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Dorothee Feller

27.03.2025 Sitzungen 18/92

Nein, heute habe ich nicht den Wunsch, eine Zwischenfrage zu beantworten. (Beifall von der CDU) Natürlich gehen wir auch gegen jede Form von Islamismus vor, denn Islamismus ist im Gegensatz zum Islam mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Zwischenbericht zur Evaluation des Islamischen Religionsunterrichts von Professor Dr. Khorchide von der Universität Münster kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der islamische Religionsunterricht nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung ist, weil er unser Demokratieverständnis vermittelt und die Mündigkeit und das Reflexionsvermögen seiner Schülerinnen und Schüler fördert. Denn, wie sagte Professor Khorchide von der Universität Münster, als er den Zwischenbericht der Evaluation des islamischen Religionsunterrichts im Schulausschuss vorstellte – ich zitiere –: „Je mehr die jungen Menschen, die Schülerinnen und Schüler Religionsunterricht besuchen, desto weniger Vertrauen haben sie in Social Media.“ Und an anderer Stelle sagte er: „Die Lehrkräfte des islamischen Religionsunterrichts nehmen eine Mittlerrolle ein, in der sie mithilfe ihrer theologischen und interkulturellen Kompetenzen sowie ihrer pädagogischen Profession bei Konflikten im Schulalltag unterstützen.“ Im Übrigen bestehen auch keine Anhaltspunkte, dass Schulleitungen und Lehrkräfte im großen Umfang ihrer Neutralitätspflicht nicht Rechnung tragen, ganz im Gegenteil: Unsere Schulleitungen und Lehrkräfte sind hier sehr sorgsam. Es braucht keine aktualisierte Handreichung, welche die Schulleitungen und Lehrkräfte über das Neutralitätsgebot aufklären. In Einzelfällen stehen unsere Schulaufsichten unseren Schulen beratend beiseite und gehen selbstverständlich Verstößen konsequent nach. Es braucht auch keine aktualisierte Handreichung zum Umgang mit der islamischen Fastenzeit. Denn der weit überwiegende Teil der Schulen findet in Bezug auf die islamische Fastenzeit einen sensiblen und fairen Umgang, der der eigenen schulischen Situation gerecht wird. Vor diesem Hintergrund entbehrt dieser Antrag jeder fachlichen Grundlage. – Vielen Dank.

Protokoll ↗