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Herbert Reul

26.03.2025 Sitzungen 18/91

Danke. – Sie haben recht, Frau Abgeordnete, dass das ein wichtiges Mittel ist, um eine Person in der Realwelt oder im Internet zu identifizieren, wenn sie als Gefährder oder als sicherheitsrelevante Person aufgefallen ist. Das Landtag ist ein Schlüssel für unsere Arbeit. Zugunsten des Schutzes dieser Aufgabe ermöglichen wir den Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen die Nutzung passender Softwarelösungen für Gesichtserkennung und den biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Da dieser biometrische Abgleich von Bildern aus dem Internet die kriminalpolizeiliche Gefahrenabwehr verbessert, werden aktuell die kriminalfachlichen Anforderungen für eine verstärkte Nutzung erhoben. Auf dieser Basis werden nach technischer und rechtlicher Bewertung die weiteren erforderlichen Schritte, beispielsweise ein Proof-of-Concept, entwickelt und implementiert. Das ist extrem kompliziert. Insofern kann ich Ihnen dazu leider noch nicht mehr sagen. Das ist mitten im Prozess. Rechtlich, technisch, umsetzungsmäßig wirft es viele Fragen auf.

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