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Susanne Schneider

FDP 27.03.2025 Sitzungen 18/92

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Es gibt wahrscheinlich kaum einen schlimmeren Konflikt als die Frage: Bekomme ich dieses Kind, oder bekomme ich dieses Kind nicht? – Mit Sicherheit macht sich keine Frau diese Entscheidung leicht. Ich selber bin dem lieben Gott unglaublich dankbar, dass ich nie vor diese Frage gestellt wurde und drei gesunde Kinder habe. Aber es verläuft auch nicht jeder Lebens-Landtag weg so geradlinig und so einfach, wie es bei mir der Fall war. Die letzten Jahre haben dazu geführt – wegen Corona, wegen Kriegen, wegen des Klimawandels –, dass viele Menschen unter massiven Zukunftsängsten leiden, natürlich auch die Frauen. Dann stellt man sich schon die Frage: Will ich in so einer Zeit ein Kind haben? Traue ich mir das zu, oder schaffe ich das einfach nicht? Die Schwangerschaftsberatungsstellen melden daher steigenden Beratungsbedarf in allen Altersgruppen gleichermaßen. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Nordrhein-Westfalen steigt. 2023 ist mit über 23.000 Abbrüchen die höchste Zahl seit 2008 erreicht worden. Dabei wird die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, immer schwieriger. Die derzeitige Versorgungslage ist absolut unzureichend. Nach dem ELSA-Gesamtbericht haben fast 60 % der befragten Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen wollen, Schwierigkeiten, den Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. Das ist in einer Situation, die emotional sowieso extrem belastend ist, definitiv nicht hinnehmbar. Nordrhein-Westfalen macht da im bundesweiten Vergleich keinen Unterschied. Zumindest in einzelnen Regionen unseres Landes ist die Versorgungslage völlig unzureichend. Autofahrten zu einer Praxis, in der Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, können in einzelnen Kreisen schon über eine Stunde betragen. Es ist zudem absehbar, dass sich diese Lage noch weiter verschärfen wird. Die Zahl der Praxen und Kliniken, die Abbrüche durchführen, ist stark rückläufig. Es gibt sogar Fälle, dass in Praxen Abbrüche nur deshalb noch durchgeführt werden, weil sich die Ärzteschaft entschlossen hat, noch nicht in den Ruhestand zu gehen. Wie begegnen wir also diesem Problem? Eine Möglichkeit könnte die Einrichtung sogenannter Sterilräume sein. Das sind spezielle Praxisräume, die mit den notwendigen medizinischen Geräten ausgestattet sind und in denen Ärzte temporär arbeiten können, um Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Gerade für Gynäkologen, die gelegentlich Abtreibungen durchführen würden, ohne ihre reguläre Praxisarbeit zu stark zu beeinträchtigen, könnte dies eine Option sein. In Bochum hat es dazu schon mal einen Versuch gegeben. Ein interessiertes Krankenhaus hat aber dann aus Imagegründen doch abgewunken. Eine eigens dafür eingerichtete Praxis scheiterte leider an fehlender Landesförderung. Künftig wird man daher stärker auf die existierenden Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden zurückgreifen müssen. Diese Methode sollte Schwangeren unter anderem durch Abschaffung der Neunwochengrenze für medikamentöse Abbrüche besser 27.03.2025 zugänglich und kenntlich gemacht werden. Das sollte natürlich durch medizinisches Personal und Hebammen begleitet werden. Im vorliegenden Antrag ist dazu auch ein telemedizinischer Ansatz enthalten, den wir als FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich begrüßen. (Beifall von der FDP) Mehrere Praxen könnten dann zusammenarbeiten und einen gemeinsamen Notdienst einrichten. Auch andere Punkte in dem Antrag tragen wir durchaus mit. So ist ein runder Tisch, bei dem alle Akteure zusammenkommen, angesichts der prekären Versorgungslage sicher unerlässlich. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Antrags ist aber die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Diese Debatte – das haben wir schon gehört – muss im Deutschen Bundestag geführt werden, und zwar mit Gruppenanträgen und Gewissensfreiheit für alle Abgeordneten. Daher will ich in die Diskussion nicht weiter einsteigen, sondern einfach nur den Hinweis geben, dass laut ELSA-Studie lediglich 3 % der Ärztinnen und Ärzte angeben, wegen der jetzigen strafrechtlichen Regelung keine Abtreibungen vorzunehmen. Obwohl wir viele landespolitische Forderungen mittragen können, kommen wir aber insgesamt nur dazu, uns bei diesem Antrag zu enthalten. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall von der FDP)

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