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Dr. Benjamin Limbach

27.03.2025 Sitzungen 18/92

Ich danke Ihnen für die Richtigstellung. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Bongers, Sie greifen mit Ihrem Antrag die jüngst veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik auf und behaupten, es gebe einen erneuten Anstieg der Kriminalitätsrate in NRW, um darauf aufbauend Forderungen an die Landesregierung zu begründen. Die Behauptung ist aber leider falsch. Entgegen der in der Beschlussfassung aufgeführten Feststellung ist die Kriminalitätsrate 2024 laut Polizeilicher Kriminalstatistik nicht erneut angestiegen, sondern im Vergleich zum Vorjahr um etwa 1 % auf knapp unter 1,4 Millionen Straftaten gesunken. Weiter behaupten Sie, dass die Sparmaßnahmen im Bereich der Resozialisierung gravierende Auswirkungen auf den Schutz der Allgemeinbevölkerung hätten. Deshalb sollten die Kürzungen im Bereich der Straffälligenhilfe in diesem Jahr rückgängig gemacht werden, auch weil die erfolgten Einschnitte nicht unter den vorherrschenden Bedingungen des Justizvollzuges und der ambulanten Sozialen Dienste auf-27.03.2025 gefangen werden könnten. Auch diese Annahmen sind nicht richtig. Wir wissen alle, dass die finanziellen Handlungsspielräume im Landeshaushalt für das Jahr 2025 deutlich enger waren als zuvor. Dies hat auch im Justizhaushalt zu spürbaren Einschnitten in verschiedenen Bereichen geführt, von denen die Fördermittel nicht gänzlich ausgenommen werden konnten. So schmerzhaft diese Einschnitte sind, hat es eine Kürzung von Mitteln im Bereich der Resozialisierung straffällig gewordener Menschen so, wie es im Antrag behauptet wird, nicht gegeben. Die allgemeinen Beratungsstellen der Straffälligenhilfe waren von den Kürzungen nämlich gerade nicht betroffen. Für sie stehen nahezu unverändert Mittel in Höhe von 1 Millionen Euro bereit. Auch für die anderen in dem Antrag genannten Bereiche stehen beim Ministerium weiterhin Mittel zur Verfügung, die nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre auch tatsächlich benötigt und abgerufen werden. In der Sache haben die Kürzungen in diesen Bereichen nicht zu einer Verringerung der Angebote geführt. Daher gibt es auch keine Gründe, sie zurückzunehmen. Auch eine Mehrbelastung des ambulanten Sozialen Dienstes bzw. des Justizvollzugs durch die erfolgten Kürzungen in diesem Bereich ist nicht ersichtlich. Damit komme ich zu dem Vorwurf, die Landesregierung komme ihrem Koalitionsversprechen, den Opferschutz und die Resozialisierung zu stärken, nicht nach. Auch diese Behauptung ist falsch. Sie wird auch durch eine permanente Wiederholung nicht richtig. Die Landesregierung nimmt die Resozialisierung straffällig gewordener Personen sehr ernst und fördert diese fortwährend. Wie ich bereits in der 90. Plenarsitzung dargestellt habe, ist die Resozialisierung von haftentlassenen Menschen in Nordrhein-Westfalen gut geregelt. Das Zweisäulenmodell aus freier und öffentlicher Straffälligenhilfe ist gut eingespielt. Auch während der Inhaftierung werden bereits erhebliche Anstrengungen für eine nachhaltige Resozialisierung straffällig gewordener Personen unternommen, um unter anderem elementare Bedarfe wie die Sicherung des Lebensunterhalts und eine effektive berufliche Wiedereingliederung von Haftentlassenen zu gewährleisten. Mit dem Fachbereich „Radikalisierungsprävention“ im Justizvollzug sowie den Extremismus- und Präventionsbeauftragten können wir zudem Radikalisierungsprozesse im Vollzug frühzeitig erkennen, verhindern und/oder unterbrechen. Auch die Bedürfnisse der von Kriminalität betroffenen Personen hat die Landesregierung im Blick, um diesen den Zugang zum Hilfesystem niedrigschwellig zu ermöglichen. Um die Situation der Betroffenen fortwährend zu verbessern, hat die Landesregierung Landtag das Amt der Opferbeauftragten geschaffen und dauerhaft gesetzlich verankert. Deren Team wird das Ministerium der Justiz zudem dieses Jahr personell verstärken. Beim Bund setzt sich die Landesregierung unter anderem beharrlich für die Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung ein und hat hierzu im Jahr 2023 erfolgreich einen Entschließungsantrag zum Ausbau der psychosozialen Prozessbegleitung in den Bundesrat eingebracht. Abschließend möchte ich, wie ich es bereits in der Sitzung am 20. Februar 2025 getan habe, nochmals betonen, dass die Justiz sehr viele Strukturen für eine gelingende Resozialisierung bereitstellt. Wir sind oder – um es deutlich zu sagen – ich bin für jede Diskussion offen und begegne Ihnen da mit offenen Armen, Frau Abgeordnete Bongers. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗