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Dorothee Feller

22.05.2025 Sitzungen 18/95

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! So intensiv die Debatte am gestrigen Abend auch gewesen ist, hat sie eines jedenfalls nicht hervorgebracht: neue Erkenntnisse. (Beifall von der CDU) Lassen Sie mich daher die wesentlichen Aspekte noch einmal auf den Punkt bringen. Zum Hauptschulbildungsgang an Realschulen: Unsere Hauptschulen erfüllen eine wichtige Funktion in unserer Gesellschaft. Das gilt erst recht für die Schülerinnen und Schüler, die diese Schulform besuchen. Es sind großartige junge Menschen, die jedes Recht haben, ihren Kompetenzen entsprechend beschult zu werden. Wir halten am dreigliedrigen Schulsystem fest und stärken die Hauptschulen. Es ist einfach falsch, hier zu sagen, dass die Hauptschulen abgebaut werden. (Dilek Engin [SPD]: Das sagen die Grünen aber nicht!) Die Anzahl der Hauptschulen von 159 ist stabil. Wir haben steigende Schülerzahlen in den Hauptschulen und sogar Kommunen, die überlegen, neue Hauptschulen zu gründen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die Regelung des § 132c Schulgesetz unterstützt diesen Weg. Dank der Verstetigung haben Kinder und Jugendliche auch dann die Möglichkeit, einen Hauptschulbildungsgang zu besuchen, wenn sich keine Hauptschule in erreichbarer Nähe befindet. Indem Sie diese Regelung ablehnen, stellen Sie diese Kinder und ihre Eltern vor die Wahl, ob sie einen großen Teil des Tages lieber im Bus verbringen möchten oder in einem Bildungsgang, der nicht ihren Kompetenzen entspricht. Das, meine Damen und Herren, entspricht nicht den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen. Die falsche Behauptung, sie würden dort zum Großteil ihren Abschluss nicht schaffen, ist darüber hinaus für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein Schlag ins Gesicht, den sie nicht verdient haben. (Beifall von der CDU) 22.05.2025 Nun zum islamischen Religionsunterricht: In der Diskussion zum islamischen Religionsunterricht wünsche ich mir einen deutlich sensibleren Umgang mit den objektiven Fakten. Im Ausschuss für Schule und Bildung hat Professor Khorchide ausdrücklich betont, dass es sich bei der angesprochenen Studie um eine solche zu den Islamwissenschaften handelt und nicht zu dem islamischen Religionsunterricht. Beides miteinander zu vermengen, verursacht eine gesellschaftspolitische Diskussion, die an anderer Stelle dankbar aufgegriffen und vermengt mit extremistischen Inhalten weitergetragen wird. Das kann nicht im Sinne einer demokratischen Auseinandersetzung sein. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Zu Lese-Rechtschreib-Schwäche und Dyskalkulie: Auch hier gilt es zu differenzieren. Der Nachteilsausgleich, also die zeitliche oder technische Unterstützung, damit Kinder trotz Einschränkungen die geforderte Leistung erbringen können, ist bereits jetzt in Nordrhein-Westfalen in allen Jahrgangsstufen möglich. Auch für den Notenschutz, also die Nichtbewertung von Leistungen, besteht in Nordrhein-Westfalen außerhalb der Abschlussjahrgänge bereits jetzt ein pädagogischer Spielraum für Lehrkräfte. Doch – und das gehört einfach zur Wahrheit dazu – seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2023 haben wir bundesweit eine neue Zeitrechnung. In seinem Beschluss hat das Gericht die Voraussetzungen für den Notenschutz deutlich definiert. Diese sind keineswegs trivial. So muss die Regelung einen Behindertenbegriff beinhalten, der einerseits den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen gerecht wird und andererseits einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Regelung mit den BMK-Vereinbarungen übereinstimmt, um die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu wahren. Auch das ist eine Voraussetzung, die das Bundesverfassungsgericht schon in anderen Zusammenhängen ausdrücklich betont hat. Bei allem Verständnis für den Wunsch nach einer schnellen Umsetzung ist unser Ziel eine wirksame Regelung, die am Ende denjenigen zugutekommt, um die es geht: den Kindern und Jugendlichen. Äußerst bedauerlich ist, dass in dieser ganzen Debatte die Änderung zur Qualitätssicherung, mit der erstmals seit Jahrzehnten die Fortbildungsstruktur für Lehrkräfte eine Modernisierung erfährt, keinerlei Berücksichtigung in Ihrer Debatte gefunden hat. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Landtag

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