Herbert Reul
Herr Präsident! – Herr Abgeordneter, das sind zum Teil diejenigen, die ich eben genannt habe. Ich habe eben ein paar Maßnahmen genannt. Ich habe gesagt, wie es mit Quellen-TKÜ umgeht, und etwas zu Funkzellenabfragen, Übermittlungsversuchen an Betreiber von Videoüberwachungsanlagen und Anpassungen bezüglich der Speicherung von Daten Minderjähriger gesagt. Aber es ist mehr. Vielleicht muss ich das klarstellen, weil ich das nicht so genau formuliert habe. Es wird nicht irgendwelche Änderungen am Verfassungsschutzgesetz geben, sondern wir werden ein insge-Landtag samt neues Verfassungsschutzgesetz machen. Deswegen braucht das Zeit. Das hätten wir unabhängig vom Sicherheitspaket gemacht. Sie erinnern sich vielleicht, dass vor geraumer Zeit das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen getroffen hat; ich glaube, das war in Sachen Hessen, wenn ich mich nicht irre. Daraufhin müssen alle Länder in bestimmten Bereichen ihr Verfassungsschutzgesetz neu überprüfen. In dem Zusammenhang haben wir uns entschieden, das insgesamt neu zu machen, um erstens diese Sachen, die da kritisiert worden sind, wenn sie bei uns zutreffen, zu verändern, und um zweitens neue Sachverhalte einzuspeisen. Im Moment hält uns das, weil es die Grundlage ist, wenn man so will, ein bisschen davon ab, den nächsten Schritt der Realisierung zu gehen. Wir möchten Ihnen gerne noch vor den Sommerferien das gesamte neue Verfassungsschutzgesetz vorlegen – mit der Idee, das dann relativ zügig zu beraten. Es ist nicht ganz einfach, aber wir sind weit fortgeschritten. Ich glaube, wir können das schaffen.
