-Media-Challenges, die zur Begehung von Straftaten wie beispielsweise zur Zerstörung von Eigentum aufrufen, die Diebstahl oder Gewalt als Mutprobe verklären, sollten konsequent entfernt werden. KIVI ist maßgeblich von der Landesanstalt für Medien, LfM, in Nordrhein-Westfalen vorangetrieben worden und leistet mithilfe von Künstlicher Intelligenz einen wichtigen Beitrag beim Kampf gegen tatsächliche Rechtsverstöße im Netz. Beim Hinweis auf potenziell strafbare Handlungen müssen sich natürlich in jedem Einzelfall individuelle Prüfungen der konkreten Umstände anschließen. Nicht alles, was KIVI entdeckt, ist tatsächlich verboten. Genau das muss eine Prüfung ergeben. Deshalb sagt auch die LfM selbst: Ein KI-Tool ist begrenzt in seinen Möglichkeiten, den Kontext einer Äußerung wie historische Bezüge oder die Form der Darstellung, also beispielsweise Satire, zu verstehen. Genau deshalb darf Künstliche Intelligenz die menschliche nicht ersetzen. Die Landesmedienanstalten wollen das auch gar nicht. Sie sind selbst Landtag keine Ermittlungsbehörden und setzen damit auch kein Strafmaß fest. Sie können aber helfen, prüfungsrelevante Vorgänge überhaupt zu identifizieren. Im Rechtsstaat müssen sich dann gründliche Ermittlungen anschließen. Symbole oder pornografische Darstellungen sind beispielsweise mit höherer Treffersicherheit zu ermitteln als Delikte, die verbale Äußerungen betreffen. Auch sagt die LfM selbst, dass KIVI einen kontinuierlichen Weiterbildungsprozess erfordert und insofern eine Daueraufgabe für die Zukunft darstellt. KIVI ist etwa noch nicht für alle Herkunftssprachen programmiert, von denen beispielsweise Gefahren für die öffentliche Sicherheit auch in unserem Land ausgehen können. Wenn es den Antragstellern um eine seriöse fachliche Debatte bei dieser Beratung hier gehen würde, dann hätten sie die Überweisung dieses Antrags in den Medienausschuss beantragt. Wir wären dort gern zusammen mit der LfM in die ausführliche Erörterung bisheriger Erfahrungen und Befunde von KIVI eingestiegen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Dieser Dialog wäre hilfreich, wird nicht von uns blockiert, ist aber von der antragstellenden Fraktion offenbar gar nicht gewollt. Das soll hier einfach durchgestimmt werden. Es geht Ihnen also offenbar darum, ein schnelles Statement herauszuhauen, um damit den Eindruck zu erwecken, politische Wettbewerber seien für mehr staatliche Zensur. Für die FDP-Landtagsfraktion weise ich diese Unterstellung entschieden zurück und sage noch einmal deutlich: Forderungen nach fürsorglicher staatlicher Moderation, Untersagung von schädlicher Kommunikation oder sogenannter Desinformation sind tatsächlich oftmals bedenklich. Wer zieht die Grenze und hat selbst die eine, die einzige Wahrheit für sich gepachtet? Diese Debatte müssen wir deshalb mit Ernsthaftigkeit führen. Auch abwegige Meinungen oder ungewünschte Verhaltensweisen sollte man als Erwachsener aushalten müssen, sofern diese kein rechtliches Verbot berühren. Genau das ist der Dreh- und Angelpunkt. Recht und Gesetz sind stets der Maßstab einer staatlichen Befugnis zum Einschreiten und nicht Fragen des eigenen Geschmacks. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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