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Dr. Martin Vincentz

AfD 22.05.2025 Sitzungen 18/95

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Versetzen Sie sich in folgende Lage: Sie sind in einer großen Notaufnahme, und vom Rettungsdienst wird ein bewusstloser Patient aufgegriffen. Es sind keine Angehörigen in der Nähe, es gibt keine Unterlagen, die Sie einsehen können. Wäre es dann nicht gut, Sie hätten ein elektronisches Dokument einfach so in der Briefbörse, um sehen zu können, welche Medikamente der Patient nimmt und welche Vorerkrankungen er hat? Das ist einer der guten Gründe, aus denen man sich damals aufgemacht hat, eine elektronische Patientenakte auf den Weg zu bringen. Aber es gibt noch viele weitere. Es muss nicht immer der dramatische bewusstlose Patient sein. Sei es nur eine Erkrankung, die Sie feststellen, und Sie fragen den Patienten, wann die Stelle zum letzten Mal geröntgt wurde. Der Patient kann sich nicht erinnern, hat vielleicht den Brief niemals erhalten oder ist in der Zwischenzeit verzogen und hat seine Unterlagen verlegt. Auch da wäre es gut, man hätte eine Akte, in der all dies vermerkt wäre, um unter Umständen zum Beispiel kostspielige oder vielleicht sogar gefährliche Doppelbehandlungen zu verhindern. Das alles sind sehr, sehr gute Gründe. Aber wir kennen es so oft aus der Realität: Das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“. Ein Beispiel dafür haben wir bei der Einführung der elektronischen Patientenakte gesehen. Die Umsetzung erinnert eher an eine Episode von „Pleiten, Pech und Pannen“. So galt beispielsweise die begründete Sorge vieler Menschen, dass man diese Daten hacken könnte, als völlig unbegründet, und sie wurde von führender Stelle als falsch zurückgewiesen. Einen Tag nach der Einführung der elektronischen Patientenakte meldete sich dann der Chaos Computer Club: Oh Wunder, oh Wunder, er hatte natürlich die Karte gehackt. Auch hat man lieber auf eine Cloud-Lösung zurückgegriffen, als auf dem Chip selbst zu speichern. „Cloud“ hört sich erst mal gut an: Irgendwo in einer Wolke befinden sich die Daten. Tatsache ist: Es gibt keine Cloud, sondern immer nur einen PC des anderen. In diesem Fall sind es große Server, die irgendwo gelagert stehen, unter Umständen also völlig anderen Rechtsprechungen unterliegen und so unter anderem auch den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf die medizinischen Gesundheitsdaten gewährleisten. Genauso – das ist vielleicht noch schlimmer – haben aber auch verschiedene kommerzielle Anbieter Zugriff, ohne dass man darüber vernünftig aufklärt. Anfangs hat man darüber nachgedacht, ob man diese Lösung zumindest mit einer Art Beschränkung einführt, dass gewisse Daten – nämlich wichtige, lebenswichtige Daten – auf der Karte gespeichert werden, man sich ansonsten aber sehr wohl aussuchen kann, wer worauf Zugriff hat. Davon hat man wieder Abstand genommen. Es gibt jetzt nur „alles oder nichts“. 22.05.2025 Genauso ist es beim Zugriff auf die Karte bezüglich des Widerspruchs. Da fängt es schon an. Viele Menschen können schon bei der Zustellung des Dokumentes nicht wirklich verstehen, mitbekommen oder nachvollziehen, wie man sich dagegen wehren kann. Es reicht bis hin zur Nutzung, die derart komplex ist, dass man heute sagen würde: Sie ist schlicht nicht inklusiv. Hinzu kommt: Wenn das Problem nicht vor dem PC sitzt, ist es der PC selbst. Technische Probleme sind oftmals der Grund, warum es in der Praxis nicht funktioniert. Dazu kommen die soeben erwähnte fehlende Aufklärung und mangelnde Transparenz darüber, was mit den Daten passiert. Es gibt derart viele Baustellen, dass diese Form der elektronischen Patientenakte vielleicht ursprünglich, wie ich eingangs erwähnte, eine gute Idee war, wir aber, wenn wir nicht jetzt – das ist dringend geboten – nachbessern, nachbohren und diese Webfehler von Anfang an aus dem Weg schaffen, nicht nur ein gutes Projekt, sondern nachvollziehbarerweise auch die Zustimmung in der Bevölkerung verlieren. Diese fragt sich schon heute, was sie und vor allen Dingen wem sie ihre eigenen Daten anvertraut. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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