Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur mal zur Klarheit: Das mit der Schnelligkeit hat damit zu tun, dass ein Teil dieses Gesetzentwurfs etwas mit der Kommunalwahl Landtag zu tun hat. Deswegen haben wir nicht beliebig lange Zeit. Das ist ein ganz praktisches Argument für unsere kommunalen Wahlbeamten. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD] – Christian Dahm [SPD]: Es lag doch sechs Monate in Ih- rem Haus!) Zweitens. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen eine Verwaltung, die schnell und rechtssicher Entscheidungen trifft. Deswegen brauchen wir die besten Leute, und genau deshalb kommt diese Laufbahnrechtsnovelle. Diese Laufbahnrechtsnovelle beansprucht überhaupt nicht, die gesamte Frage der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung abzudecken. Sondern wie alle wissen, gibt es die Verabredung, andere Teile im weiteren Verlauf noch zu besprechen und auch zu lösen. Aber der jetzige Entwurf ist ein großer Schritt, eine spürbare Veränderung. Es gab sogar Sachverständige, die gesagt haben, wir gingen zu weit. Wir erhöhen Flexibilität, Eigenverantwortung. Wir reduzieren rechtliche Hindernisse bei Karriereentwicklungen und stärken das Leistungsprinzip. Wir fördern Durchlässigkeit und Quereinstieg. Erstes Stichwort: Einstellungen. Bei der Einstellung zum Beispiel gibt es Öffnungsklauseln zum Zugang zu Laufbahnen. Zum einen kann das für eine Laufbahn federführende Ressort jetzt in seiner Ausbildungs- und Prüfungsordnung regeln, dass der Vorbereitungsdienst durch eine andere Qualifikation, zum Beispiel eine hauptberufliche Tätigkeit, ersetzt werden kann. (Unruhe)
