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Sven Werner Tritschler

AfD 28.03.2025 Sitzungen 18/93

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir hier einen Antrag zum Thema „Meinungsfreiheit“ einreichen, dann können wir fast die Uhr nach Ihnen stellen. In der kurzen Zeit zwischen Einreichung und Beratung hier im Plenum haben Sie schon wieder an irgendeiner neuen Stelle die Axt an diesen elementarsten Bestandteil unserer Demokratie gelegt. So durften wir vorgestern der Presse entnehmen, was sich CDU und SPD gerade in Berlin zusammenmauscheln. Im offenbar bereits vereinbarten Teil des Koalitionsvertrags heißt es – ich zitiere –: „Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung.“ Vielleicht war der Wahlabend ein Schock für Sie, aber offensichtlich kein heilsamer. Anstatt darüber nachzudenken, was Sie falsch gemacht haben könnten, was Sie ändern könnten, was Sie besser machen könnten, wollen Sie nun die Wähler ändern oder, noch besser, gleich die Wahl. Was Sie in den letzten Jahren auch alles an schmutzigen Untergriffen versucht haben – Tricksereien bei der Parteienfinanzierung, Dreckwerfereien durch den sogenannten Verfassungsschutz, Geschäftsordnungstricks und nicht zuletzt ein 10-Milliarden-Propagandafunk –, nichts hat so richtig funktioniert. Die AfD ist immer stärker geworden. 28.03.2025 Deshalb lassen Sie gerade alle demokratischen Masken fallen. Dass Sie dafür ausgerechnet den Volksverhetzungsparagrafen verwenden wollen, hat eine gewisse Tradition. Dieser § 130 StGB stand schon 1871 im Reichsstrafgesetzbuch und hieß damals noch „Klassenhetze“. Wie der Name schon nahelegt, richtete er sich damals gegen die sozialistische Opposition. Aber die Zeiten haben sich geändert, und deshalb wurde der Paragraf nicht etwa abgeschafft, sondern umgedreht. Seit 1960 richtet er sich eher in die Gegenrichtung und wurde alle paar Jahre wieder verschärft und verwässert. Gegen meine Kollegin Vanessa Behrendt aus dem Niedersächsischen Landtag wird gerade wegen Volksverhetzung ermittelt, weil sie völlig zutreffend ausführte, dass es zwischen der Regenbogenfahne und der Lobbybewegung von Pädophilen einen gewissen Zusammenhang gibt. Zukünftig sollen Richter – die Richter, die Sie praktischerweise auch wählen – entscheiden dürfen, wer kandidieren darf und wer nicht. Wissen Sie übrigens, wo das noch so ist? In der Islamischen Republik Iran. Da bestimmt der sogenannte Wächterrat, der auch aus Richtern besteht. Das ist die Gesellschaft, in der Sie sich befinden, meine Damen und Herren. (Beifall von der AfD) Gestern dann der nächste Schlag gegen die Meinungsfreiheit: CDU und SPD wollen jetzt das Lügen verbieten, können wir lesen. Das ist vor allem aus den Reihen der CDU, (Lachen von Christian Loose [AfD]) einer Partei, die Lüge und Wählertäuschung zum Geschäftsmodell gemacht hat, ein sehr kühner Vorschlag, könnte man meinen. Aber darum geht es Ihnen natürlich nicht. Um zu wissen, wer lügt, muss man zunächst einmal wissen, wer die Wahrheit sagt. Von Wahrheit haben Sie ja ein ganz besonderes Verständnis. (Christian Loose [AfD]: Wahrheitsministe- rium!) In Ihrer Wahrheit gibt es 173 Geschlechter, und man kann sich jährlich ein Neues aussuchen. In Ihrer Wahrheit wird ein Mann zur Frau, wenn er sich ein Kleid anzieht, und man darf dann auch nichts anderes mehr sagen. In Ihrer Wahrheit gibt es keinen Zusammenhang zwischen Migration und Kriminalität.

Protokoll ↗