Susanne Schneider
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bostancıeri, im Vergleich zu Ihnen finde ich es ganz wunderbar, dass die SPD diesen Antrag heute vorgelegt hat, weil ich finde, über das Thema „Gewalt, Gewaltschutz und häusliche Gewalt“ kann man gar nicht oft genug sprechen. (Beifall von der FDP und der SPD) Wenn man da ein bisschen anschubst, ist das nicht verkehrt. Laut Medienberichterstattung ist leider Anfang März wieder eine 78-jährige Frau in Bielefeld ums Leben gekommen. Der 82-jährige Ehemann hat sie erstickt und erwürgt. Auch wenn die genaueren Hintergründe der Tat noch nicht bekannt sind, weist diese Tötung doch wieder einige typische Merkmale häuslicher Gewalt auf: Das Opfer der Tat ist weiblich, Täter und Opfer lebten im selben Haushalt, und das Alter von Täter und Opfer zeigt, dass häusliche Gewalt längst nicht abhängig ist von der sozialen Lebenssituation. Solche brutalen Taten gegen Frauen werden leider immer noch als „Beziehungsdrama“ bezeichnet, als wären wir in einem Schauspiel von Shakespeare mit tragischem Ende. Tatsächlich ist es jedoch schwere und tödliche Gewalt, ein Femizid. Solche Gewalttaten müssen als solche benannt und dürfen nicht als „Drama“ verharmlost werden. Wir müssen uns alle zusammen nämlich einer bitteren Wahrheit stellen: Das Ausmaß solcher Taten nimmt in Häufigkeit, in Intensität, in Brutalität zu. Aufgrund dieser Entwicklung ist es völlig berechtigt, dass wir nach der Aktuellen Stunde heute noch mal über das Thema sprechen. Es ist auch richtig, die Landesregierung bei dieser Thematik nicht aus der Verantwortung zu entlassen. In den letzten Debatten drängte sich ein wenig der Eindruck auf, als wolle sich die schwarz-grüne Koalition vor allem selbst loben und feiern. Dabei verzichtet sie doch weiterhin darauf, konkrete Maßnahmen, die über die Gesetzgebung auf Bundesebene hinausgehen, auf den Weg zu bringen. Der vorliegende SPD-Antrag ist weitergehend. Die Forderung nach mehr Schutzplätzen und einer besseren Infrastruktur teilen wir als FDP-Landtagsfraktion. Bereits jetzt fehlen mindestens 1.100 Frauenhausplätze in Nordrhein-Westfalen. Viele Angebote sind überlastet. Die Finanzierung muss verlässlicher werden. Doch da beschränkt sich der Antrag auf Appelle und einen knapp skizzierten Fonds für Betroffene häuslicher Gewalt. Das ist zu wenig. Da sollten lieber angesammelte Selbstbewirtschaftungsmittel in den Blick genommen werden. Landtag Eine Kernforderung des Antrags ist das Vorziehen des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung. Das Gewalthilfegesetz zieht die verbindliche Gewährleistung ab 2032 vor. Sie wollen sie auf 2030 vorziehen. Sosehr ich diese ehrgeizigen Ziele auch schätze, sosehr zweifle ich doch aufgrund des Ausbaubedarfs an einer Umsetzbarkeit. Schließlich braucht es nicht nur die Finanzierung, sondern auch geschultes Personal und die entsprechende Infrastruktur. Von einem Rechtsanspruch, der in der Praxis ins Leere geht, hat eben auch niemand etwas. Daher brauchen wir neue Verfahren, um Gefährdungssituationen besser einschätzen zu können. Forschung und Monitoring sind hier entscheidende Hebel. Rheinland-Pfalz kann da ein Vorbild hinsichtlich der Verfahren der Risikobewertung und eines Hochrisikomanagements sein. Die SPD hatte das auch schon mal in einem Antrag thematisiert. Aber in der aktuellen Initiative finde ich es jetzt nicht. Statt auf starre Rechtsansprüche zu setzen, sollte zudem auf flexible Lösungen gesetzt werden. Die FDP hat dazu ein nationales Onlineregister gefordert. Wer einen Platz braucht, kann dort einfach und schnell in Echtzeit abrufen, wo es bundesweit Plätze für einen sicheren Zufluchtsort gibt. (Beifall von der FDP) Die Opfer von häuslicher Gewalt sind überwiegend weiblich. Trotzdem müssen wir auch andere Opfergruppen im Auge behalten. Während der Regierungsbeteiligung der FDP in der letzten Wahlperiode wurden zum Beispiel auch erste Männerschutzwohnungen sowie das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ auf den Weg gebracht. Häusliche Gewalt beschränkt sich zudem nicht nur auf Partnerschaftsgewalt. Es gibt auch die innerfamiliäre Gewalt gegen Kinder, gegen Eltern oder gegen Geschwister. Viele Taten bleiben da im Dunkelfeld. Aufgrund von Kontroll- und Abhängigkeitsverhältnissen bleiben auch Anzeigen aus. Auch da werden wir künftig genauer hinschauen müssen. Einige Aspekte des SPD-Antrags können wir sehr gerne mittragen. Andere überzeugen uns – wie dargelegt – nicht. Manche Aspekte wie digitale Gewalt fehlen gar völlig. Daher wird sich die FDP-Landtagsfraktion hier enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
