Heinrich Frieling
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im November beginnt die neue Wahlperiode für die kommunalen Vertretungen, für die wir mit dem vorliegenden Änderungsgesetz zahlreiche Verbesserungen in neun Gesetzen und drei Rechtsverordnungen auf den Weg bringen wollen. Davor finden aber im September erst einmal die Kommunalwahlen statt, und das möchte ich heute nicht übergehen. Denn am Dienstag gab es ein dafür wichtiges Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Nordrhein-Westfalen. Das von CDU, SPD und Grünen neu eingeführte Sitzzuteilungsverfahren wurde für unzulässig erklärt. Die Entscheidung des Gerichts fiel mit 4 zu 3 Stimmen denkbar knapp aus. Drei Richter verfassten sogar ein Sondervotum, in dem sie das neue Verfahren als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnen und deutlich machen, dass damit eine recht hohe Erfolgswertgleichheit der Stimmen erreicht werde. Aber auch ein knappes Urteil ist ein Urteil, das wir natürlich respektieren. Wir werden den verfassungskonformen Zustand im Kommunalwahlgesetz zeitnah wiederherstellen. Das Verfassungsgericht hat den Spielraum des Gesetzgebers damit weiter eingeschränkt. Spüren werden Landtag das aber die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Ohne Sperrklausel, ohne Grundmandatsklausel oder ohne ein Zählverfahren, das verhindert, dass Kleinstparteien bei der Sitzzuteilung überproportional vom Aufrunden bei der Sitzanzahl profitieren, nimmt die Anzahl an Kleingruppierungen und Einzelstimmen weiter zu. Daraus folgen schwierige Mehrheitsverhältnisse und längere Sitzungen, und auch das Potenzial für destruktive Kräfte steigt weiter an. Unsere Demokratie lebt aber vom Miteinander und wird aus der Mitte der Gesellschaft heraus gestaltet. Auf der kommunalen Ebene leistet das – die Ministerin hat das gerade sehr deutlich gesagt – das Ehrenamt. Darum müssen wir die Arbeit in unseren Räten, Kreistagen und in anderen kommunalen Gremien so attraktiv wie möglich machen. Dabei geht es nicht ums Geld – das erleben wir immer wieder –, sondern um gute Arbeitsbedingungen. Auch dazu soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Beitrag geleistet werden. Ich bedanke mich bei unserer Ministerin Ina Scharrenbach dafür, dass sie viele Vorschläge aufgenommen hat, die die kommunalpolitischen Vereinigungen von CDU, SPD, Grünen und FDP vorgelegt haben und die wir als Fraktionen auch gemeinsam besprochen haben. Für diesen Austausch möchte ich mich ebenso bedanken. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Justus Moor [SPD] und Dirk Wedel [FDP]) Dabei geht es zum Beispiel um einen neuen Rahmen für die Ordnung in den Sitzungen, um Vereinfachungen bei der Ausschussbesetzung, um ein höheres Quorum für geheime Wahlen, um die Möglichkeit, Ausschussvorsitzende und Bezirksausschussvorsitzende abzuwählen, die ihren Aufgaben nicht nachkommen, und auch um die Stärkung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger. Sie bereichern die Ausschuss- und Fraktionsarbeit, sind aber oft auch diejenigen, die später einmal Rats- oder Kreistagsmitglieder sind. Deswegen setzen wir auch das um, was bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, nämlich die Senkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre, um so noch mehr Menschen in die Arbeit in den kommunalen Parlamenten zu integrieren. Gemeinsam mit der SPD und mit den Grünen haben wir schon im vergangenen Jahr einen Antrag zur Stärkung der kommunalen Demokratie auf den Weg gebracht und gemeinsam entschieden, dass wir die Mindestgröße für Fraktionen moderat anheben wollen, wie es in der 16. Wahlperiode bereits beschlossen worden ist. Fraktionen sollen Positionen bündeln, Meinungsbildung organisieren und Beschlussfassungen vorbereiten. Dafür braucht es einen gewissen 22.05.2025 Konzentrationseffekt und damit eine gewisse Mindestgröße. Bereits jetzt wird kräftig über die Einführung von Beigeordneten für die Kreise diskutiert. Als CDU ist uns wichtig, dass das bewährte System der Kreisdirektoren erhalten bleibt und dass die Einführung von Beigeordneten nur freiwillig erfolgt. Es ist also demnächst eine Entscheidung der Kreistage. (Christian Dahm [SPD]: Aha!) Die bisherigen Integrationsräte werden zu Ausschüssen für Chancengerechtigkeit und Integration weiterentwickelt. Das sorgt für mehr Beteiligung und Chancengerechtigkeit. Durch die Möglichkeit, die Einrichtung einer Jugendvertretung zu beantragen, soll mit dem Gesetzentwurf auch die Jugendbeteiligung weiter gestärkt und damit ein klares Signal an junge Menschen gesendet werden: Eure Stimme ist erwünscht, sie ist wichtig, macht mit! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aus den vielen anderen Punkten, mit denen wir uns auch in der anstehenden Sachverständigenanhörung beschäftigen können, möchte ich nur noch zwei herausheben. Erstens. Wir stärken die interkommunale Zusammenarbeit weiter und lösen sie vom Prinzip der geografischen Nachbarschaft. In digitalen Zeiten lässt sich auch ein Mehrwert für Bürger schaffen, wenn man keine gemeinsame Stadtgrenze hat. Das ist logisch und wird auch Zeit. Zweitens. Ich knüpfe da an – und so schließt sich der Kreis –, womit die Ministerin angefangen hat, nämlich an die von ihr so genannte Vergaberevolution. Auch das ist uns direkt sehr positiv aufgefallen. Das ist ein sehr wichtiger Schritt in diesem Gesetzentwurf. CDU und Grüne machen ernst beim Bürokratieabbau. Die Kommunen erhalten größtmögliche Freiheiten, und wir trauen ihnen auch zu, Entscheidungen vernünftig vor Ort zu treffen – da, wo sie nah dran sind. Es geht um den Bereich der Unterschwellenvergabe, in dem jetzt viele landesrechtliche Vorschriften aufgehoben werden und die Kommunen dementsprechend die Freiheit bekommen, Entscheidungen zu treffen. Das ist ein großer Schritt und auch ein Signal dafür, was wir den Kommunen zutrauen. Ich freue mich, dass wir uns auf einen Zeitplan verständigen konnten, …
