Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es schon interessant, dass heute viel Freiheit für die Schulen gefordert wird und das gestern noch abgelehnt worden ist. (Zuruf von Frank Börner [SPD]) Mit dem Antrag wird die Landesregierung hier aufgefordert, eine Softwarelösung bereitzustellen, mit der eine Schul-Girokonto-Nutzung digitalisiert und vereinfacht werden soll. Um den Vorschlag der FDP-Fraktion einordnen zu können, erläutere ich Ihnen zunächst die Rahmenbedingungen für die Kontoführung an nordrhein-westfälischen Schulen. In Nordrhein-Westfalen haben allein die Schulträger die Möglichkeit, ein Schul-Girokonto anzulegen und dieses den Schulen für die Verwaltung der treuhänderischen Gelder zur Verfügung zu stellen. Die Schulen selbst können kein Girokonto bei einer Bank eröffnen und führen, da sie keine rechtsfähigen Anstalten sind. Die Schule kann also nach geltendem Recht bei einer Bank weder ein Konto eröffnen noch eins führen, selbst wenn sie es wollte. Nordrhein-Westfalen hat bereits im Rahmen des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes die Möglichkeit der sogenannten treuhänderischen Nutzung gesetzlich verankert. Hiermit ist das Land schon damals seiner Fürsorgeverpflichtung gegenüber den Schulen und insbesondere gegenüber den Lehrkräften nachgekommen, um zu vermeiden, dass Lehrkräfte für schulische Kontexte ihre privaten Konten nutzen. Übrigens ist das 15. Schulrechtsänderungsgesetz in der letzten Legislaturperiode verabschiedet worden. Zusätzlich werden die Schulen bereits seit vielen Jahren dahin gehend beraten, dass Lehrkräfte ihre Privatkonten für die Verwaltung von schulischen Geldern nicht nutzen sollen, auch wenn dies nicht verboten ist. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Es wird im Antrag auf ein Klassengeld-Tool aus Rheinland-Pfalz und dessen Zeitersparnis hingewiesen, doch auch die Einrichtung und Pflege solch eines digitalen Tools kosten letztlich Zeit. Denn auch ein digitales Tool kann beispielsweise nicht von der Aufgabe entbinden, den Eingang von Geldern nachzuhalten, was einen nicht unerheblichen Teil der organisatorischen Arbeit ausmacht. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Zudem kann ein digitales Tool nur genutzt werden, wenn die Schule bereits über ein eigenes Schul-Girokonto verfügt. Damit setzt das Tool immer auf ein bestehendes Schul-Girokonto auf. Ohne die Einrichtung eines Kontos durch den Schulträger kann also auch kein Tool genutzt werden. Zudem liegt auch die Bereitstellung eines solchen digitalen Tools in der Entscheidungskompetenz des kommunalen Schul-Landtag trägers. Da in Nordrhein-Westfalen nicht alle Kommunen ihren Schulen ein Girokonto zur Verfügung stellen, haben sich zum Teil andere Verfahren entwickelt, wie zum Beispiel die Verwaltung der Gelder über das Schulverwaltungsamt. Vor diesem Hintergrund ist daher davon auszugehen, dass auch ein Teil der Schulen dieses Tool nutzen würde. Das Ministerium für Schule und Bildung steht im regelmäßigen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden, um für die Einrichtung von Schul-Girokonten bei den Schulträgern und die Freigabe zur treuhänderischen Nutzung zu werben und wird dies auch weiterhin tun. Zudem stehen wir auch mit Rheinland-Pfalz in einem engen Austausch und lassen uns derzeit von deren Erfahrungen mit dem Pilotprojekt berichten. Insofern freue ich mich dann auf einen vertieften Austausch zu diesem Thema im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
