Marco Schmitz
Immer. Sie sind immer produktiv. Deswegen hatte ich meine Rede noch nicht mit dabei. Aber ich freue mich natürlich, direkt weiterzumachen. Das ist jetzt natürlich ein harter Bruch – das möchte ich einmal sagen –: Nach der Debatte gerade zu thyssenkrupp, in der man den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch mal deutlich Zuspruch gewährt hat, kommen wir jetzt zu einem sehr formellen Thema, und zwar zu der Einrichtung eines Landesgesundheitsamtes. Wir beraten heute in der zweiten Lesung einen Gesetzentwurf, der eine zentrale Lehre aus der Coronapandemie aufgreift, nämlich die Notwendigkeit, unseren öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen strukturell, fachlich und organisatorisch besser aufzustellen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass wir in gesundheitlichen Krisen einen handlungsfähigen Staat mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Kommunikationswegen und einer zentralen Koordination brauchen. Genau diesen schaffen wir jetzt mit der Errichtung des Landesamts für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen. 04.06.2025 Mit dem Landesamt entsteht eine neue Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des MAGS. Sie übernimmt zentrale Aufgaben des bisherigen Landeszentrums Gesundheit sowie des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung. Fachaufsicht, Beratung und Unterstützung kommen künftig aus einer Hand. Das ist kein Selbstzweck, sondern ein gezielter Schritt hin zu mehr Effizienz, Durchsetzungskraft, und das sowohl im Alltag als auch im Krisenfall. Das Ministerium hat es in der letzten AGS-Sitzung betont: Mit dieser Neuaufstellung wird eine wichtige Konsequenz aus der Aufgabenkritik der letzten Jahre gezogen. Wir bündeln die Fachexpertise, vermeiden Doppelstrukturen und schaffen Synergien, die insbesondere der Arbeitsschutzverwaltung und dem öffentlichen Gesundheitsdienst zugutekommen. Nicht zuletzt geben wir den unteren Gesundheitsbehörden, also den Kreisgesundheitsämtern vor Ort, einen starken Partner an die Hand. Besonders wichtig ist uns: Die kommunalen Gesundheitsämter bleiben die zentralen Akteure vor Ort. Sie kennen die Bedarfe ihrer Region am besten. Sie können am besten entscheiden. Wir wollen gar nicht über ihre Köpfe hinweg entscheiden, sondern mit ihnen auf Augenhöhe arbeiten. Die Kommunen sind unsere wichtigsten Partner in der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Das neue Landesamt wird sie dort unterstützen, wo sie Unterstützung benötigen – fachlich, organisatorisch oder, wie wir es auch erlebt haben, im Krisenfall. Das neue Landesamt soll dabei nicht zentralistisch, sondern koordinierend agieren. Es geht nicht darum, dass es das Landesgesundheitsamt besser weiß als die Gesundheitsämter vor Ort. Im Gegenteil: Die Kompetenz liegt weiterhin bei den Kommunen. Wir ermöglichen mit diesem Gesetz lediglich, dass in bestimmten Fällen Weisungen überhaupt möglich werden. Bislang war das nicht der Fall. Diese Möglichkeit dient dem Schutz und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger – dort, wo es nötig ist. Wir stärken mit diesem Gesetz nicht nur die Koordination, sondern auch die Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene. Wie? Wir geben ihnen Verlässlichkeit. Wir sorgen dafür, dass das Wissen und die Kompetenz auf Landesebene dort ankommen, wo sie gebraucht werden, und zwar bei den Gesundheitsämtern vor Ort. Natürlich haben auch uns die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände erreicht, darunter die Sorge, dass mit der Umwandlung einiger Aufgaben in „Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung drohen könnten. Wir haben das ernst genommen, und wir haben reagiert. In enger Abstimmung haben die Koalitionspartner gezielt Änderungen eingebracht. Darüber hinaus haben wir weitere wichtige Klarstellungen vorgenom-Landtag men: Wir verankern die gesundheitliche Chancengleichheit ausdrücklich im Gesetz. Wir stellen klar, dass besonders vulnerable Gruppen, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz und obdachlose Menschen, besonders berücksichtigt sind. Wir haben auch die Möglichkeit eröffnet, zukünftig Patientenlotsinnen und -lotsen einzusetzen – ein wichtiger Baustein für bessere Versorgungskoordination und individuelle Versorgung. Wir können den Änderungsantrag, der von der FDP und der SPD eingebracht worden ist, nicht mittragen. Durch den Antrag würden wesentliche Aufgabenbereiche, etwa die Prävention und die Gesundheitsförderung, komplett aus der Weisungsbindung herausgenommen werden. (Justus Moor [SPD]: Ja! Richtig!) Das mag auf den ersten Blick sympathisch klingen; die Kommunen müssten es dann vor Ort regeln. Aber genau in diesen Bereichen brauchen wir auch Koordination. (Beifall von Meral Thoms [GRÜNE] und Jule Wenzel [GRÜNE]) Denn Infektionsschutz, Gesundheitsaufklärung oder auch die Vorbereitung auf Krisenlagen benötigen eine zentrale Steuerung von all dem, bei dem die Kommunen Unterstützung brauchen oder eine einheitliche Vorgehensweise notwendig ist. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal betonen …
