André Kuper
Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss ja gar nicht darum herumreden: Wenn seit 1998 eine finanzielle Leistung für Menschen mit Behinderungen nicht erhöht worden ist, ist das ein Problem. Da will ich gar nicht in diese politische Rhetorik verfallen, die mir aufgeschrieben worden ist. Es ist objektiv ein Problem. Sie kennen mich ja ein bisschen. Ich versuche, auch sehr ehrlich darauf zu blicken. Es ist natürlich nicht wahr, dass in diesen vielen Jahrzehnten nichts für die Gehörlosen gemacht worden ist. (Thorsten Klute [SPD]: Das hat keiner gesagt!) – Nein, das hat keiner gesagt. Aber es sind eben Prioritäten gesetzt worden, und zwar mit Gesetzen, die 2004 verabschiedet worden sind, mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, und dann 2016 noch einmal mit dem Gesetz für die Verwaltungsverfahren. Man hat den Schwerpunkt nicht auf die Erhöhung des Blindengeldes gelegt, sondern auf die Förderung von Teilhabe und Chancengleichheit. Seitdem ist es natürlich so, dass von der Staatskasse – den unterschiedlichen Ebenen, den unterschiedlichen Ministerien – dann, wenn Menschen zum Beispiel Behördentermine haben, wenn Elternsprechtag ist, wenn Menschen Gerichtstermine haben, der Gebärdendolmetscher finanziert wird. Wenn man rein theoretisch davon ausgeht – so ist es mir aufgeschrieben worden –, dass ein Mensch, der gehörlos ist, das viermal im Jahr in Anspruch nimmt, dann ist das eine Leistung, die Teilhabe ermöglicht, wofür die Staatskasse aber eine Summe von 800 Euro in die Hand nimmt. Man sollte in dieser Debatte auch mal sagen dürfen, dass es nicht so ist, dass sich der Staat hier vollkommen weggeduckt hat. Er hat die Priorität eben nicht auf die Steigerung des Gehörlosengeldes gelegt, sondern – die Gesetze sind alle in Parlamenten verabschiedet worden – auf die Teilhabe und Chancengleichheit im Gesundheitsbereich – da gilt es –, im Justizbereich – da gilt es auch – und bei bis zu vier Behördengängen in einem Jahr; da gilt es ebenfalls. Selbstverständlich gilt es auch bei Elternsprechtagen in den Schulen. Ich meine, auch das gehört zu dieser Situation dazu. 22.05.2025 Jetzt will ich ganz klar sagen: Wir sind in der Landesregierung, in den Ressorts, zurzeit in den ersten Vorbereitungen für den Haushalt 2026. Es ist ja ganz klar, dass wir überlegen, wie wir es machen; es gibt ja auch Eckbeschlüsse der Koalition. Ich kann nur sagen: Aufgrund der Steuerausfälle, die wir in Nordrhein-Westfalen haben und die Sie ja auch alle kennen, wird der Haushalt 2026 auch in meinem Bereich eine große Herausforderung; auch der letzte Haushalt war schon eine große Herausforderung. Man kann über Koalitionsverträge reden, wie man will. Ich bin lange dabei und weiß: Oft kann man, je älter Koalitionsverträge sind, desto weniger das machen, was im Koalitionsvertrag steht. Als wir die Koalitionsverhandlungen geführt haben, gingen wir davon aus, dass wir etwa 4 Milliarden Euro haben, um auch neue Projekte einer neuen, einer anderen Koalition anzustoßen. Diese 4 Milliarden Euro gibt es nicht. Sie sind im Haushalt schlicht und ergreifend nicht da. Wenn wir ehrlich sind, sind viele Bereiche aus dem Koalitionsvertrag nicht umgesetzt worden, weil wir das Geld dafür nicht im Haushalt haben. Deswegen ist es auch sehr schwierig, hier zu einer Dynamisierung zu kommen. Ich sage Ihnen eines voraus: Wenn du an der Stelle dynamisierst, kommen natürlich mit genau dem gleichen Recht die Menschen, die Blindengeld bekommen, und sagen, dass auch das Blindengeld genauso dynamisiert werden muss, wie jetzt eine Dynamisierung – wenn wir es täten – beim Gehörlosengeld erfolgt. Dann reden wir wieder über eine höhere Summe. Da das ja an den Ausschuss geht und auch im Ausschuss über den Haushalt geredet wird, bin ich durchaus offen, wenn man eine bessere Idee als ich hat, woher man das Geld nimmt. Ich persönlich sehe es zurzeit noch nicht, weil ich nicht sehe, bei welcher Haushaltsstelle ich dafür kürzen könnte. Ich kann nur sagen: Wenn im Ausschuss jemand von den Abgeordneten eine bessere Idee als ich hat, bin ich da offen. Aber jeder weiß ja, dass solche Anträge am Ende nur umsetzbar sind, wenn die Deckung im Haushalt meines Ministeriums gefunden wird. Man kann das als Opposition immer fordern. Ich meine, ich war ja auch mal Oppositionsführer und weiß schon, wie man das macht. Aber natürlich ist es in einer Regierung – und auch bei den uns tragenden Fraktionen – so, dass man Änderungen im Haushalt vornehmen kann, aber nicht auf Kosten anderer Haushalte. Deswegen will ich hier ausdrücklich sagen: Ich rede gar nicht darum herum, dass das eine offene Flanke ist. Es ist aber auch erheblich etwas an Teilhabe dazugekommen. Ich habe das mit den Dolmetschern erklärt. Das ist ja kein geldwerter Vorteil; die Leute brauchen es ja. Wenn ich nicht hören kann und zum Elternsprechtag gehen will, um zu gucken, was mein Landtag Kind in der Schule macht, dann muss ich ja verstehen, was der Lehrer sagt. Das ist nicht mehr als recht und billig. Klar! Aber dass wir da gar nichts gemacht hätten, ist auch nicht wahr. Und die andere Seite ist so, wie ich sie Ihnen geschildert habe. Ich hätte Ihnen lieber was anderes gesagt. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
