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Sven Werner Tritschler

AfD 21.05.2025 Sitzungen 18/94

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mörder und andere Verbrecher genießen in der Bundesrepublik Deutschland besonderen Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. Seit dem Lebach-Urteil des Verfassungsgerichts von 1976 ist die öffentliche Berichterstattung über sie und ihre Taten nicht mehr zulässig, wenn sie, wie es heißt, die Resozialisierung gefährden könnte. Noch mehr Schutz genießen zumindest manche Straftäter. Denn im Pressekodex des Deutschen Presserats heißt es – Zitat –: „[Die] Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen und anderen Minderheiten […] soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein besonders begründetes öffentliches Interesse.“ – Was auch immer das heißen mag. Als mein Hürther Parteifreund Norbert Raatz neulich ohne Anlass vom SPD-Funktionär Lukas Gottschalk niedergeschlagen wurde, verurteilte ein Gericht nicht etwa den Täter, sondern das Opfer, weil er ein Video der Tat mit Tonspur veröffentlicht hatte. Die Urteilsbegründung war, das sei ein vertrauliches Dokument. Längst nicht alle werden allerdings in Deutschland so sehr in Watte gepackt. Wer regierungskritisch oder irgendwie rechts ist, darf mit dem Schutz unseres Rechtsstaats nur noch sehr eingeschränkt rechnen. Da werden Rentner morgens vom Rollkommando der Polizei aus dem Bett geholt, weil sie einen unfähigen Bundesminister mit einem deftigen Ausdruck belegt haben. Der Chefredakteur eines regierungskritischen Magazins wird ebenfalls frühmorgens im Bademantel von der Polizei herausgeklingelt. Und wie zufällig stehen auch schon Pressefotografen bereit, um diesen denkwürdigen Moment für alle Ewigkeit festzuhalten. (Zuruf) Und ein paar betrunkene Jugendliche auf Sylt werden wegen unbedachter, aber – wie inzwischen mehrfach gerichtlich festgestellt wurde – völlig legaler Handlungen wochenlang bundesweit an den medialen Pranger gestellt. Niemand, aber wirklich niemand symbolisiert die moralische Verkommenheit unserer Republik und des sie beherrschenden politmedialen Komplexes besser als Jan Böhmermann. Leichen säumen den Weg dieses BRD-eigenen Karl-Eduard von Schnitzler. 2022 zerstörte er in Komplizenschaft mit Innenministerin Faeser die Karriere von Arne Schönbohm, dem damaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit in Landtag der Informationstechnik, dem er unterstellte, irgendwie mit Russland zusammenzuarbeiten. Laut Urteil des Landgerichts München verbreitete er in seiner Sendung gleich vier Lügen über den BSI-Chef, und Nancy Faeser nahm das ungeprüft zum Anlass, diesen zu entlassen. Auf eine Entschädigung oder auch nur eine Entschuldigung wartet der Beamte bis heute vergebens. Wehrt sich dagegen jemand kreativ gegen den ach so lustigen Staats- und Hetzclown Böhmermann – Jahresgehalt übrigens 600.000 Euro Gebührengeld –, ist dessen Humor ganz schnell aufgebraucht. Als Böhmermann in seiner Sendung einen kleinen sächsischen Bio-Imker an den Pranger stellte und ihm Beewashing unterstellte, ihm also vorwarf, sein Engagement für Bienen sei nur vorgetäuscht, reagierte dieser kreativ und verkauft seither Beewashing-Honig mit Böhmermann-Konterfei auf seiner Website myhoney.com. Böhmermann reagierte armselig, wie man es von ihm kennt, und überzog den kleinen Imker mit Klagen, die er – das ist immerhin die gute Nachricht – sämtlich verloren hat. Am 9. Mai kam es dann aber zum bisherigen Tiefpunkt in der an Tiefpunkten nicht armen Laufbahn von Herrn Böhmermann. Mit stasihaftem Eifer hatten die Häscher seiner Redaktion zusammen mit der ZEIT die Videos des YouTubers Clownswelt nach Hinweisen auf dessen Identität durchkämmt, und sie waren fündig geworden. Nachdem Clownie, wie er im Netz auch genannt wird, auf aufdringliche Kontaktversuche nicht reagiert hatte, war man sich nicht zu fein, mit einem Kamerateam die Familie des YouTubers zu überfallen. In der Böhmermann-Sendung wurde dann detailreich berichtet, dass eine Identifikation des Opfers für jedermann möglich ist und war. Dieses Verhalten – Doxing genannt – ist seit 2021 gemäß § 126a Strafgesetzbuch als gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten strafbar. Aber was machen unsere Strafverfolgungsbehörden? Nichts. Was macht die Anstalt des öffentlichen Rechts, ZDF, die die Verantwortung für die Sendung trägt? Nicht nur zeigt sie die kriminelle Sendung vom 9. Mai bis heute in ihrer Mediathek, nein, sie rechtfertigt ihren Regierungsclown auch noch. Ich zitiere aus der Stellungnahme: „Die Darstellung des fraglichen YouTubers im erfolgten Umfang ermöglicht es den Zuschauern, sich ein umfassendes Bild über den Themenkomplex zu machen.“ Die Frage ist allerdings: Was genau haben das private Lebensumfeld und sogar die Familie des Betroffenen mit dem Themenkomplex zu tun? Weiter heißt es: „Dass es bei Personen, die in der Öffentlichkeit agieren, kein allgemeines Recht auf Anonymität gibt, zeigt beispielsweise auch die gültige 21.05.2025 Impressumspflicht, gegen die vorliegend verstoßen wurde.“ Mit anderen Worten: Wenn jemand kein Impressum hat, was rechtlich eine Ordnungswidrigkeit ist, darf der Staatsfunk ihn und seine Familie öffentlich an den Pranger stellen. Die ganze Armseligkeit des ZDF und von Herrn Böhmermann wird abgerundet, wenn man weiß, mit welcher Weinerlichkeit Herr Böhmermann und sein Umfeld sich beschwerten, als seine Kölner Wohnadresse plötzlich im Internet aufgetaucht ist. Und wo es armselig wird, da sind natürlich die Altparteien nicht weit. Sie sorgen nicht nur dafür, dass das ZDF und andere Anstalten für diese Jauche Jahr für Jahr sechsstellige Gehälter bezahlen können – schlimm genug, meine Damen und Herren –, sondern alle Jahre wieder hängen Sie Herrn Böhmermann auch noch einen Grimme-Preis um den Hals, den der NRW-Steuerzahler zu einem nicht unerheblichen Teil mitfinanzieren muss. Wer von Leuten wie Ihnen regiert wird, meine Damen und Herren, der braucht wahrlich keine Feinde mehr. Lassen Sie es mich noch einmal in aller Klarheit sagen: Der Betreiber von Clownswelt hat keine einzige verbotene Äußerung getätigt. Alles, was er getan hat, war ohne jeden Zweifel und auch unstreitig von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Und im ganz wesentlichen Unterschied zu Herrn Böhmermann lebt er auch nicht auf Kosten anderer Leute. Sein einziges Vergehen war, dass er nicht links ist, dass er nicht Mainstream ist und dass er nicht mit dem Strom schwimmt. Das reicht in Deutschland 2025 offenbar, um öffentlich gebrandmarkt und in seiner Existenz vernichtet zu werden. Sie alle, meine Damen und Herren, brauchen Ihre Hände hier nicht in Unschuld zu waschen und sich gleich hinter vermeintlicher Pressefreiheit zu verstecken. Sie ermöglichen den 10 Milliarden Euro schweren Staatsfunk, der Kriminelle wie Böhmermann mit 600.000 Euro jährlich ausstattet – jemanden, der unter Marktbedingungen nicht einmal eine Losbude moderieren dürfte. Sie bemühen sich aber vergebens. Kein noch so schmutziger Trick wird Sie am Ende retten. Oder um es mit Victor Hugo zu sagen: Nichts ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist. Clownswelt hat innerhalb weniger Tage die Zahl seiner Abonnenten bei YouTube verdoppelt – genauso wie sich übrigens die Mitgliedsanträge bei uns türmen, seit ihre Spitzeltruppe aus Chorweiler unfreiwillig ihr Witzbuch veröffentlicht hat. Ob es Ihnen gefällt oder nicht: Die Zeiten ändern sich.

Protokoll ↗