Sven Werner Tritschler
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorneweg: Für den konstruktiven Austausch kann ich mich leider nicht bedanken. Es ist auch schon eine gewisse traurige NRW-Tradition: 1999 verbietet Ihnen das 22.05.2025 Landesverfassungsgericht die Fünfprozenthürde bei Kommunalwahlen. Daraufhin erfinden Sie eine sogenannte Einsitzklausel zulasten der kleinen Parteien. Die kassiert das Verfassungsgericht dann 2008. 2015 mauschelt das große Parteienkartell aus CDU, SPD und Grünen dann eine 2,5-Prozent-Hürde aus. Die scheitert 2017 vor dem Verfassungsgericht. Und im letzten Jahr kommt dann die sogenannte Rock-Regel, wieder eine neue Berechnungsmethode für die Mandatszuteilung, wieder zulasten der kleinen Parteien. Und auch sie scheiterte vor wenigen Tagen in Münster beim Verfassungsgericht. Meine Damen und Herren, NRW hat auch ohne diese Hürden seit jeher eines der undemokratischsten Kommunalwahlsysteme der Bundesrepublik. Während die Bürger in anderen Bundesländern durch Kumulieren und Panaschieren unmittelbaren Einfluss auf die Zusammensetzung der Räte und Kreistage nehmen können, bleibt diese Entscheidung hierzulande fest in der Hand der Parteien, also von Ihnen. Und die halten sich durch geradezu absurd hohe Hürden, um überhaupt bei der Wahl antreten zu dürfen, gerne lästige Konkurrenz vom Hals. Dass Ihnen das nicht reicht, sondern dass Sie den Wahlantritt seit Jahrzehnten immer wieder zu erschweren versuchen, spricht für die unterentwickelte demokratische Kultur in NRW und bei Ihnen, bei seinen politischen Entscheidungsträgern. Nun funktionieren Ihre Bemühungen, politische Wettbewerber aus dem Spiel zu nehmen, seit Jahren sichtlich immer weniger. Die Leute sind schlicht so unzufrieden mit ihrer Politik, dass sie auch bereit sind, diese hohen Hürden zu nehmen. Sie sammeln dann unzählige Unterschriften, stellen dutzendweise chancenlose Zählkandidaten auf, kämpfen sich durch einen Bürokratiedschungel und machen Wahlkampf auf eigene Kosten, nur um eine Alternative zu ihren Parteifreunden in den Kommunen anbieten zu können. So ist zumindest in Kommunalparlamenten unseres Landes ein bisschen von dem entstanden, vor dem Sie sich offenbar alle ganz besonders fürchten, nämlich demokratische Vielfalt. Man merkt Ihnen diese Furcht auch an. Es ist ja geradezu ein Treppenwitz, dass Sie in der Woche, in der Sie wegen Ihres letzten Angriffs auf die kommunale Demokratie eine Klatsche in Münster abgeholt haben, gleich den nächsten Angriff starten und uns diesen Gesetzentwurf hier vorlegen. Denn hinter einigen sinnvollen und netten Maßnahmen, etwa der Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit oder der Einführung von Jugendvertretungen, verbergen sich dann doch allerlei demokratiefeindliche Ferkeleien; Ferkeleien, zu denen Sie im Einleitungstext bezeichnenderweise nicht ein einziges Landtag Wort verlieren und die auch die Ministerin gerade nur ganz kurz im Halbsatz gestreift hat. Sie wollen zum Beispiel die Mindestgröße für Fraktionen anheben. Die Absicht dahinter ist durchsichtig. Wenn Sie die kleinen Wettbewerber schon nicht aus den Parlamenten halten können, dann wollen Sie sie wenigstens weitestgehend entrechten. Denn wer keinen Fraktionsstatus bekommt, der hat natürlich viel weniger Mitwirkungsrecht. Nun wird das meine Partei nach allen Umfragen kaum noch betreffen, sondern eher kleinere Parteien wie die FDP und kommunale Wählergruppen. Aber wir machen Politik nicht nur für uns selbst. Das unterscheidet uns dann ganz offensichtlich von Ihnen. Aber es wird noch besser. Zukünftig sollen Bürgermeister gegen Ratsmitglieder Ordnungsgelder von bis zu 1.000 Euro verhängen dürfen, wenn diese sich nicht so verhalten, wie es gewünscht ist. Jetzt wissen wir ja aus diesem und anderen Parlamenten, was für komische Blüten es treiben kann, wenn man Ihnen da zu viel Macht überlässt. Aber in Kommunalparlamenten muss das doch noch viel schwerer wirken, insbesondere die 1.000 Euro. Erstens haben wir es da mit Ehrenamtlern zu tun und nicht mit großzügig alimentierten Vollzeitpolitikern. Zweitens haben Bürgermeister, die die Sitzung leiten, doch eine ganz andere Rolle als ein Präsident, der aus der Mitte des Gremiums gewählt ist. Und drittens wird der Verlauf der Sitzungen nicht annähernd so gut dokumentiert wie hier bei uns oder in anderen Vollzeitparlamenten – und auch das, weil sie sich seit Jahren weigern, die von uns geforderte Pflicht zum Livestreaming der Sitzungen einzuführen. So viel zu den augenfälligsten demokratiefeindlichen Ferkeleien in Ihrem Gesetzentwurf, die Sie uns hier so nebenbei versuchen unterzujubeln. In dieser Form ist das für uns natürlich absolut inakzeptabel. Wir sind guter Dinge, dass zumindest die schlimmsten Teile wieder mal am Verfassungsgericht scheitern werden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
