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Susanne Schneider

FDP 27.03.2025 Sitzungen 18/92

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man 2025 zum Jahr der Gesundheit ausrufen will, dann aber erst mit einem Antrag um die Ecke kommt, wenn quasi schon ein Drittel des Jahres rum ist, dann wirft das bei mir doch die eine oder andere Frage auf. Und auch die nähere Befassung mit diesem Antrag macht es nicht besser. Außer dem Aneinanderreihen von ein paar willkürlich ausgewählten Themen mit oberflächlichen Forderungen ist da nicht viel. Das demonstrative Gesundheitsjahr ist nicht mehr als heiße Luft. Während der Regierungsbeteiligung der FDP in der letzten Wahlperiode sind die Medizinstudienplätze aufgestockt worden. NRW wurde damit neben Bayern Vorreiter beim Ausbau. Ein weiterer Ausbau von Studienplätzen würde erhebliche Haushaltsmittel, aber auch zusätzliche personelle Kapazitäten der Unikliniken erfordern. Wie man das umsetzen will, das lässt der Antrag völlig offen. Auch die Forderung nach einem Ausbau der Landarztquote ist wenig substanziell. Aktuell studieren etwa 800 Menschen Medizin über die Landarztquote, die in der letzten Wahlperiode eingeführt wurde. Rund 150 weitere werden im Wintersemester 2025/26 hinzukommen. Damit wird sogar die im Zulassungsverfahren zulässige Vorabquote voll ausgeschöpft. Ein weiterer Ausbau wäre nur über eine Änderung des Staatsvertrags zum Zulassungsverfahren möglich. Auch dazu findet man im Antrag nichts. Kommen wir dann zur Umsetzung der elektronischen Patientenakte. Sie ist nach langem Vorlauf ein wesentlicher Baustein für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Patienten kann damit deutlich verbessert und schneller werden und die medizinische Versorgung wird optimiert. Die ePA kann dazu beitragen, Bürokratie abzubauen, die Behandlungsqualität zu steigern und vor allem den Patienten und Patientinnen mehr Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten zu geben. Ein erweiterter Funktionsumfang, verpflichtende Datenstandards sowie die Auswahl des bevorzugten Sicherheitsniveaus schaffen ein Gleichgewicht zwischen Datenschutz, Datensicherheit und Datennutzung. Jede Person soll dabei die volle Kontrolle über die eigenen Daten haben. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Die Sicherheit der ePA und damit die Sicherheit der Patientendaten muss unbedingt gewährleistet sein. Diese sensiblen Daten müssen gegen mögliche Hackerangriffe und gegen Missbrauch geschützt werden. Eine Abwehr von Angriffen wird nur gelingen, wenn die IT-Infrastruktur stets auf dem neuesten Stand ist. Sicherheitsstandards müssen kontinuierlich überprüft und angepasst werden, um auch künftigen Bedrohungen standhalten zu können. Der vorliegende Landtag Antrag weiß dazu aber nicht mehr beizutragen als eine Strategiesitzung auf Landesebene. Das ist ziemlich dünne Suppe. (Beifall von der FDP und Thorsten Klute [SPD]) Ich fasse also den vorliegenden Antrag zusammen: große Worte, wenig Substanz. Einem solchen inhaltsleeren Showantrag können wir nicht zustimmen. – Ich danke.

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