Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Nachdem ich in der vergangenen Woche dem Rechtsausschuss einen Bericht zum Umsetzungsstand des Maßnahmenpakets der Landesregierung im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Justiz vorlegen konnte, freue ich mich, auch an dieser Stelle berichten zu können. Nach dem Messeranschlag von Solingen im August 2024 hat die Landesregierung im September 2024 ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Es umfasst die drei Säulen „Sicherheit“, „Migration“ und „Prävention“. Durch das Ministerium der Justiz werden – federführend – fünf der im Paket gebündelten Maßnahmen umgesetzt. Erstens: Konzentration der Strafverfolgung von illegalen Posts, die in herausgehobenem Maße demokratiegefährdende Äußerungen enthalten, bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime. Um die Effizienz der Abläufe zu erhöhen, wurde die strafrechtliche Verfolgung von illegalen Posts, die in herausgehobenem Maße demokratiegefährdende Äußerungen rassistischen, antisemitischen und islamistischen Inhalts enthalten, bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime, kurz: ZAC NRW, zusammengeführt. Zu diesem Zweck wurde die allgemeine Verfügung des Ministeriums der Justiz zur Einrichtung einer Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime für Nordrhein-Westfalen nach Einbeziehung der Generalstaatsanwaltschaft und der Personalvertretung im Oktober 2024 angepasst. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Zweitens: Stärkung der Radikalisierungsprävention im Justizvollzug. Radikalisierung macht nicht vor den Gefängnismauern halt. Daher werden bestehende Programme zur Prävention und Bekämpfung politisch und religiös motivierter extremistischer Bestrebungen von Gefangenen intensiviert. Zur Stärkung der Radikalisierungsprävention im Justizvollzug wurde zum einen der Personalkörper im Justizvollzug personell durch den Haushalt 2025 mit 15 zusätzlichen Stellen bei den Fachdiensten und 30 Planstellen im Allgemeinen Vollzugsdienst verstärkt. Das zusätzliche Personal wird gezielt in Bereichen mit erhöhtem Radikalisierungsrisiko eingesetzt, um 26.03.2025 religiösen oder politischen Extremismus bereits im Ansatz zu verhindern, gegebenenfalls auch frühzeitig wahrzunehmen und ihm zu begegnen. Des Weiteren werden derzeit die Richtlinien für Präventionsbeauftragte in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung der Praxis sowie des Fachbereichs Radikalisierungsprävention und des Fachbereichs Sozialdienst überarbeitet. Es wurde ein Stellenprofil für Präventionsbeauftragte erarbeitet, welches den Ausschreibungen der zusätzlichen Fachdienststellen zugrunde gelegt wurde. Die eingeleiteten Besetzungsverfahren für die neu eingerichteten Stellen dauern noch an. Drittens: Stärkung der Vernetzung im Bereich Opferschutz. Die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Opferbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen werden insbesondere durch die Stärkung des Netzwerks im Opferschutz und die unmittelbare Einbindung der Opferbeauftragten in die behördlichen Informationsketten verbessert. Bei dem in Solingen verübten Anschlag war die Opferbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen sofort zur Stelle, hat bereits am Vormittag des Folgetages die Hotline zu dem psychosozialen Beratungstelefon für Betroffene und Angehörige des Anschlags von Solingen geschaltet und die Öffentlichkeit darüber informiert. Gemeinsam mit der Opferbeauftragten wurden im Nachgang Optimierungspotenziale bei den Rahmenbedingungen ihrer Arbeit analysiert. Infolgedessen wurde das Team der Opferbeauftragten durch eine zusätzliche Planstelle verstärkt. Gemeinsam mit dem Ministerium des Innern wird derzeit die Einbindung der Opferbeauftragten in die behördlichen Informationsketten verbessert. Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aktuell die Vernetzung der Opferbeauftragten mit den Ersthelferinnen und Ersthelfern auf kommunaler Ebene und die Kooperation mit Traumaambulanzen verstärkt in den Blick genommen. Es ist angestrebt, die Maßnahme im ersten Halbjahr 2025 abzuschließen. Viertens: Bundesratsinitiative zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung. Mit einer umfassenden Bundesratsinitiative hat das Land Nordrhein-Westfalen Änderungen im Strafgesetzbuch, der Strafprozessordnung sowie weiterer Vorschriften zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung angeregt. Der von Nordrhein-Westfalen am 27.09.2024 in den Bundesrat eingebrachte Entschließungsantrag zielt auf die Aufnahme des Begriffs des gefährlichen Werkzeugs in den Katalog strafbarer Handlungen nach § 89a Abs. 2 Strafgesetzbuch, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; die Strafbarkeit auch bei leichtfertiger Terrorismusfinanzierung, Erweiterung des § 89c Strafgesetzbuch; die Neuregelung der Funkzellenabfrage nach § 100g Landtag Abs. 3 Strafprozessordnung, den anlassbezogenen Zugriff auf Verkehrsdaten unter Ausschöpfung des gesetzgeberischen Spielraums. Die Initiative ist bis auf Wiederaufruf durch den Bundesrat vertagt. Fünftens: Stärkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur schnelleren Bewältigung der asylgerichtlichen Verfahren. Die Zuständigkeitskonzentration für bestimmte Herkunftsstaaten in einzelnen Verwaltungsgerichten und die personelle Verstärkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zielen auf die Senkung der Verfahrensdauer vor den Asylgerichten. Dies schafft schneller Klarheit über den Schutzstatus einer asylsuchenden Person für die Betroffenen und für die Behörden. Die Bündelung der asylgerichtlichen Zuständigkeiten für bestimmte Herkunftsstaaten ermöglicht eine Spezialisierung der Verwaltungsgerichte und legt die Grundlage für Synergien zur Bearbeitung von asylgerichtlichen Verfahren. Daneben wurden die Verwaltungsgerichte auch gezielt personell verstärkt. Mit dem Nachtragshaushalt 2024 wurden drei Planstellen der Besoldungsgruppe R2, Vorsitzende Richterin/Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, sechs Planstellen der Besoldungsgruppe R1, Richterin/Richter am Verwaltungsgericht, und sechs Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vergleichbar Laufbahngruppe 1.2, dauerhaft eingerichtet. Diese Stellen wurden dem Oberverwaltungsgericht NRW mit Erlass vom 3. Dezember 2024 zugewiesen und sodann durch das OVG NRW in drei neu eingerichteten Kammern an die drei mit den neuen zentralisierten Zuständigkeiten belasteten Verwaltungsgerichte Köln, Gelsenkirchen und Minden zugewiesen. Die Kammern in Köln, Gelsenkirchen und Minden wurden durch die örtlichen Gerichtspräsidien als ausschließlich für das Asylrecht zuständige Spruchkörper zum 1. Januar 2025 eingerichtet. Darüber hinaus und hiervon unabhängig haben die Präsidien der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Münster jeweils zum 1. August 2024, 1. Juni 2024 und 1. Januar 2025 einen weiteren reinen Asylspruchkörper eingerichtet. Insoweit wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5023 vom 05.03.2025, Drucksache 18/13025, verwiesen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
