Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bei der Lektüre des Antrags der AfD-Fraktion fragt man sich unweigerlich: Meinen Sie das ernst? Die Landesregierung soll eine medizinische Behandlungsmethode, die schwere Nebenwirkungen hat und die vom Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter nur unter strenger medizinischer Indikationsstellung und nach detaillierter Aufklärung für vertretbar erachtet wird, aktiv als Maßnahme bei Sexualstraftätern präsentieren, und zwar im Rahmen einer klinischen Studie, also am besten doppelblind und randomisiert, und das im Strafvollzug? Begründet wird diese Forderung nach Menschenversuchen im Strafvollzug – denn um nichts anderes geht es – unter anderem damit, dass – ich zitiere –, „normkonformes Verhalten der potenziellen Täter vor der Täterwerdung“ – Zitat Ende – durch Abschreckung erzwungen werden solle. Mal abgesehen davon, dass es für eine solche Abschreckungswirkung überhaupt keine Belege gibt: Sie wollen allen Ernstes Vergewaltiger ohne medizinische Indikation chemisch kastrieren? Mehr Populismus geht kaum. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und der FDP) Aber da leider zu befürchten ist, dass solche populistischen Forderungen am Ende verfangen, wenn man ihnen nicht energisch genug entgegentritt, will ich mir die Mühe machen, Ihre Argumente näher zu betrachten. Sie argumentieren zunächst mit der Sicherheitslage. Der Anstieg der Fallzahlen bei Sexualdelikten seit 27.03.2025 2013 hat viele Ursachen. Maßgeblich sind die Verschärfungen des materiellen Strafrechts 2016 und 2021. Die Hürden der Strafbarkeit von sexuellen Übergriffen wurden herabgesetzt. In der Gesellschaft ist daher seither das Unrechtsbewusstsein gegenüber sexualisierter Gewalt gewachsen. Das Wissen über die Folgen von Sexualstraftaten und über Opferrechte hat zugenommen. Das wiederum hat die Anzeigebereitschaft erhöht, und das ist gut so. (Beifall von den GRÜNEN) Große Missbrauchskomplexe, die vor allem in NRW dank intensiver Ermittlungsarbeit in den letzten Jahren aufgedeckt wurden, haben gleichfalls dazu beigetragen. Wir beobachten, dass bei Verdachtsmomenten für sexuellen Missbrauch genauer hingeschaut und früher angezeigt wird. Einen weiteren Beitrag zum Anstieg leistet leider die Digitalisierung. Fälle des Missbrauchs durch Einwirken auf Kinder ohne Körperkontakt werden einfacher, und sie werden auch öfter bekannt. All diese Phänomene über einen Kamm zu scheren und mutwillig öffentliche und private Angsträume herbeizureden, ist eine bekannte Strategie. Die österreichische Diskursforscherin Ruth Wodak bezeichnet das ebenso zutreffend wie entlarvend als „Politik mit der Angst“, und Politik mit der Angst ist gemeinhin immer ein Zeichen faschistischer Bewegungen. Sodann machen Sie sich auf die Suche nach den Ursachen für sexualisierte Gewalt und finden unter anderem Ihre üblichen Verdächtigen, nämlich – Zitat – „fehlgeschlagene Integration“, „archaisch-patriarchalische Wertesysteme“ und „strenge Moralsysteme“. So weit, so erwartbar. Zutreffend stellen Sie aber auch fest, dass es bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in der Mehrzahl der Fälle nicht um die Befriedigung des Sexualtriebes, sondern um die Ausübung von Macht und um Demütigung des Opfers geht. Bei Sexualstraftätern finden sich häufig narzisstische oder antisoziale Persönlichkeitsstörungen, Störungen der Impulskontrolle und andere psychische Auffälligkeiten. Sexuelle Gewalt dient der Durchsetzung von Macht und dem Ausleben von Kontroll- und Rachemotiven und häufig gerade nicht der Befriedigung sexueller Bedürfnisse. Wie man von diesem Ausgangspunkt dann aber zu der Forderung nach einer medizinischen Unterdrückung des Sexualtriebs kommen kann, ist mir schleierhaft. Worum geht es bei der Behandlung? Dem Betroffenen wird eine Substanz verabreicht, welche die Testosteronproduktion im Körper blockiert. Dadurch kann ein übermäßig ausgeprägter Sexualtrieb gedämpft werden. Wenn aber die meisten Straftaten mit dem Sexualtrieb gar nichts oder nur wenig zu tun haben, Landtag was sollen dann die Medikamente bei solchen Tätern bewirken? Eine Antwort darauf kommt nicht. In ungefähr 10 % der Fälle wirken diese Mittel nach den Erkenntnissen der Schweizer Behörden zunächst einmal gar nicht oder nur sehr schwach. Es kann nicht vorausgesagt werden, bei wem der Effekt eintritt und bei wem nicht, und wenn sie wirken, dann eben nur auf die Libido, nicht auf den Kopf. Frustration, Macht- und Gewaltfantasien bleiben unberührt. In solchen Fällen besteht die Gefahr, mit einer chemischen Kastration die Aggression und Frustration, die zu den Straftaten führen, noch mehr zu steigern. Was die Medikamente hingegen an Schädlichem bewirken können, können Ihnen die Mediziner sehr genau sagen – und hier möchte ich gar nicht alles wiederholen, was der Kollege Bakum gesagt hat –: Die Therapie erfordert eine regelmäßige und intensive Betreuung, denn in jedem Einzelfall sind zum Teil schwere Nebenwirkungen genau im Auge zu behalten. Die Behandlung ist nur durchführbar, wenn der Patient mitwirkt, weil sie durch die Einnahme von Testosteron sehr leicht unterlaufen werden kann. Ohne die Mitwirkung und grundlegende Verhaltensänderung des Betroffenen führt eine solche Behandlung zu gar nichts. Zum Zwecke einer erfolgversprechenden Resozialisierung und zur Reduzierung der Rückfallwahrscheinlichkeit von Sexualstraftätern werden in den Justizvollzugsanstalten Nordrhein-Westfalen deshalb gezielte Behandlungsmaßnahmen durchgeführt, die an den Ursachen deliktischen Verhaltens ansetzen. Alle diese Therapieangebote sind keine Wohlfühlangebote. Sie werden nach individueller Prüfung eingesetzt, um Rückfälle zu verhindern. Sie können das, weil sie wie bereits gesagt bei den Ursachen der Straftaten ansetzen und nicht an den Symptomen herumdoktern. Von einer pharmakologischen Behandlung zur Verringerung des Sexualtriebs profitieren am ehesten paraphile Patienten mit Problemen bei der Selbstregulierung. Im Justizvollzug in NRW wird deshalb in vereinzelten Fällen auf freiwilliger Basis zur Hemmung des Sexualtriebs eine antiandrogene Therapie durchgeführt. Begleitend ist dann aber neben der regelmäßigen medizinischen Betreuung auch eine Psychotherapie angezeigt. Es gibt keine methodisch belastbaren Studien, die über diese Einsatzform hinaus eine kriminalpräventive Wirksamkeit der chemischen Kastration belegen. Der Einsatz desexualisierender Medikamente zur Verhinderung von Sexualstraftaten erweist sich bei genauer Betrachtung als populistisches Beruhigungsmittel ohne jeden Wert. Dass die Medikation gar irgendeinen Vorteil für die Opfer haben könnte, 27.03.2025 ist bloßes Wunschdenken. Aber letztlich geht es Ihnen auch nicht darum. Es geht um ziemlich durchsichtige Vergeltungsfantasien. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
