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Dr. Benjamin Limbach

26.03.2025 Sitzungen 18/91

Für den Zuständigkeitsbereich der Justiz möchte ich auf meine erste Antwort, also auf die Antwort auf die Mündliche Anfrage, verweisen und noch mal hervorheben, dass wir in der allgemeinen Verfügung zur ZAC NRW nun ausdrücklich aufgenommen haben, dass zu den Indikatoren, die für eine Zuständigkeit der ZAC NRW sprechen, auch Inhalte im Internet zählen, die – so wörtlich – „rassistisch, antisemitisch oder islamistisch“ sind. – Danke.

Protokoll ↗