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Angela Erwin

CDU 27.03.2025 Sitzungen 18/92

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über einen Antrag der AfD-Fraktion zur chemischen Kastration von Sexualstraftätern und damit über einen Antrag, den kein Mensch braucht. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) In dem Antrag wird die Komplexität des Opferschutzes auf eine populistische Maßnahme reduziert, statt sich ernsthaft mit wirksamen Lösungen für Opfer und mit Prävention auseinanderzusetzen. Der Antrag der AfD ist verfassungsrechtlich fragwürdig, medizinisch ineffektiv und ethisch nicht vertretbar. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP] – Vereinzelt Beifall von der SPD) 27.03.2025 Im Gegensatz zur AfD, die mit reißerischen Forderungen agiert, haben wir bereits viele konkrete Maßnahmen für den Opferschutz umgesetzt. Die Einführung der Opferbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein entscheidender Schritt gewesen. Sie sorgt für eine bessere Unterstützung und Begleitung der von sexueller Gewalt und anderen schweren Straftaten Betroffenen. Die enge Vernetzung mit Beratungsstellen, Justiz und Polizei stellt sicher, dass Opfer nicht alleingelassen werden. Echter Opferschutz bedeutet Prävention, Therapie und konsequente Bestrafung. Nordrhein-Westfalen geht genau diesen Weg. Wir haben den Zugang zu Traumaambulanzen verbessert, zusätzliche Mittel für Frauenhäuser bereitgestellt und die polizeiliche Präventionsarbeit verstärkt. Wir handeln, statt mit überzogenen und verfassungsrechtlich höchst problematischen Forderungen auf Stimmenfang zu gehen. Denn für uns gilt: Opferschutz geht vor Täterschutz. (Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Die AfD spricht in ihrem Antrag immer wieder von der Notwendigkeit einer konsequenten Durchsetzung der Gesetze. Doch wenn es um die Achtung des Grundgesetzes geht, zeigt sich ihr wahres Gesicht. Denn es wird offensichtlich, dass das Grundgesetz für die AfD nur dann relevant ist, wenn es in ihr Weltbild passt. Genau hierbei zeigt sich die Doppelmoral: Die AfD nutzt das Grundgesetz wie in einem Pingpongspiel mal als Schutzschild, wenn es ihr in den Kram passt, und mal als Spielball, wenn es ihren radikalen Forderungen im Weg steht. Wer so mit unseren Grundrechten umgeht, stellt sich nicht auf die Seite des Rechtsstaats, sondern gefährdet ihn. Wie komme ich darauf? Schauen wir doch einfach auf das jüngste Beispiel. Alice Weidel hat das Bundesverfassungsgericht jüngst als parteiisch bezeichnet. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Völlig abwegig!) Damit stellt die AfD die Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts infrage – einer Institution, die den Rechtsstaat schützt und über die Verfassung wacht. Gleichzeitig versucht die Partei mit Vorschlägen wie der chemischen Kastration Menschenrechte auszuhöhlen. Das ist ein Widerspruch in sich. (Beifall von den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Art. 1 unseres Grundgesetzes ist unmissverständlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 klargestellt, dass Zwangskastrationen gegen die Menschenwürde verstoßen. Auch wenn es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung zur chemischen Kastration gibt, wäre eine verpflichtende Anwendung Landtag verfassungsrechtlich hoch riskant und ethisch nicht zu verantworten. Wir als CDU setzen uns für einen echten Opferschutz ein, indem wir Prävention, Strafverfolgung und Betreuung der Opfer stärken. Populistische Forderungen, die in eklatantem Widerspruch zu unserem Grundgesetz stehen, werden wir nicht mittragen. Die AfD hingegen setzt auf populistische Straffantasien, die unseren Rechtsstaat gefährden. Wir als CDU-Fraktion sagen daher ganz klar Nein zu diesem Antrag. Denn für uns gilt: Opferschutz statt populistischer Symbolpolitik. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Dr. Wer- ner Pfeil [FDP] und Dirk Wedel [FDP])

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