Peter Blumenrath
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen handelt konsequent für Sicherheit und Ordnung und für die Durchsetzung unseres Rechtsstaates. Mit dem von der Landesregierung beschlossenen Sicherheitspaket reagieren wir auf die gestiegenen Herausforderungen im Bereich Migration und Rückführung. Dabei ist ein entscheidender Baustein die Ausweitung von Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft verbunden mit der Schaffung zusätzlicher Haftplätze. Hier orientieren wir uns an den bundesgesetzlichen Vorgaben. Das Rückführungsverbesserungsgesetz des Bundes vom 21. Februar 2024 hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rückführungen und für die Abschiebehaft deutlich verbessert und auch verschärft. Das ist ein klares Signal: Wer kein Recht auf Asyl hat, muss mit einer Rückführung rechnen. Wir übernehmen Verantwortung und setzen geltendes Recht durch. Die Ausweitung der Haftgründe, die Verlängerung des Ausreisegewahrsams und die Verpflichtung der Länder, ihre Haft- und Gewahrsamskapazitäten zu überprüfen und auszubauen, führen aber auch in NRW zu einem absehbar höheren Bedarf an Plätzen. Allerdings sind die Planungen für 21.05.2025 eine zusätzliche Unterbringungseinrichtung in Mönchengladbach bereits angelaufen, damit eine konsequente Anwendung von Ausreisegewahrsam- und Abschiebungshaft gewährleistet ist. Klar ist in diesem Zuge auch, dass mehr Plätze mehr Personal erfordern. Die Ausweitung von Haftkapazitäten erfordert den Einsatz von weiterem Vollzugspersonal, das weder derzeit in der Anzahl zur Verfügung steht noch zeitnah im erforderlichen Maße durch Ausbildung gewonnen werden kann. In der Unterbringungseinrichtung Büren werden deshalb aktuell befristet Polizeikräfte als Übergangslösung eingesetzt. Perspektivisch brauchen wir für die UfA Büren, aber auch für die geplante Einrichtung in Mönchengladbach also zeitnah mehr erfahrenes Personal. Das Personal für Abschiebehaftanstalten braucht viel Erfahrung für einen eben auch besonderen Umgang mit den vielen Menschen mit einem ganz besonderen individuellen Hintergrund. Hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Durch die Wiederaufnahme der Regelung in § 35 Abs. 7 können erfahrene Polizei- und Justizvollzugsbeamte im Ruhestand hier verlängert eingesetzt werden, weil wir davon ausgehen, dass genau sie die erforderliche Sensibilisierung mit sich bringen. Diese Maßnahme ist ebenfalls für zehn Jahre begrenzt. Es ist in der Tat – die Frau Ministerin hat es eben erwähnt – nicht das erste Mal, dass das in diesem Haus so beschlossen wird. Auch die letzte Regierung hat genau diese Maßnahmen umgesetzt. Im vergangenen Jahr wurden aus Nordrhein-Westfalen rund 4.400 Menschen in andere Länder zurückgeführt oder überstellt. Das sind rund 21 % mehr als im Jahr zuvor. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen, um Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit in Nordrhein-Westfalen weiter zu gewährleisten. Es ist ein Beitrag zur Entlastung unserer Kommunen und ein klares Bekenntnis zur Verantwortung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern, aber auch gegenüber denjenigen, die Schutz benötigen und das Recht haben, hier ihren Aufenthalt zu gestalten. Ich weise darauf hin, dass dieser Gesetzentwurf keine neue Erfindung ist. Deshalb wären wir in der Lage gewesen, ihm bereits heute zuzustimmen. Es gibt aber einen Beratungsbedarf. Insofern stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Integrationsausschuss gerne zu; ich glaube aber, wir hätten hier auch etwas schneller sein können. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
