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Susanne Schneider

FDP 28.03.2025 Sitzungen 18/93

Ein Verzicht auf eine strukturierte Krankenhausplanung würde aber letztlich zu einem kalten Strukturwandel führen. Das heißt nichts anderes, als dass es dann zu ungeordneten Schließungen käme. Dabei würden vor allem die Krankenhäuser überleben, bei denen Träger wie zum Beispiel Kommunen bereit sind, entstandene Defizite auszugleichen. Ob dann aber die flächendeckende Gesundheitsversorgung ohne Verwerfungen Bestand hätte, ist mehr als fraglich. Während der Regierungsbeteiligung der FDP in der letzten Wahlperiode haben wir daher eine Krankenhausreform mit auf den Weg gebracht. Die Zielrichtung dabei war klar: Mit einer stärkeren Spezialisierung der Krankenhäuser soll die Qualität der Versorgung spürbar zum Wohl der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Zudem sollen mit einer sinnvollen Abstimmung und Koordination der Krankenhäuser Doppelstrukturen, vor allem in Ballungsgebieten, abgebaut werden. Diese Reform war keine leichte Aufgabe. Anstelle der bisherigen Planung anhand von Bettenzahlen ist eine Ausweisung von sogenannten Leistungsbereichen und insgesamt 64 Leistungsgruppen erfolgt. Diese bilden detailliert medizinische Fachgebiete und spezifische medizinische Leistungen ab und sind mit definierten Qualitätskriterien versehen. Spezifische Behandlungsangebote und komplexe Leistungen sollen an dafür besonders geeigneten Klinikstandorten konzentriert werden. Damit soll auch ein effizienter Einsatz des knappen ärztlichen und pflegerischen Personals verbessert werden. Vorgesehen wird zudem eine gute Erreichbarkeit einer Grundversorgung in der Fläche, in der Regel innerhalb von 20 Minuten, auch – was mir besonders wichtig ist – im ländlichen Raum. Die rechtlichen Grundlagen für die neue Planung wurden im März 2021 mit der Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes geschaffen. Der neue Krankenhausrahmenplan wurde im Gegensatz zum Vorgehen von Bundesminister Lauterbach im Konsens mit allen Beteiligten, wie Krankenhausgesellschaft, Ärzteschaft, Krankenkassen und kommunalen Spitzenverbänden, erarbeitet. Alle wurden mitgenommen; alle waren einverstanden. Als FDP-Landtagsfraktion stehen wir auch weiterhin zu den Zielen einer stärkeren Spezialisierung und damit für eine bessere Qualität und einen effizienten Einsatz von knappen Ressourcen. Wichtig war uns zudem, in einem transparenten Prozess alle Beteiligten wieder mitzunehmen. Dieser grundsätzliche Konsens hat sich auch über den Wahltermin 2022 bei uns erhalten. Die SPD hingegen hat sich dem Prozess weitgehend verweigert. Da stand von Anfang an allein die Kritik im Vordergrund. Mit Schielen auf die Stimmung vor Landtag Ort setzte man sich demonstrativ für den Erhalt von wirklich jedem Krankenhaus ein. Ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept hatte man nicht, aber immerhin die Forderung nach mehr Geld. Spätestens, als man letzte Woche das schlichte Einstampfen der Reform einforderte, hat sich die SPD dann als konstruktive Opposition verabschiedet. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Aber auch Minister Laumann hat es sich an einigen Stellen dann doch zu einfach gemacht. Für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in NRW hatte die schwarz-grüne Landesregierung nach ihrem Amtsantritt bei der Investitionsförderung zusätzlich 2,5 Milliarden Euro, verteilt auf fünf Haushaltsjahre, geplant. Inzwischen hat die Landesregierung aber angekündigt, die Auszahlung dieser Gelder bis 2030 strecken zu wollen. Das ist ein völlig falsches Signal. Damit wurde die Akzeptanz dieser Reform massiv beschädigt. (Beifall von der FDP – Zuruf von der SPD: Oh!) Unterschätzt hat der Gesundheitsminister aber auch, wie komplex diese Umsetzung ist und wie nötig eine breite Abstimmung ist. In den Anhörungen hatte sich erheblicher Diskussionsbedarf ergeben. Dieser hätte von Anfang an besser berücksichtigt werden müssen, um auch Interessenkonflikte in den regionalen Versorgungsgebieten rechtzeitig zu lösen. So wurde eine zweite Runde des Anhörungsverfahrens erforderlich. Dabei wurden zwar etliche fragwürdige Zulassungen oder Nichtzulassungen korrigiert, aber eben nicht alle. Es fehlten und fehlen klare Kriterien, warum welcher Klinik in einem Versorgungsgebiet welche spezialisierten Leistungen zugewiesen werden. Warum darf das eine Krankenhaus den Eingriff durchführen, das andere aber nicht? Hier brauchen wir mehr Transparenz. (Beifall von der FDP) Damit hätte man Vertrauen schaffen und unnötige Konflikte verhindern können. So ist der Eindruck entstanden, dass einzelne fragwürdige Entscheidungen nicht nach sachlicher und fachlicher Erwägung erfolgen, sondern einfach nach Gutsherrenart. (Beifall von der FDP) Bei aller Kritik im Detail: Die Grundsatzentscheidung für eine höhere Spezialisierung der Kliniken ist richtig. Die Patientinnen und Patienten, wir alle, werden letztlich davon profitieren. Kollege Schmitz hat den Mitarbeitern in der Klinikabteilung des Ministeriums für ihre Arbeit gedankt. Ich möchte mich ganz herzlich bei allen Mitarbeitern in unseren Kliniken und unseren Krankenhäusern bedanken für die Arbeit, … 28.03.2025

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