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Dagmar Hanses

GRÜNE 21.05.2025 Sitzungen 18/94

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung. Kinder und Jugendliche haben Ideen, haben Interessen und wollen diese auch einbringen. Und unsere Demokratie lebt von Beteiligung. Es ist wichtig, dass die Interessen von Jugendlichen und Kindern auch von diesen selbst in politische Prozesse eingebracht werden können. Viele junge Menschen engagieren sich auf kommunaler, auf Landes- und Bundesebene in Kinder- und Jugendgremien. Und mit dem Kinder- und Jugendrat NRW haben wir eine großartige, funktionierende Vernetzung der kommunalen Selbstvertretung. Der Landesjugendring NRW vernetzt und vertritt die Jugendverbände in all ihrer Vielfalt. AGOT vertritt die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit in freier Trägerschaft, „Jugend vertritt Jugend“ vernetzt und vertritt Jugendliche, die in Einrichtungen der Stationären Jugendhilfeeinrichtung leben, der Landtag führt das Planspiel „Jugendlandtag” durch. Diese Liste lässt sich weiter fortsetzen und kontinuierlich entstehen neue Formen der Partizipation. Entscheidender Faktor für gelingende Beteiligung ist jedoch immer, dass Jugendliche die Formen und Methoden selbst bestimmen können. Der Austausch unter jungen Menschen, insbesondere unter Ländergrenzen hinweg ist wichtig, wenn wir Vorurteile abbauen wollen, gegenseitigen Respekt und auch das Zusammenleben, ein friedliches Zusammenleben fördern wollen. Und Europa bietet bereits Möglichkeiten für grenzüberschreitenden Austausch, zum Beispiel über 21.05.2025 „Erasmus + Jugend“, über „Europäisches Solidaritätskorps“, über bilaterale Jugendwerke, Gedenkstättenfahrten und weitere Austauschprogramme. Wir sind uns alle einig, dass ein Mehr an Jugendbeteiligung zu begrüßen ist. Nur, ein Jugendparlament braucht es dafür nicht. Wir hatten dazu im Ausschuss für Europa und Internationales eine Anhörung. Die Forderung, ein Landesjugendparlament oder ein NRW-Benelux-Jugendparlament einzurichten, fand keine breite Zustimmung. Ich möchte – mit Erlaubnis des Präsidenten – aus der Stellungnahme des Landesjugendringes zitieren. Denn es ist wichtig zu wissen, wie die Betroffenen selbst zu solchen Forderungen stehen: „Weder mit einem Landesjugendparlament noch mit einem gemeinsamen Jugendparlament mit den Beneluxstaaten kann eine vielfältige und strukturell verankerte Beteiligung junger Menschen an Politik umgesetzt werden. Wir lehnen seine Einrichtung daher ab.“ Auch der Sachverständige Herr Fockenberg, Sprecher des Kinder- und Jugendrates NRW a. D., teilte in der Anhörung mit, dass er den Wunsch nach der Einrichtung solcher Parlamente bei den Betroffenen selbst nicht wahrgenommen habe. Die FDP-Fraktion hat das Thema auch in der Sitzung des Ausschusses für Europa und Internationales am Europatag, in dem Gespräch mit Schülerinnen und Schülern zum Thema „NRW im Herzen Europas“, aufgebracht. Auch hier konnte man nicht den Eindruck gewinnen, dass der „dringende“ Wunsch nach einem Jugendparlament besteht. Die Verengung der Frage nach Jugendbeteiligung auf ein einziges Instrument und das Format „Jugendparlament“ an sich ermöglicht nicht mehr Jugendbeteiligung. Mehrere Sachverständige haben zu diesem Punkt Ausführungen gemacht. Um echte und wirksame Jugendbeteiligung sicherzustellen, bedarf es eines Mixes vielfältiger Beteiligungsmethoden. Daran arbeiten wir und die Landesregierung. Die Landesregierung wird in dieser Wahlperiode einen Aktionsplan Jugendbeteiligung aufstellen, die Stärkung des Rechts auf kommunale Jugendbeteiligung durch die Novellierung der Gemeindeordnung ist auf dem Weg, darüber hinaus wird die Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen kommen. Den Antrag lehnen wir ab. Landtag

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