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Dietmar Brockes

FDP 22.05.2025 Sitzungen 18/95

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten regelt die Rahmenbedingungen für flexible Öffnungs- und Verkaufszeiten von Geschäften in Nordrhein-Westfalen. Dabei folgt es dem Grundsatz, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden geschlossen sind. Es unterstreicht damit den Schutz des Sonntags und staatlich anerkannter Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung. Bis 2006 – einige im Raum werden sich daran noch erinnern können – gab es eine bundeseinheitliche Regelung der Ladenöffnungszeiten. Warenautomaten unterfielen nicht dem Ladenöffnungsgesetz. Sie durften als selbsttätige Verkaufsstellen ganztägig und an Sonn- und Feiertagen genutzt werden. Mit der Föderalismusreform 2006 trat die Regelung des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Das OVG Nordrhein-Westfalen betont, dass der Gesetzgeber auch hier nicht beabsichtige, den Handlungsspielraum der Unternehmer einzuschränken und hinter die Bundesgesetzgebung zurückzufallen. Hört, hört! Im vergangenen Jahr untersagte die Stadt Bonn aber einem Betreiber eines 24/7-Automaten-Kiosks, der an Sonn- und Feiertagen ohne Personal operierte, den Weiterbetrieb an Sonn- und Feiertagen. Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied aber aufgrund eines Eilantrags des Betreibers mit Rücksicht auf die Berufsfreiheit zu dessen Gunsten. Damit ist der Weiterbetrieb vorerst – vorerst! – gesichert. Dies schafft aber keine Rechtssicherheit. Sowohl der Betreiber als auch die Aufsichtsbehörden brauchen aber Rechtssicherheit. Aus Sicht der Freien Demokraten ist dieser Vorgang auch eine Aufforderung an uns als Gesetzgeber, eine dauerhafte und sichere Rechtsgrundlage zu schaffen. (Beifall von der FDP) Für uns Freie Demokraten ist klar: Das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen bildet nicht mehr die gesellschaftliche und technologische Realität ab. Wir dürfen die Möglichkeiten neuer Technologien für die Nahversorgung der Bevölkerung und die unternehmerische Freiheit nicht ohne Not beschränken. Die Erwartungen der Konsumgewohnheiten unserer Gesellschaft haben sich verändert. Die Menschen erwarten schnelle, digitale und automatisierte Lösungen zu jeder Zeit. Der Einzelhandel und die Nahbereichsversorgung müssen mit diesem Wandel Schritt halten können. Automatenkioske sind auch für den Einzelhandel ein wirtschaftlich attraktives Modell. Sie benötigen geringe Personalressourcen vor Ort und operieren mit hoher Zuverlässigkeit und geringen Betriebskosten. Viele Städte und Gemeinden kämpfen mit zunehmenden Leerständen von Verkaufsflächen, insbeson-22.05.2025 dere in Stadtteilzentren oder gerade auch in ländlichen Regionen. Vollautomatisierte Automatenkioske bieten eine echte Chance, diese Flächen kostengünstig wiederzubeleben und somit auch dem Leerstand Einhalt zu gebieten. So können Eigentümer leerstehender Gewerbeflächen wieder Einnahmen erzielen. Bisher ist es so, dass vollautomatisierte Verkaufsstellen auch ohne Verkaufspersonal als Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen gelten. Diese Anwendung entspricht jedoch nicht der Schutzrichtlinie des Gesetzes. (Beifall von der FDP) Deshalb schlagen wir Freie Demokraten vor, vollautomatisierte Verkaufsstellen mit digitalen Lösungen und einer Verkaufsfläche bis zu 120 m2, ausschließlich mit Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs und ohne Verkaufspersonal, aus dem Geltungsbereich des Ladenöffnungsgesetzes herauszunehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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