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Dorothee Feller

21.05.2025 Sitzungen 18/94

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren. Herr Blex, es ist schon interessant, dass Sie sich heute am Rednerpult gegen das 17. Schulrechtsänderungsgesetz ausgesprochen haben, während Ihre Fraktion im Schulausschuss dafür gestimmt hat. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD] – Franziska Müller-Rech [FDP]: Genau! Deshalb haben Sie die Frage nicht zugelassen! – Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das grundlegende Ziel der gesetzlichen Änderung besteht darin, durch vielfältige Bildungsangebote Schülerinnen und Schüler wohnortnah und individuell in ihren Bildungsverläufen zu fördern. Einer der zentralsten Aspekte des Gesetzentwurfs ist in den vergangenen Wochen auch in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert worden. Die dauerhafte Verankerung der Übergangsvorschrift – noch einmal: § 132c ist kein Notnagel; es ist eine Übergangsregelung, die wir jetzt in eine dauerhafte Lösung überführen; das muss ich noch einmal klarstellen – dient der Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs ab Klasse 7 an Realschulen. Leider wird nach wie vor verschiedentlich die Behauptung aufgestellt, dass dadurch die Schulform Hauptschule sowie das dreigliedrige Schulsystem gefährdet werden. Doch das Gegenteil ist der Fall. Das Ziel der Gesetzesänderung besteht gerade darin, ein möglichst flächendeckendes Angebot des Hauptschulbildungsgangs sicherzustellen. Die Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs an einer Realschule kommt nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn keine ausreichende Schülerzahl vorhanden ist, um eine neue Hauptschule zu gründen, das nächste Hauptschulangebot geografisch weit entfernt ist und nur mit langen Fahrzeiten für die Schülerinnen und Schüler erreicht werden kann und wenn die zuständige Aufsichtsbehörde die Einrichtung eines Hauptschulzweiges genehmigt. Wir reden hier somit über eine kleine Anzahl von Schulen – aktuell 18 Schulen, davon 5 auslaufend – Landtag und von einer kleinen Anzahl von Schülerinnen und Schülern. Jedoch müssen wir auch diese Schülerinnen und Schüler im Blick haben. Wo sollen diese wenigen Schülerinnen und Schüler denn hin? Es geht doch vor allem darum, diesen Kindern und Jugendlichen ein gutes wohnortnahes Bildungsangebot zu machen. Es gibt auch viele positive Rückmeldungen von Schulleitungen, die sich diesen Weg ausdrücklich wünschen. Unsere Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen leisten eine hervorragende Arbeit. Daher habe ich als erste Ministerin unter anderem den Hauptschultag NRW eingeführt, um unsere Hauptschulen zu stärken und um auf deren engagierte und qualitativ gute Arbeit, aber vor allem auch auf die tollen Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen, die für unsere Gesellschaft so wichtig sind, hinzuweisen. Außerdem werden die Realschulen mit Hauptschulbildungsgang durch zusätzliche Ressourcen unterstützt. Als Mehrbedarf werden 80 zusätzliche Lehrerstellen auf die betreffenden Schulen verteilt. Das sind aufwachsend bis zu 2,5 Stellen je Schule bei einem Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7. Darüber hinaus können Realschulen mit einem genehmigten Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 künftig Schülerinnen und Schüler bereits ab der Klasse 5 nach den Zielen des Bildungsgangs der Hauptschule unterrichten. Ich hätte gerne einmal die Datenlage, wonach die Mehrheit der Hauptschülerinnen und Hauptschüler an einer Realschule keinen Schulabschluss macht. Uns ist das so nicht bekannt und wird auch nicht bestätigt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ein weiterer Baustein im Gesetzentwurf ist die Verlängerung des islamischen Religionsunterrichts bis zum 31. Juli 2031. Der muslimische Glaube ist ein wesentlicher Bestandteil im Leben zahlreicher Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen. Der islamische Religionsunterricht trägt dazu bei, ein vielfältiges Gesellschaftsbild zu vermitteln, Religionsmündigkeit, Offenheit und Toleranz zu stärken und die Reflexion von religiösen Inhalten in den sozialen Medien zu erhöhen. Das hat uns der erste Zwischenbericht zur Evaluation des islamischen Religionsunterrichts von Professor Khorchide deutlich bestätigt, und mit dem Gesetzentwurf wird die dringend benötigte Planungssicherheit geschaffen. Zur Förderung individueller Bildungsverläufe tragen auch unsere PRIMUS-Schulen bei. Deshalb sichert der Gesetzentwurf die Fortführung der bestehenden Schulen. Der Fokus des Gesetzentwurfs liegt auf der notwendigen Qualitätssicherung und -entwicklung im vorhandenen System. Regelungen zum Thema „Dyskalkulie und Lese-Rechtsschreib-Schwäche“ sind in dem Gesetzentwurf bewusst nicht enthalten. Gerade der jüngste Beschluss des Bundesverfassungs-21.05.2025 gerichts hat deutlich gemacht, dass es sich um eine komplexe Thematik handelt, die nicht im Vorbeigehen und mal eben so geregelt werden kann. Um den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen wirklich gerecht werden zu können, bedarf es einer eingehenden schulfachlichen und schulrechtlichen Aufarbeitung des Beschlusses, und daran arbeiten wir. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Aber doch nicht sechs Jahre!) Auch das haben wir im Ausschuss und in weiteren Gesprächen schon mehrmals ausführlich dargestellt, und ich hatte den Eindruck, dass uns allen gemeinsam etwas daran liegt, auf diesem Weg eine tragfähige und gute Lösung für unsere Kinder zu finden. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Aber doch nicht sechs Jahre!) – Wir machen das auch nicht sechs Jahre; der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist auch noch gar nicht so alt. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, um den individuellen Bedarfen unserer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden und die Qualität von Schule zu stärken. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗