Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Justiz ist das Herzstück des Rechtsstaats, und daran darf nicht gespart werden. Diese und andere selbstverständliche Feststellungen möchten Sie, liebe Frau Bongers, mit Ihrem Antrag vom Landtag beschließen lassen. Das klingt auf den ersten Blick gut, aber eben nur auf den ersten Blick. Denn in Ihren Beschreibungen der Ausgangslage gehen Sie nicht nur von falschen Annahmen aus. Überdies zeichnen Sie aus politischem Kalkül das Zerrbild einer bröckelnden, schlecht ausgestatteten und überlasteten Justiz in Nordrhein-Westfalen. Ein solcher Antrag trägt nicht ansatzweise dazu bei, die bestehenden Probleme, die es in einigen Ge-Landtag schäftsbereichen durchaus gibt, etwa bei den bundesweit hochbelasteten Staatsanwaltschaften, zu lösen. Der Antrag diskreditiert die Arbeit der gesamten Justiz in Nordrhein-Westfalen. Das kann ich nicht tolerieren, schon gar nicht, wenn dabei wie in Ihrem Antrag unzutreffende Behauptungen aufgestellt werden. Beginnen möchte ich mit der angeblich mangelhaften technischen Ausstattung. Richtig ist: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die bestmögliche IT-Ausstattung auch für die mobile Arbeit, insbesondere um flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten und -bedingungen für alle Justizangehörigen zu schaffen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Nun komme ich zu den im Antrag geschilderten IT-Störungen bei den Staatsanwaltschaften. Ja, eine funktionierende Justiz-IT ist die Basis für die zunehmend digitalisierte Erfüllung des verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsschutzauftrags der dritten Gewalt. Die Handlungsfähigkeit der Justiz muss trotz aller Sicherheitslagen und weiteren Anforderungen stets aufrechterhalten bleiben. Ein strukturelles Defizit der justizeigenen Informationstechnik ist nicht gegeben. Die IT-Probleme wie im Herbst 2024, welche die Anwenderinnen und Anwender spürbar belastet haben, wurden erfolgreich behoben. Aktuell sind sowohl die Störungsticket- als auch die Berichtslage unauffällig. Gleichwohl können alle Überwachungs- und Sicherungssysteme in der gesamten digitalen Welt indes keine Gewähr dafür bieten, dass nicht auch künftig Beeinträchtigungen oder Fehler auftreten werden. Aber das Streben darum, immer besser zu werden, ist und bleibt eine Daueraufgabe in der IT, der sich alle Verantwortlichen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit großem Engagement widmen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ferner erlaube ich mir, auf Ihre Behauptungen in Bezug auf die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher einzugehen. Diese sind schlichtweg falsch. Der zweite Evaluierungsbericht über die Gerichtsvollziehervergütungsverordnung wurde am 17. Dezember 2024 vom Kabinett beschlossen und liegt Ihnen mit der Vorlagennummer 18/3481 vor. Er war sodann unter TOP 17 Gegenstand der Rechtsausschusssitzung am 22. Januar 2025. Den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern werden auch nicht in rechtswidriger Weise Zahlungen verwehrt. Sie erhalten bekanntlich neben ihrer Besoldung eine Anreizvergütung in Form eines prozentualen Anteils der von ihnen eingenommenen Gebühren- und Dokumentenpauschalen. 26.03.2025 Aus dieser zusätzlichen Vergütung sind die Kosten für Einrichtung und Betrieb des Büros zu finanzieren. Der überschießende Betrag verbleibt ihnen als Leistungsanreiz. Ausweislich des Ergebnisses des zweiten Evaluierungsberichts ist die den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern verbleibende Vergütung nicht zuletzt aufgrund der positiven Entwicklung der Auftragslage und damit auch der Diensteinnahmen ausreichend, um den Bürobetrieb einzurichten, zu erhalten und die notwendigen Sach- und Personalkosten zu bestreiten. Weiter möchte ich ausdrücklich betonen, dass die Kolleginnen und Kollegen im Wachtmeisterdienst in meinem Ministerium dieselbe Wertschätzung genießen wie alle anderen Dienstgruppen auch. Die als Beleg für vermeintliches Desinteresse aufgestellte Behauptung, aus meinem Haus habe niemand an der Anhörung des Landtags zum Wachtmeisterdienst teilgenommen, ist schlichtweg falsch. Tatsächlich waren sogar drei Beamte des Ministeriums der Justiz bei der Anhörung anwesend. So viel zu den Fakten. Zuletzt möchte ich noch auf die im Antrag angesprochenen Ausbildungsthemen eingehen. Die Justiz betreibt seit Jahren eine beispiellose Ausbildungsoffensive, bei der jedes Jahr 350 Rechtspflegeanwärterinnen und -anwärter und 406 Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte das Studium und die Ausbildung aufnehmen. Auch der juristische Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen behält trotz der – auch für mich – schmerzhaften, allerdings unvermeidlichen Einschnitte seine hohe Attraktivität und Qualität. Unter dem Strich bleibt von dem vorliegenden Antrag außer einer schönen Überschrift nichts übrig. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]: Das war die Ohr- feige für die Mitarbeiter!)
