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Berivan Aymaz

22.05.2025 Sitzungen 18/95

Für die Landesregierung spricht nun Minister Herr Krischer in Vertretung für Ministerin Frau Neubaur. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Herausnahme von kleinen, vollautomatisierten Verkaufsstellen, die nur Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs anbieten, aus dem Geltungsbereich des Ladenöffnungsgesetzes. Damit soll eine regelmäßige Öffnung an Sonnund Feiertagen ermöglicht werden. Ich möchte das zunächst rechtlich einordnen, denn die Behauptung, dass vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Verkaufspersonal allgemein Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes NRW sind, wie sie im Gesetzentwurf steht, ist unzutreffend. Hier wird der Vorabbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Februar 2025 im einstweiligen Rechtsschutz nicht berücksichtigt. Der besagt nämlich: Automatenshops fallen nicht unter das Ladenöffnungsgesetz NRW, da das Gesetz nicht für Warenautomaten gilt. – Es besteht deshalb auch kein Verbot der Sonn- und Feiertagsöffnung für Automatenkioske. Die Entscheidung in der Hauptsache fällt voraussichtlich Ende des Jahres. Wir halten es für richtig, das abzuwarten. Konkreter Handlungsbedarf besteht derzeit nicht. Ich möchte auch allgemein etwas zur Wettbewerbssituation sagen. Bei Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen müssen stets die Auswirkungen auf die Gesamtheit der Akteurinnen und Akteure berücksichtigt werden. Viele Rednerinnen und Redner vorher haben das bereits getan und auf Auswirkungen hingewiesen. Bei der Betrachtung digitaler Kleinstverkaufsstellen im Sinne des Gesetzentwurfs ist insbesondere die Wettbewerbssituation im Verhältnis zu inhabergeführten klassischen Kiosken relevant. Inhabergeführte Büdchen oder Kioske dürfen sonntags nach geltendem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Der vorliegende Gesetzentwurf führte damit zu einem Wettbewerbsvorteil von vollautomatisierten Verkaufsstellen gegenüber inhabergeführten Kiosken. Ich finde, das kann nicht gewünscht sein. Insgesamt wird der vorliegende Gesetzentwurf der Komplexität des adressierten Themas und seiner rechtlichen Einordnung nicht gerecht und berücksichtigt nicht den Stand der diesbezüglich geführten Diskussion. Als Landesregierung sind wir hierzu im kontinuierlichen Austausch mit allen Akteurinnen und Akteuren in Nordrhein-Westfalen und in den anderen Bundesländern. Ein Schnellschussgesetz hilft bei Landtag dieser komplexen Materie nicht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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