Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausweislich der Berichtslage hat die Anpassung der ZAC-AV noch nicht zu einer nennenswerten Veränderung der Eingangszahlen in diesem Bereich geführt. Die ZAC NRW unternimmt aber Anstrengungen, um auch diese zusätzliche Zuständigkeit mit Leben zu füllen. Im Einzelnen: Gemeinsam mit unter anderem dem Landeskriminalamt NRW und der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen, RIAS NRW, ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen worden. Ziel ist die Erstellung und stetige Aktualisierung eines Leitfadens zum Umgang mit antisemitischen Ideen. Die ZAC NRW steht ferner im Austausch mit der Landesanstalt für Medien, die beabsichtigt, im Rahmen ihres Monitorings über KIVI, KIgesteuerte Auswertung von unzulässigen Inhalten, bald auch arabische Inhalte in den Blick zu nehmen. – Das zu „antisemitisch“. Zu „rassistisch“ oder „islamistisch“: Die ZAC NRW hat eine Abstimmung mit dem BKA in den Blick genommen mit dem Ziel, dass im Sinne der AV einschlägige Meldungen nach Identifikation eines Tatverdächtigen nicht mehr an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft in NRW abgegeben werden, sondern unmittelbar an die ZAC NRW zur Prüfung einer herausragenden Bedeutung und Aussteuerung von weniger bedeutsamen Verfahren. Genaue Zahlen liegen mir noch nicht vor.
