Lena Teschlade
Sehr geehrter Herr Präsident bzw. Herr großzügiger Präsident! (Heiterkeit von der SPD und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 10. Oktober 2024 haben wir hier im Plenum über den Gesetzentwurf zum Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz gesprochen. In meiner Rede habe ich damals klargemacht, dass uns die Themen „Arbeitsschutz“ und „Gesundheitsschutz“ wichtig sind, dass wir Verbesserungen ernst nehmen und dass wir über Verbesserungen in diesem Bereich dringend sprechen müssen. Das sind Lehren, die wir alle gemeinsam aus der Coronapandemie gezogen haben, und Ergebnisse, die durch die Enquetekommission zutage gekommen sind. In der Debatte habe ich aber auch klargemacht, dass es unsererseits noch Fragezeichen dahin gehend gibt, ob der eingeschlagene Weg der Landesregierung in dieser Form richtig ist. Grundsätzlich hat die Coronapandemie gezeigt, dass wir gut abgestimmte Strukturen auf übergeordneter Ebene brauchen, die im Fall einer Krise die Führung übernehmen. Gleichzeitig haben sich aber auch viele regionale Strukturen bewährt. Am 16. Januar 2025 haben wir alle gemeinsam dann eine Anhörung durchgeführt. Dabei hat sich heraus-Landtag gestellt, dass es nicht nur Fragen seitens der Opposition gibt, sondern dass es vor allen Dingen auf anderen Ebenen noch offene Fragen und eigentlich sogar Widerstände gibt. Beispielsweise hat der Städtetag in dieser Anhörung sogar angekündigt, gegen dieses Vorhaben in dieser Form zu klagen, weil man durch diesen Gesetzentwurf bestimmte Konnexitätserfordernisse als gefährdet ansieht. Das Land widmet sehr viele Aufgaben neu zu Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung um. Herr Schmitz, genau das haben Sie gerade angesprochen. Nur sagen Sie, das sei überhaupt kein Problem. Die kommunale Familie sieht da aber durchaus Schwierigkeiten. Wir finden, dass man diese angesprochenen Themen ernst nehmen muss. Diese Verantwortung haben wir. (Beifall von der SPD) Auf Grundlage dieser möglichen Klage baten wir im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 12.03. darum, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und bei der folgenden Ausschusssitzung im April zu behandeln. Obwohl Sie zuvor Druck gemacht hatten, haben Sie in der darauffolgenden Sitzung selbst darum gebeten, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen, weil Ihnen offensichtlich aufgefallen war, dass man möglicherweise noch einmal darübergehen muss. Dem haben wir selbstverständlich zugestimmt, weil wir uns darauf geeinigt haben, dass wir dieses wichtige Thema immer kollegial und gemeinschaftlich bearbeiten wollen. Dann haben wir erst einmal sehr lange nichts mehr von Ihnen gehört. Wir haben keine Reaktion erhalten. Wir wussten nicht, was passiert. Keine 24 Stunden vor der Ausschusssitzung in der letzten Woche haben Sie uns dann ein 27-seitiges Papier mit umfassenden Änderungen geschickt und parallel den Punkt für heute auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt. Das ist unverschämt! (Beifall von der SPD) In der folgenden Ausschusssitzung haben wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der FDP darum gebeten, den Punkt aufgrund von parlamentarischer Ordnung und guter Zusammenarbeit noch einmal von der Tagesordnung zu nehmen, damit wir die Möglichkeit erhalten, diesen noch einmal inhaltlich zu beraten. Das haben Sie abgelehnt. So haben wir also im Ausschuss nicht ein einziges Mal wirklich inhaltlich über das Thema sprechen können, nachdem auch die Opposition die Möglichkeit bekommen hatte, noch einmal Gespräche zu führen und sich intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen. (Kirsten Stich [SPD]: Genau! Geht gar nicht! – Thorsten Klute [SPD]: So ist das, Herr Schmitz! – Kirsten Stich [SPD]: Das stört ihn aber nicht!) 04.06.2025 Inhaltlich konnten auch die vorgeschlagenen Änderungen der Regierungskoalition die berechtigten Bedenken nicht aushebeln. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen nur einen kleinen Teil der neuen Pflichtaufgaben nach Weisung. Deshalb stellen wir heute gemeinsam mit der FDP einen Änderungsantrag. Darin sind die berechtigten Einwände des Städtetages genauso berücksichtigt wie das sehr wichtige Thema „Kinder- und Jugendgesundheit“, unter das auch die Schuleingangsuntersuchung fällt. Ich kann nur dafür werben, die Bedenken des Städtetages ernst zu nehmen und diesen Änderungsvorschlag anzunehmen. So kann die Zusammenlegung ein Ergebnis aus den Lehren der Coronapandemie sein und eine sinnvolle Bündelung von Aufgaben mit sich bringen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
