Christian Dahm
Guten Tag. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier über den Gesetzentwurf, in dem viele Dinge geregelt werden, die die Arbeit in unseren Kommunen betrifft. Die Bandbreite, die Sie in dieses Gesetz gepackt haben, ist wahnsinnig groß. Dabei sind es eigentlich alle Punkte wert, ausführlich betrachtet zu werden; das braucht es auch in einer weiteren Diskussion. Mit Blick auf die Punkte kann man feststellen: Viele Regelungen sind sinnvoll. Einige Regelungen sind völlig unproblematisch, manche unwesentlich, andere dagegen etwas kritischer. Meine Fraktion und ich fanden den Ansatz gut, die Regelungen gemeinsam zu besprechen und zu verabschieden, die diese Arbeitsweise betreffen. Dabei geht es nicht um politische Fragen oder eine politische Haltung, sondern um das Ziel, die Arbeit der Menschen zu erleichtern, die sich in den kommunalpolitischen Gremien für die Gemeinschaft einbringen. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass es sinnvoll und angebracht ist, diese Regelungen in einem gemeinsamen und konsensualen Prozess zu besprechen und zu beschließen. Dass die kommunalpolitischen Vereinigungen – das hat der Kollege Frieling eben auch angesprochen – der demokratischen Parteien, KPV, SGK, GAR und VLK, das in diesem Punkt in einem engen Schulterschluss gemeinsam mit dem Ministerium erarbeitet haben, ist gut und ein wichtiger Beleg dafür. Leider hat sich das hier im Landtag etwas anders dargestellt. Ich will das nicht überbewerten, aber einen echten gemeinsamen und konsensualen Prozess stelle ich mir etwas anders vor. Ich will das aber nicht herausheben. Lassen Sie uns einige Regelungen anschauen. Mit dem Gesetz soll beispielsweise die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. Das ist gut; das ist ein wichtiges und richtiges Ziel. Die vorgesehene Möglichkeit, für sachkundige Bürgerinnen und Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner das erforderliche Alter, um vor Ort in den Stadträten mit-22.05.2025 machen zu können, von 18 Jahre auf 16 Jahre zu senken, ist zum Beispiel gut und sinnvoll. Das unterstützen wir natürlich. Bei anderen Regelungen zur stärkeren Beteiligung stellen sich durchaus Fragen, gerade mit Blick auf die immer wiederkehrenden Forderungen anderer Bevölkerungsgruppen. Ich will hier explizit die Landesseniorenvertretung ansprechen. Die ist ja nicht nur jedes Jahr bei uns zu Gast, sondern auch bei Ihnen und auch bei Ihnen, (Der Redner deutet auf die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.) und die fordert rechtliche Regelungen ein. Aus unserer Sicht muss man einen ausgewogenen Weg finden, um keine Begehrlichkeiten zu wecken, die man nicht erfüllen kann. Aber auch die Regelungen zu anderen Themen – einige haben Sie angesprochen –, beispielsweise zur Einführung von Bürgermeisterinnen durch den Dienstältesten, zur Senkung der Sperrwirkung von Bürgeranträgen, Bürgerbegehren von zwei auf vier Jahre, die gerade angesprochenen Regelungen der interkommunalen Zusammenarbeit, aber auch Vergabegrundsätze, sind durchaus sinnvoll. Einen besonderen Blick will ich aber auf eine Regelung werfen, die eine spannende Geschichte in diesem Haus hat: die Einführung von Beigeordneten auf der Kreisebene. Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer unseres Landkreistages hier in Nordrhein-Westfalen, sagt dazu – ich zitiere aus der Verbandszeitschrift –: Niemand hat sie vermisst, dennoch soll sie kommen. Lassen wir diese wechselhafte Geschichte mal Revue passieren. Einige von uns werden sich erinnern: Im Jahr 2016 sollte diese Option in einem Gesetz von SPD und Grünen – ich sehe Mehrdad Mostofizadeh; wir haben das seinerzeit gemeinsam gemacht – (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So ist das nämlich!) eingeführt werden. Schon damals kritisierte der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion – das war damals übrigens Herr Hoppe-Biermeyer – höhere Kosten, mehr Bürokratie, finanzielle Mehrkosten auf Kreisebene. Das habe insgesamt keinen Mehrwert; das bräuchten wir nicht. Bevor das Gesetz in Kraft treten konnte, hat die damalige Landesregierung der CDU und der FDP das Gesetz im Juli 2018 wieder aufgehoben. Das war in der Legislatur übrigens – ich kann mich sehr gut daran erinnern – eine der ersten Maßnahmen, die sie getroffen haben. Landtag Heute will eine Landesregierung aus CDU und Grünen jene Option für die Wahl von Beigeordneten auf Kreisebene wieder einführen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ja, das ist ja auch gut!) Da entsteht schon der Eindruck, dass der Wunsch, Beigeordnete in den Kreisen wählen zu können, ein alleiniger Wunsch der Grünen sein könnte. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ich dachte, von euch auch!) Gerne möchte ich Sie an einem Zitat teilhaben lassen: „Eine wirklich tragfähige und überzeugende Begründung für dieses Gesetz gab und gibt es bis heute nicht.“ Und weiter: „Es gibt sie auch nicht für die Wahl von Beigeordneten.“ Wer hat das seinerzeit gesagt? (Simon Rock [GRÜNE]: Das habt ihr doch auch gesagt!) Das war die damalige Kommunalministerin Ina Scharrenbach in der Plenarsitzung am 13. Juli 2018. Ich zitiere Sie nur äußerst selten, Frau Ministerin. (Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Besser ist es! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist der Fehler! – Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Finden Sie das nun gut oder nicht?) Lassen Sie mich ergänzen: Diese tragfähige und überzeugende Begründung gibt es heute auch nicht in Ihrem Gesetz. Dazu haben Sie nichts gesagt, und das vermisse ich. Dazu haben Sie im Übrigen auch heute bei der Einbringung nichts gesagt, und das ist nicht nur der zeitlichen Schiene geschuldet. Kollege Frieling hat dazu einiges, einige wenige Worte ausgeführt. Ich glaube, dass es einer weiteren Aussprache dazu bedarf, auch in den weiteren Anhörungen und Diskussionen, denn einiges müssen wir noch klarstellen. Wie ist beispielsweise die Besoldung? Wie ist das Abstandsgebot, wie die Übergangsregelung? Sie haben auch die Kreisdirektoren angesprochen. Warum haben Sie beispielsweise nicht die vorhandene Ungerechtigkeit der Rechte von Kreistagen und Stadträten korrigiert? Warum machen Sie das nicht? Fehlt Ihnen da der Mut?
