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Herbert Reul

21.05.2025 Sitzungen 18/94

Zum anderen wird eine Ausnahmeregelung aufgenommen, die es dem Verordnungsgeber ermöglicht, von normierten Bildungsabschlüssen abzuweichen. Im Übrigen können Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes künftig ebenso die Probezeit 21.05.2025 verkürzen. Bislang war das nur auf Vorerfahrungen im öffentlichen Dienst beschränkt. Auch Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung, unabhängig davon, ob über oder unter 50 %, gelten jetzt in Bezug auf die Probezeit wie Vollzeit. Mit all diesen Änderungen sind wir auch für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber interessant, die nicht auf gerader Strecke zu uns kommen. Denn damit können wir ihnen eine Möglichkeit bieten. Bewerberinnen und Bewerber können nun auch in ein Beförderungsamt einsteigen. Dazu war bislang immer und ausschließlich die Zustimmung des Landespersonalrates nötig. Zusätzlich kann das jetzt ohne seine Beteiligung erfolgen – selbstverständlich nicht beliebig, sondern auf das zweite Beförderungsamt begrenzt und an klare Tatbestandsmerkmale geknüpft. Es besteht also keine Gefahr, dass dieses Instrument willkürlich eingesetzt wird. Das zweite Stichwort: „Beförderungen“. „Dienstzeiterfordernisse weitgehend abgeschafft“ heißt auf Deutsch: Wer leistungsstark ist und sehr gute Beurteilungen hat, muss nicht noch ewig abwarten, sondern kann schneller aufsteigen und dem Land in höherwertigen Positionen dienen. Das Letzte – ich habe es eben genannt: Kommunalwahl. Auch die Bereitschaft, politische Verantwortung zu übernehmen, schätzen wir und wollen wir fördern. Deswegen gibt es ein Rückkehrrecht, wodurch wir die Attraktivität des kommunalen Wahlamtes maßgeblich steigern. Genau deshalb muss das jetzt gemacht werden, damit es nämlich für die Kommunalwahl noch eine Bedeutung hat. Eine abschließende Bemerkung – ich will auch nicht zu lange reden –: Wenn wir alle wissen, dass die Modernisierung nicht mit dem heutigen Tag beendet ist, sondern dass es ein erster – ich glaube, ein guter und wichtiger – Schritt ist, dann folgt daraus, dass es noch einen zweiten, dritten und weitere gibt. Jeder, der sich mit dem Thema befasst hat, weiß, dass gerade bei der Arbeitszeit noch Fragen bestehen, die aufgeschoben, aber nicht aufgehoben sind. Wir haben immer signalisiert, dass darüber jetzt in Ruhe geredet wird. Die Bagatellgrenze jetzt zur Abstimmung zu stellen, ist in der Sache wirklich voll daneben und nicht fair, weil jeder weiß, dass diese Frage im weiteren Verlauf besprochen werden wird. Übrigens wird die Bagatellgrenze für Teilzeitbeschäftige jetzt sogar modifiziert; da gibt es sogar eine Veränderung. Aber bei der Grundfrage, die Sie gleich namentlich zur Abstimmung stellen, weiß jeder, der sich auskennt, dass diese Frage noch nicht zu Ende beraten ist. Und die gehört auch gar nicht hier rein. Die gehört gar nicht in dieses Gesetz hinein. Insofern finde ich es schade, weil wir an dieser Stelle noch nicht am Ende sind, wie wir uns damit im Detail nachher beschäftigen. Landtag Heute kann man diesen Antrag mit der Bagatellgrenze aus diesen formalen Gründen nur ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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