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Herbert Reul

26.03.2025 Sitzungen 18/91

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die nordrhein-westfälische Polizei ist eine Organisation, die stets offen für Weiterentwicklung war, ist und bleiben wird. Sie ist auch eine Organisation, die immer bereit war zur kritischen Selbstreflexion. Das haben wir in den letzten Jahren gezeigt, da haben wir nämlich relativ viel gemacht – Führungsstrategien neu diskutiert, eingeführt, Einsätze standardmäßig nachbereitet –, nur um Beispiele zu nennen. Zusätzlich haben wir in den letzten Jahren einen Polizeibeauftragten im Innenministerium etabliert, der unabhängig agiert und sich für die Belange aller Beschäftigten der Polizei einsetzt. Wir haben einen Polizeibeauftragten in dieser Form, und für die Bürgerinnen und Bürger gab und gibt es den Petitionsausschuss und das Beschwerdemanagement in den Kreispolizeibehörden. Das bedeutet, die Fehlerkultur unserer Polizei – Frau Schäffer hat darauf hingewiesen – ist etabliert und funktioniert. Darauf sind wir stolz, darüber sind wir froh, weil es nicht selbstverständlich ist. Fehler passieren, das kommt überall vor. Es kommt darauf an, wie wir mit diesen Fehlern umgehen, und da geht die Polizei in Nordrhein-Westfalen mit gutem Beispiel voran. Heute liegt uns ein neuer Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments vor, mit dem diese Struktur neu justiert wird – „weiterentwickelt“ könnte man auch sagen. Dieser Text ist eben kein Misstrauenstext. Man muss es sich wirklich mal anschauen; man kann einen Polizeibeauftragten so, so oder so machen. Dieser Text ist eine Weiterentwicklung des Modells, das wir haben – mit neuen Kompetenzen, mit einer Unabhängigkeit, mit einer festgelegten Zuständigkeit beim Landtag usw. usf. Er wird zwei Funktionen haben. Er wird wie der bisherige Beauftragte Ansprechpartner für alle Beschäftigten der Polizei sein. Gleichzeitig wird er oder sie auch Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger sein. Das ist das Neue. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Insofern: Bitte schauen Sie sich den Text genau an, und urteilen Sie dann. Ob und in welchem Umfang dieser neue Weg einen Mehrwert liefert, das werden wir sehen. Wir haben uns vorgenommen, uns das genau anzusehen – Stichwort: Evaluation Ende 2027. Das kann man nicht vorwegnehmen. Aber angesichts des Tätigkeitsberichts des neuen Bundespolizeibeauftragten – das war ja in der Zeitung zu lesen – habe ich keine Sorgen. Denn es kann auch genau dazu führen, dass das Vertrauen in die 26.03.2025 Professionalität der Polizei in Nordrhein-Westfalen gesteigert wird. Die braucht sich überhaupt nicht zu verstecken. Deswegen haben wir gar keine Sorge. Sie wird sich dieser neuen Instanz garantiert nicht verschließen. Ich glaube, dass der neue Polizeibeauftragte nicht allzu viel zu beanstanden hat. Das hoffe ich dringend. Aber das heißt nicht, dass es ihn nicht braucht bzw. er keine Notwendigkeit wäre. In der Demokratie ist es legitim, über neue Instanzen und Institutionen zu diskutieren. Und wenn der neue Polizeibeauftragte allein dafür sorgen würde, dass Akzeptanz und Vertrauen in die Polizei noch stärker werden, dann ist es die Sache hundertmal wert. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass der oder die neue Polizeibeauftragte diese Rolle mit Sachlichkeit und Verantwortungsbewusstsein ausfüllen wird. Es wird am Ende immer auf den Menschen ankommen, der es ausfüllt, und darauf, wie wir damit umgehen – auch der Teil ist wichtig. Ich glaube, das ist eine gute und kluge Entscheidung. So, wie es jetzt festgelegt ist, ist es auch eine vernünftige Entscheidung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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