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Rüdiger Scholz

CDU 21.05.2025 Sitzungen 18/94

Frau Präsidentin! Herr Dr. Blex, ich habe nur sehr selten so viel wirres Zeug auf einmal gehört. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Christian Loose [AfD]: Außer bei Ihnen auf dem Parteitag!) Ihr Antrag ist wieder einmal einer, bei dem Sie versuchen, sich in die Opferrolle zu manövrieren, weil Sie vermeintlich benachteiligt wurden. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Christian Loose [AfD]: Ach, vermeintlich! Minderheiten- schutz ist nicht nur das, was Sie wollen!) Das Neutralitätsgebot ist ein hohes Gut, vor allem an unseren Schulen. Das Schulgesetz legt fest, dass Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiter ihre Aufgabe unparteiisch wahrnehmen und keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnlichen Bekundungen abgeben, die den Schulfrieden stören würden. (Beifall von Dr. Ralf Nolten [CDU] – Zuruf von Christian Loose [AfD]) QUA-LiS erklärt dazu, dass das Neutralitätsgebot aber kein generelles Äußerungsverbot darstellt. Im Gegenteil: Äußerungen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Landes unterstützen oder verteidigen, stehen nicht im Widerspruch zum Neutralitätsgebot. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Schulen sollen im Rahmen ihres Bildungsauftrags die Schülerinnen und Schüler dazu anleiten, Landtag selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln, die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten sowie Toleranz gegenüber anderen zu entwickeln. Was die Frage politischer Veranstaltungen angeht, hat das Schulministerium deutlich gemacht, dass bei schulischen Veranstaltungen wie zum Beispiel Podiumsdiskussionen nicht nur Vertreter einzelner Parteien eingeladen werden; es muss stets das gesellschaftliche Meinungsspektrum vertreten sein. In Schulen können aber auch außerhalb des Schulbetriebs politische Veranstaltungen durchgeführt werden, wenn die jeweiligen Kommunen ihre Schulgebäude dafür zur Verfügung stellen und dies außerhalb der Schulzeit geschieht. Die Verantwortung für solche Veranstaltungen trägt dann die ausführende Organisation und nicht die Schule. Anzeige- oder Meldepflichten, wie in dem Antrag gefordert, stehen im Widerspruch zum Schulgesetz. Näheres dazu finden Sie in § 3, in dem die Eigenverantwortlichkeit der Schulen geregelt ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir vertrauen unseren Schulleitungen, und wir vertrauen unseren Lehrerinnen und Lehrern. Sie wissen verantwortlich mit dem Neutralitätsgebot umzugehen. Dazu benötigen Sie keine weiteren Anweisungen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – La- chen von Christian Loose [AfD])

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