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Dirk Wedel

FDP 22.05.2025 Sitzungen 18/95

Das können wir am Ende gerne machen, danke. – Man muss noch einmal die Fakten in Erinnerung rufen und die Relationen klarmachen. Für die Altschuldenhilfe wird das Land in dieser Wahlperiode maximal 750 Millionen Euro in die Hand nehmen. Das Finanzierungsdefizit der nordrheinwestfälischen Kommunen betrug allein 2024 nach den vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts 6,8 Milliarden Euro. Die Kassenkredite der nordrhein-westfälischen Kommunen sind zwischen dem 31.12.2023 und dem 31.12.2024 um rund 2,8 Milliarden Euro und die Kreditmarktschulden um etwa 4,2 Milliarden Euro gestiegen. Sie planen auf 30 Jahre. Von der Entwicklung werden Sie aber derart überrollt, dass die vielleicht 5,2 Milliarden Euro, die nach Annahme des Sachverständigen Dr. Busch danach möglicherweise getilgt sein werden, wahrscheinlich noch während dieser Wahlperiode wieder auflaufen. Außerdem haben Sie Fragen zu Zins und Tilgung aus meiner Kleinen Anfrage 5385 auch 14 Tage nach Fristablauf nicht beantwortet. Warum wohl nicht? (Beifall von der FDP) Die Neue Westfälische hat in einem Kommentar vom 28. Februar 2025 zutreffend getitelt: „Bei der Altschuldenlösung zeigt sich der Einfluss von Hendrik Wüst.“ – Wie es um diesen Einfluss bestellt ist, lässt der Koalitionsvertrag des Bundes überdeutlich erkennen. Zwar ist dort vorgesehen, dass sich der Bund zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik in dieser Legislatur und damit gerade einmal 22.05.2025 vier Jahre lang mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten – also nicht nur in Nordrhein-Westfalen –, finanziell zur Hälfte beteiligen wird. Für den gleichen Zeitraum wird der Bund die Geberländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich jedoch um 400 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Gemessen an den Zahlen der vorläufigen Jahresrechnung 2024 aus dem BMF-Monatsbericht April wird Bayern demnach ca. 210 Millionen Euro pro Jahr und Baden-Württemberg ca. 107 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Die ostdeutschen Bundesländer wurden durch die Übernahme weiterer 10 Prozentpunkte durch den Bund an den Kosten des AAÜG gesondert und möglicherweise auf Dauer entlastet. In einem insoweit Bundestagsdrucksache 19/20598 entsprechenden Referentenentwurf aus dem Jahre 2020 hat das Bundesfinanzministerium diese Entlastung für das Jahr 2024 mit 366 Millionen Euro beziffert. Welche Bundesländer profitieren also am meisten von dem Füllhorn, das der Bund schuldenfinanziert über die Bundesländer ausschüttet? Nein, darunter ist nicht Nordrhein-Westfalen. Gemessen an den Einwohnerzahlen zum 31.12.2023 profitieren die ostdeutschen Bundesländer mit durchschnittlich 22,34 Euro pro Einwohner, Bayern mit 15,60 Euro und Nordrhein-Westfalen, selbst wenn es die 250 Millionen Euro alleine vereinnahmen könnte, mit maximal 13,74 Euro pro Einwohner bzw. vielleicht auch deutlich weniger. Das ist ein grandioser Verhandlungserfolg, und das ist vor allem dadurch zu erklären, dass die Altschulden nur zur Gesichtswahrung von Schwarz-Grün in NRW überhaupt Erwähnung finden. (Beifall von der FDP) Die Technik des Gesetzentwurfs wirft noch einige Fragen auf, denen wir im Gesetzgebungsverfahren nachgehen werden. Angesichts des knappen Zeitplans sollten Sie unsere Fragen anders als bisher pünktlich und umfassend beantworten, sonst verletzen Sie Parlamentsrechte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Protokoll ↗