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Berivan Aymaz

21.05.2025 Sitzungen 18/94

Die Landesregierung entscheidet, wer die Fragen beantwortet, und Sie geben das weiter an Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Der Tatverdächtige reiste erstmals am 08.08.2023 in das Bundesgebiet ein und stellte hier dann einen Asylantrag am 31.08. Dieser wurde dann beschieden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die nach § 25 Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt hat. Im Nachgang dazu hat der Kreis Gütersloh eine bis zum Februar 2027 befristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Das heißt, der Verfahrensstand ist, dass das BAMF einen konkreten Schutzstatus zuerkannt hat. Im zwangsläufigen Nachvollziehen dessen hat er einen Aufenthaltstitel nach § 25, befristet bis zum Februar 2027, erhalten.

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