Serdar Yüksel
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, heute meinen Bericht – es ist leider gleichzeitig der letzte – 27.03.2025 halten zu dürfen und Ihnen über die Arbeit des Petitionsausschusses in den letzten Jahren zu berichten. Er ist gewissermaßen ein kleines Best-of der letzten Jahre. Der Petitionsausschuss wird häufig als Notrufsäule der Bürgerinnen und Bürger bezeichnet. Diese Bezeichnung trifft genau den Kern unserer Arbeit. Wir sind da, wenn Menschen nicht weiterwissen, sich in bürokratischen Strukturen verloren fühlen oder dringend Hilfe benötigen. Unser Ziel ist es, schnell, unbürokratisch und effektiv zu handeln. Ich sage immer: zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Der Petitionsausschuss arbeitet überparteilich, pragmatisch und stets mit dem Ziel, konkrete Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger im Einzelfall zu finden. Seit fast 15 Jahren gehöre ich dem Petitionsausschuss in Nordrhein-Westfalen an und habe seit 2017 dessen Vorsitz inne. In dieser Zeit habe ich fast 15.000 Fälle bearbeitet und dabei tiefe Einblicke in die vielfältigen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gewonnen. Der Petitionsausschuss dient als direkte Anlaufstelle für alle, die sich von Behörden ungerecht behandelt fühlen oder in schwierigen Lebenslagen Unterstützung benötigen. In diesem Bericht möchte ich einen kleinen Rückblick auf einige besondere, eindrucksvolle Fälle geben und die Arbeit des Ausschusses detailliert beleuchten. Ein kurzer Blick in die Statistik des zweiten Halbjahres 2024 zeigt die nachhaltige Bedeutung des Instruments der Petition. Im zweiten Halbjahr 2024 haben den Petitionsausschuss 2.758 Eingaben erreicht. Es wurden 1.731 Petitionen erledigt. In 250 Fällen haben wir das Verfahren nach Art. 41a der Landesverfassung durchgeführt, sind mit Bürgerinnen und Bürgern in den direkten Austausch getreten, haben mit Behörden Fälle erörtert und Vororttermine organisiert. Eine ausführliche Statistik des Jahres befindet sich am Ende meines schriftlichen Berichts. Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses waren Petitionen aus den Bereichen „Bauen“, „Wohnen“, „Verkehr“ und „Umwelt“. Diese Gebiete machten knapp 30 % aller Eingaben an den Petitionsausschuss aus. Die Eingaben zum Ausländerrecht haben sich gesteigert. Dies ist insbesondere auf die zahlreichen Petitionen zum Thema „Einbürgerung“ zurückzuführen. Eine Vielzahl von Einbürgerungsanträgen sorgte in den Behörden für lange Bearbeitungszeiten und damit einen erheblichen Rückstau bei der Bearbeitung. Manche Kommunen wussten sich nicht anders zu helfen, als zu verlangen, dass die Einbürgerungsanträge zwingend im Rahmen eines persönlichen Termins eingereicht werden müssten. Freie Termine wurden erst nach mehreren Monaten und manchmal sogar erst nach mehreren Jahren vergeben. Landtag Dabei gab es für diese Praxis keine gesetzliche Grundlage. Dagegen wandten sich viele Petentinnen und Petenten. Ein umfangreicher Erörterungstermin führte schließlich dazu – und ich rede von einem Prozess von mindestens drei Jahren –, dass der Parlamentarische Gutachterdienst des Landtags mit der Prüfung beauftragt wurde, ob die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags von der persönlichen Übergabe der Unterlagen in einem zuvor vereinbarten Termin abhängig gemacht werden dürfe. Das Gutachten bestätigte unsere Rechtsauffassung. Hiernach ist eine formlose schriftliche Antragstellung ausreichend, und der Antrag muss von den Behörden bearbeitet werden. Ein persönliches Erscheinen darf nicht zwingend verlangt werden. Die Verwaltungspraxis in Nordrhein-Westfalen wurde mittlerweile den rechtlichen Erfordernissen angepasst – ein großer Erfolg des Petitionsausschusses. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Um Ihnen einen klassischen Eindruck von der Arbeit des Petitionsausschusses zu verschaffen, möchte ich Ihnen im Folgenden einige ausgewählte Petitionen der letzten Jahre vorstellen, die den Petitionsausschuss, aber auch mich persönlich besonders bewegt haben. Beginnen möchte ich mit einer Petition aus dem Sozialrecht. Dieses ist seit mehreren Jahren einer der Schwerpunkte unserer Arbeit. In keinem anderen Bereich sind wir so sehr am Puls der Zeit und sehen, wo die Probleme vieler Bürgerinnen und Bürger liegen. Hier erkennen wir, dass wir eine alternde Gesellschaft mit den dazugehörigen Problemen von Erkrankung und Behinderung sind und dass der Wunsch nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nach wie vor sehr groß ist. Oft wirft dies aber auch große Probleme auf. Der Petitionsausschuss ist häufig der sprichwörtlich letzte Strohhalm, nach dem die Betroffenen in der Not greifen. Ich will Ihnen das Beispiel eines Handwerkers in der Not darlegen. Eine Eingabe, die uns in einem der letzten Jahre kurz vor Weihnachten erreicht hat, hat uns und auch mich persönlich besonders betroffen gemacht. Uns schrieb ein schwerkranker 60-jähriger Mann, der Arbeitslosengeld II bezog. Er hatte zuvor 37 Jahre lang als Fliesenleger gearbeitet. Voller Verzweiflung wusste er weder ein noch aus, da er nicht mehr genug Geld zum Leben hatte. Er war wie gesagt jahrzehntelang als Fliesenleger tätig. Er geriet in eine berufliche Schieflage und bezog nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes I nunmehr Arbeitslosengeld II – damals noch: Hartz-IV-Leistungen. Er bewohnte eine Wohnung, die nach den Regeln des Sozialrechts für ihn eigentlich zu groß und zu teuer war. Daher bekam er nur einen Teil der Miete erstattet. Den Rest der Miete bestritt er mit dem, was ihm jeden 27.03.2025 Monat zur Verfügung stand. Das waren gerade mal 180 Euro im Monat bzw. 6 Euro am Tag. Davon musste er den Strom in Höhe von 80 Euro im Monat bezahlen. So blieben ihm im Monat 100 Euro zum Leben, also 3,33 Euro am Tag. Trotz der schweren Lungenerkrankung hatte er sich intensiv um neuen Wohnraum bemüht. Doch wir alle hier wissen, wie schwer es sein kann, in Nordrhein-Westfalen eine neue Wohnung zu finden. Er schob sogar einen dringend erforderlichen Krankenhausaufenthalt vor sich her, da er sich erst mit frischer Wäsche ausstatten wollte. Das erzählte er uns, dem Ausschuss, voller Scham. Er war in seiner Familie so erzogen worden. Miete und neue Kleidung sparte er sich daher vom Munde ab und bezog sein Essen über die Spenden bei einer Tafel. Nur drei Tage nach dem Eingang der Petition – noch vor Weihnachten – haben wir nach Art. 41a der Landesverfassung erörtert. Seine Mietkürzung wurde von der Behörde zurückgenommen. Es wurde sogar festgestellt, dass ihm ein Mehrbedarf seines Regelsatzes zugestanden hätte. Darüber hinaus hätte er aufgrund seiner schweren Erkrankung eigentlich gar nicht im SGB-II-System eingeordnet werden dürfen. In dieser Hinsicht hatte der Petitionsausschuss eine dringende amtsärztliche Untersuchung angemahnt. Mit großer Bestürzung erfuhren wir allerdings im Nachgang, dass der Petent wenige Wochen nach unserem Gespräch verstorben war. Es war ihm nur noch kurz vergönnt gewesen, seine Rechte komplett in Anspruch nehmen zu können. Es ist ein Fall, der uns zeigt, dass wir noch viel mehr auf die Menschen zugehen müssen – Leute ansprechen, Gespräche suchen und Bürgersprechstunden anbieten. Der Fall hat mich persönlich berührt. Ich hoffe, dass wir dem Petenten an seinen letzten Tagen noch so gut wie möglich unterstützen und ihm das Gefühl vermitteln konnten, dass jemand da ist, der ihm zuhört und seine Probleme ernst nimmt. Der zweite Fall hat die Überschrift „Trotz Behinderung: Autofahren möglich“. Uns hat auch die Eingabe einer jungen Frau, die seit ihrer Geburt an einer sogenannten Dysmelie der rechten Hand leidet, sehr bewegt. Dabei handelt es sich um einen verkürzten Unterarm mit einer kleinen Hand ohne Fingerfunktion. Diese körperliche Einschränkung sollte nun dazu führen, dass sie keinen normalen Pkw fahren darf. Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis fühlte sie sich diskriminiert. Wegen ihrer Behinderung hatte die Behörde ein fachärztliches Gutachten und eine Fahrprobe angeordnet. Der Mediziner hatte keine Bedenken gegen die Erteilung des Führerscheins, wenn die praktische Fahrprobe gelingen würde. Der praktische Gutachter tat sich hingegen sehr schwer, prüfte, stellte viele Bedenken in den Vorder-Landtag grund und forderte eine Reihe von teuren technischen Änderungen am Fahrzeug. Die junge Frau sollte nur ein Auto mit Schalensitz, einem besonderen Lenkrad sowie einer Schaltautomatik nutzen dürfen. Dem Ausschuss trug sie in einem Erörterungstermin engagiert vor: Ich habe Handball gespielt, spiele Gitarre, fahre Ski, klettere und bin auch mit der Computertastatur schneller als manch ein Zweihänder. Wie alle in meinem Alter möchte ich nun gerne meinen Führerschein machen, ohne Handprothese und ohne irgendwelche anderen Hilfsmittel oder Fahrzeugumbauten; einfach ganz normal, wie jeder andere auch. Der Petitionsausschuss ging der Sache nach. Schnell machte die Behörde der jungen Frau das Angebot, die praktische Begutachtung kostenfrei zu wiederholen – mit einem erfreulichen Ergebnis. Ein anderer Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass die in Rede stehenden Auflagen nicht erforderlich seien. Ich freue mich, wenn ich mir nun vorstelle, dass diese junge Frau mit Schwung und Energie auch mittels eines normalen Autos die Welt und die Stadt erobern kann. (Beifall von allen Fraktionen) Ein weiterer bewegender Fall betraf eine fast blinde Frau. Sie war Mutter von zwei Kindern, stand fest mit beiden Beinen im Leben und wollte nun eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten machen. Dass sie ein Handicap hatte, nämlich fast blind war, hatte die hochmotivierte Frau in all den Jahren nicht daran gehindert, ihre Ziele zu erreichen. So hatte sie bereits eine Zusage für die Ausbildung und ebenso die Unterstützung ihres persönlichen Umfeldes. Jedoch stand ihre Behinderung plötzlich in einer Weise im Weg, mit der sie nicht mehr gerechnet hatte. Trotz ihrer hohen Motivation und der Unterstützung ihres Umfeldes wurde sie von einem Studieninstitut abgelehnt, da man sich dort nicht in der Lage sah, eine Sehbehinderte zu unterrichten. Das Studieninstitut teilte der Frau mit, dass man zwar bereits körperbehinderte Studentinnen und Studenten ausgebildet habe, jedoch nie eine Person mit einer Sehbehinderung. Ohne eine entsprechende Weiterbildung der Dozentinnen und Dozenten sah man sich dort nicht in der Lage, die junge Frau aufzunehmen. Dabei gab es bereits eine funktionierende Assistenzlösung für die Petentin. Trotz alledem wollte das Studieninstitut sie an eine 60 km entfernte Einrichtung verweisen. Ihre Fahrzeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln hätte sich damit mehr als verdoppelt. Das wäre das Aus für ihre berufliche Weiterbildung gewesen. Da der Ausbildungsbeginn nahte, schaltete sich der Petitionsausschuss zügig ein und beraumte einen Erörterungstermin an. In intensiven Gesprächen mit dem Institut und dem zuständigen Ressort der Landesregierung konnten wir erreichen, dass die seh-27.03.2025 behinderte Petentin schließlich ihren gewünschten Ausbildungsplatz bei dem örtlichen Studieninstitut erhielt. Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderung gleiche Chancen zu ermöglichen. Bildung und Teilhabe sind dabei zentrale Güter. Es ist unsere Aufgabe als Gesellschaft, im Einzelnen noch bestehende Hindernisse und Vorurteile aus dem Weg zu räumen. Wir freuen uns auch hier mit der Petentin. (Beifall von allen Fraktionen) Ein außerordentlich spannender und ebenso ungewöhnlicher Fall ist für mich ebenfalls noch erwähnenswert. Ein junger Mann wandte sich an den Ausschuss. Er lebte seit über 15 Jahren in einer Stadt im Märkischen Kreis. Sein größter Wunsch war es, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Was dem ersten Vernehmen nach wie ein unspektakulärer Fall klingen mag, ist deshalb so ungewöhnlich, weil fast alle Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitsrechts erfüllt waren. Einzig die Identität des Petenten stand für die zuständige Behörde nicht zweifelsfrei fest. Wir luden alle Beteiligten ein, um der Sache auf den Grund zu gehen. Der Petent erläuterte, er sei irgendwo in Frankreich auf der Straße geboren worden und habe mit seinem Vater auf der Straße gelebt. Weder habe er Ärzte besucht noch eine Schule. Im Alter von zwölf Jahren habe sein Vater ihn in den Zug gesetzt. Nach tagelanger zielloser Reise sei er schließlich am Düsseldorfer Hauptbahnhof angekommen und dort durch das Jugendamt der Stadt Düsseldorf in Obhut genommen worden. Er wurde durch die Polizei aufgegriffen und unter Betreuung des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer gestellt. Um seine Identität zu klären, ließ der Sozialdienst wirklich nichts unversucht und wandte sich in Eigenrecherche auch an das französische Generalkonsulat. Dieses konsultierte den Internationalen Sozialdienst in Lyon, der mit den Angaben des Petenten sämtliche Möglichkeiten ausschöpfte, um dessen Identität zu überprüfen. Doch weder Interpol noch Polizeibehörden, die französische Botschaft oder andere Experten konnten die Herkunft des Petenten nachvollziehen. Es schien, als habe der Petent dort niemals Kontakt zu irgendwelchen Menschen, Ärzten, Schulen oder Behörden gehabt. Seit dieser Zeit erlebte der Petent eine wahre Odyssee, um seine Identität zu bezeugen. Weder die Kreisbehörden noch die diplomatischen Institutionen konnten seine Identität feststellen. Entsprechend scheiterte auch sein Vorhaben, einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erhalten oder sich einbürgern zu lassen. Um Zweifel an der Identität des Petenten auszuräumen, wurde im Rahmen eines Petitionsverfahrens Landtag nach Art. 41a der Landesverfassung beschlossen, ein aussagepsychologisches Gutachten zur Frage der Glaubhaftigkeit der Angaben des Petenten einzuholen. Der Gutachter, den ich konsultiert habe und der das im Übrigen für Gotteslohn gemacht hat – er hat keine Rechnung gestellt, weil der Petitionsausschuss ihn um das Gutachten gebeten hat –, kam in seiner Gesamtbeurteilung zu dem Ergebnis, dass kein Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussage des Petenten bestand. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Das hätte ich auch ge- schrieben!) Daraufhin erklärte sich die zuständige Ausländerbehörde bereit, bei dem zuständigen Standesamt darauf hinzuwirken, dass eine Eintragung in das Geburtenregister vorgenommen wurde, wodurch dieser Kaspar-Hauser-Fall schließlich ebenfalls im Sinne des Petenten erledigt werden konnte. (Beifall von allen Fraktionen) Gerne erinnere ich mich auch an den ersten Beitrag über das Grundrecht auf Petition, der im öffentlichrechtlichen Rundfunk in der beliebten Kindersendung „neuneinhalb“ gesendet wurde. Uns hat dieser Beitrag wirklich sehr gefreut, da Kindern anschaulich erklärt wurde, welche Rechte sie gegenüber dem Parlament haben. Auch Kinder können nämlich Petitionen stellen. Man muss nicht 18 Jahre alt sein. Neben dem kindgerecht aufbereiteten Informationsund Petitionsgrundrecht wurde auch eine konkrete Petition besprochen. Darin verfolgten mehrere Schulkinder das Ziel, die Situation im Straßenverkehr für Fußgänger insgesamt und insbesondere für Kinder sicherer zu machen. Konkret ging es um die Zufahrt zu einem Neubaugebiet außerhalb der geschlossenen Ortschaft und die Verkehrsführung vor einem Kindergarten und einer Schule sowie um die Frage, ob ein Zebrastreifen an der Ortsdurchgangsstraße ausreicht, um eine sichere Querung der Straße zu gewährleisten. Wir haben uns das vor Ort angeschaut. Da rauschten die Lkws aus der Kurve nur so vorbei. Es wäre für uns Erwachsene wirklich lebensgefährlich gewesen, über diesen Zebrastreifen zu gehen. Die Behörde bemerkte noch, es sei noch kein tödlicher oder schwerer Unfall passiert, weshalb man auch keinen Grund sah, einzugreifen. (Heiterkeit von der SPD) Wir haben uns das vor Ort angeschaut und uns ein Bild gemacht. Wir haben mit der Landesregierung und mit den Behörden dort gesprochen. Wir haben sämtliche entstehenden Maßnahmen – nämlich eine Fahrbahnverengung vor dem Kindergarten und der Schule sowie eine Ampelanlage anstelle eines Zebrastreifens – im Sinne der gesteigerten Verkehrssicherheit dann auch umgesetzt. Wir haben nämlich der 27.03.2025 Behörde mit Blick auf die besondere Gefährdungslage empfohlen, einen gefahrlosen Überweg im Straßenverkehr zu ermöglichen. Auch das ist positiv ausgegangen. Die Kinder gehen heute noch über diese Ampel, ohne dass da Gott sei Dank etwas passiert ist. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Markus Wagner [AfD]) Auch Petitionen aus dem Baurecht sind immer wieder Anlass für Erörterungen nach Art. 41a Landesverfassung. Völlig verzweifelt wandte sich eine betagte, 82 Jahre alte Dame an den Petitionsausschuss. Sie wohnte seit über 50 Jahren in einem Mietshaus. Im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens ihres Vermieters für eine neue Garage stellte das Bauamt fest, dass das von der Petentin bewohnte Haus 1948 als Stall, jedoch nie als Wohnhaus genehmigt und überdies auch noch vor langer Zeit ohne Genehmigung um eine Etage aufgestockt worden war. (Heiterkeit von der SPD – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Das gibt es bei uns auch!) Auch fehlte ein eigener Rettungsweg. Feuerwehr und Rettungsdienst konnten das Haus also im Ernstfall nur schwer über das Nachbargrundstück erreichen. Da die Nachbarn dies jedoch nicht erlaubten – so viel zu freundlichen Nachbarn –, untersagte die Stadt der Petentin die Nutzung ihres Wohnumfeldes binnen einer Frist von Monaten und ordnete die sofortige Vollziehung an. Eine dagegen gerichtete Klage der Petentin scheiterte leider. Die Petentin wandte sich daraufhin verzweifelt an den Petitionsausschuss. In ihrem fortgeschrittenen Alter sah sie sich nicht dazu in der Lage, den Ort, an dem sie den größten Teil ihres Lebens zusammen mit ihrem mittlerweile verstorbenen Mann verbracht und ihre beiden Kinder großgezogen hatte, in so kurzer Zeit zu verlassen. Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurden durch die beteiligten Behörden alle ergangenen Entscheidungen geprüft, und es wurde nach Lösungswegen gesucht. Nach vielen Gesprächen mit der Bauaufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Nachbarn bestätigten diese schlussendlich schriftlich, dass die Petentin und auch die Feuerwehr das Grundstück im Notfall doch betreten dürften. Mithilfe des Petitionsausschusses kann die Petentin nunmehr ihren Lebensabend in ihrer gewohnten Umgebung zu Hause verbringen. (Beifall von allen Fraktionen) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, die heute geschilderten Petitionen, die aus mehreren Tausend Fällen der letzten neun Jahre ausgewählt wurden, konnten Ihnen einen anschaulichen Eindruck von der Bedeutung und der Vielfältigkeit unserer Arbeit vermitteln. Landtag Der vorliegende Bericht soll aber nicht nur eine Rückschau auf konkrete Fälle darstellen, sondern auch als Appell an alle Bürgerinnen und Bürger dienen: Wenn Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, das Gefühl haben, dass Ihnen behördliches Unrecht widerfährt, zögern Sie nicht, Ihre Stimme zu erheben. Unsere Demokratie lebt von Ihrer aktiven Beteiligung. (Beifall von allen Fraktionen und Mona Neu- baur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Kli- maschutz und Energie) Die Geschichten, die ich schildern durfte, von finanzieller Not über Bildungsbarrieren bis hin zu Identitätsfragen, zeigen, dass jeder Fall einzigartig und von großer Bedeutung ist. Kein Problem ist zu klein und kein Anliegen für uns unbedeutend. Der Petitionsausschuss steht Ihnen zur Seite – nicht nur, um auf Missstände aufmerksam zu machen, sondern auch und gerade, um tragfähige Lösungen zu finden, die den Menschen helfen. Es sind diese vielfältigen Geschichten, die uns Abgeordnete tagtäglich daran erinnern, warum wir tun, was wir tun, und die uns motivieren, stets nach neuen Wegen zu suchen, um die Verwaltung menschlicher und gerechter werden zu lassen. Ich möchte mich von Herzen bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich mit ihren teils sehr persönlichen Anliegen an uns gewandt haben. Ihr Vertrauen war für uns stets Ansporn. Nutzen Sie Ihr Recht auf Petitionen! Ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail genügt, um beim Landtag Gehör zu finden und einen parlamentarischen Prüfvorgang anzustoßen. Lassen Sie uns auch in Zukunft daran festhalten, dass der Mensch bei jedem Verfahren, bei jeder Entscheidung und in jedem Fall im Mittelpunkt stehen muss; denn nur so kann unsere Gesellschaft zu Lande, zu Wasser und in der Luft wirklich für alle da sein. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD]) Bedanken möchte ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsreferates. Mit Ihrem unermüdlichen Einsatz, Ihrer Kompetenz und Ihrem Herzblut leisten Sie einen unschätzbaren Beitrag dazu, jedem einzelnen Fall gerecht zu werden. (Beifall von allen Fraktionen) Gemeinsam und auf Augenhöhe arbeiten wir daran, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu vertreten und tragfähige Lösungen zu finden. Die Zusammenarbeit des Petitionsausschusses war stets von einem besonderen Gemeinschaftsgeist geprägt. Alle Abgeordneten des Petitionsausschusses arbeiten mit großer Hingabe, mit hohem zeitlichen Aufwand und ohne parteipolitisches Kalkül einzig und allein im Dienste der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Zusammenhalt ermöglicht es uns, auch die schwierigsten Fälle zu meistern und stets die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. 27.03.2025 Mein Dank gilt daher den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses, die mit großer Sachlichkeit und Empathie zusammenarbeiten und dabei immer das Wohl der Petentinnen und Petenten im Blick haben, und ganz besonders meinem Stellvertreter Tom Schnelle. Lieber Tom, herzlichen Dank für deine Begleitung in den letzten Jahren. (Beifall von allen Fraktionen) Lassen Sie uns auch in Zukunft gemeinsam daran arbeiten, dass Bürgerinnen und Bürger nicht an der Bürokratie verzweifeln, sondern Gehör finden und Einzelfallgerechtigkeit erfahren. Ich möchte auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ermutigen, bei den vielen Bürgeranfragen, die Sie erhalten, die Möglichkeit eines Petitionsverfahrens stets im Blick zu behalten und in Betracht zu ziehen und die Bürgerinnen und Bürger aktiv darauf hinzuweisen. Es ist unsere Aufgabe, auf die Menschen zuzugehen, ihnen die Hand zu reichen und alles in unserer Macht Stehende zu tun, um ihre Anliegen zu prüfen und zu helfen – gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in Politik schwindet. Herr Präsident, ich möchte noch ein paar persönliche Worte loswerden. Es war mir eine Ehre, 15 Jahre lang Abgeordneter des nordrhein-westfälischen Landtags zu sein. Ich möchte mich zum Abschluss parteiübergreifend bei allen Kolleginnen und Kollegen für die gute, vertrauensvolle und freundschaftliche Zusammenarbeit bedanken. Es waren für mich tolle Begegnungen. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass ich heute hier auch als gewählter Bundestagsabgeordneter rede. Aber morgen gehe ich zum Präsidenten und werde meinen Mandatsverzicht – und damit auch meine Pensionierung in Sachen „Petitionsausschuss“ – erklären. (Heiterkeit) Es war mir wirklich eine große Ehre und Freude, diesem Haus angehört zu haben und als Petitionsausschussmitglied so vielen Menschen zu ihrem Recht verholfen zu haben. Wenn uns Menschen in einem Brief geschrieben haben: „Sie haben uns den Glauben an die Demokratie wieder zurückgegeben“, habe ich zu meinen Mitarbeitern einmal gesagt: Und wenn es nur der eine gewesen ist, der durch meine Arbeit zufrieden geworden ist, dann haben sich meine 15 Jahre hier gelohnt. Ich danke Ihnen. Es war mir eine Ehre und eine Freude. (Langanhaltender Beifall von allen Fraktionen und der Regierungsbank – Zahlreiche Abge- ordnete erheben sich von ihren Plätzen.)
