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Dorothee Feller

21.05.2025 Sitzungen 18/94

Ich würde ganz gerne zu Ende sprechen dürfen und setze noch einmal an. Wir stärken die Demokratiebildung in unseren Schulen mit Projekten wie der Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am EU-Projekttag 2025, mit der Förderung von Gedenkstättenfahrten, mit Projekten wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, mit Kooperationen, mit Wettbewerben wie „Jugend debattiert“ und „Demokratisch Handeln“, mit unserem neuen Webportal „Demokratie in Schule“, das die Vielfalt an Angeboten der schulischen Demokratiebildung übersichtlich bündelt, oder mit unserem breit angelegten Beteiligungsprozess „Your Vision Schule NRW“, den wir im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gestartet haben. Bei all diesen und weiteren Maßnahmen im Bereich „Demokratiebildung“ gelten ebenso wie in der unterrichtlichen Auseinandersetzung mit demokratiebezogenen Inhalten das Gebot der staatlichen Neutralität und der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. Darüber hinaus sind die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses zu berücksichtigen. Gleichwohl möchte ich hervorheben: Der Erziehungs- und Bildungsauftrag unserer Schulen ist keineswegs wertneutral. Er verlangt ein aktives Einstehen für die verfassungsgemäßen Grundwerte. Landtag (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Auch diese Verpflichtung ergibt sich explizit aus dem Schulgesetz. Insoweit bedeutet das Neutralitätsgebot keinesfalls politische Indifferenz. Auch das ist ein wesentlicher Aspekt der Demokratiebildung, denn das Neutralitätsgebot verpflichtet Schulen dazu, nicht parteipolitisch zu agieren, wohl aber demokratische Prinzipien zu fördern. Gerade in Zeiten wachsender Polarisierung in unserer Gesellschaft ist es essenziell, dass unsere Schulen junge Menschen zu Reflexion, Toleranz und aktiver Teilhabe an der Demokratie ausdrücklich ermutigen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das geltende Recht trägt der im Antrag erhobenen Forderung zur Chancengleichheit der Parteien und dem Neutralitätsgebot bereits Rechnung. Auf dieser Grundlage haben wir schon Anfang dieses Jahres darauf hingewiesen, dass wir anlässlich der Kommunalwahl am 14. September dieses Jahres den bestehenden Runderlass aus dem Jahr 2024 überarbeiten und die Bezirksregierungen bitten werden, die Schulen einerseits in geeigneter Form auf die Neutralitätspflicht und Chancengleichheit der Parteien hinzuweisen, andererseits für die Bedeutung der Demokratiebildung zu sensibilisieren und die Schulen bei Bedarf zu beraten. Der Antrag ist daher abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗