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Berivan Aymaz

26.03.2025 Sitzungen 18/91

Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Tierheime sind weit mehr als nur Anlaufstellen für Tiere in Not. Sie sind Orte des Engagements und der Verantwortung, die von unermüdlichen Trägern und Menschen getragen werden. Hinter jedem Tierheim stehen meist ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer, die mit ihrem Einsatz und ihrem Herzen dafür sorgen, dass Tiere in Not nicht vergessen werden. Aufgrund dieser Struktur ist es richtig, dass sich die Politik für eine Unterstützung der Tierheime starkmacht. Daher begrüßt die Landesregierung den vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen, mit dem die Betriebsführung von Tierheimen optimiert, bauliche und auch administrative Maßnahmen gefördert und weitere Empfehlungen und Entschließungen auf Landesebene umgesetzt werden sollen. Die Forderungen des Antrags setzen auf mehreren Ebenen an, von denen ich heute drei aufgreifen möchte. Erstens nenne ich die Erarbeitung von Empfehlungen für den wirtschaftlichen Betrieb von Tierheimen und eine professionelle betriebswirtschaftliche Beratung sowie entsprechende Schulungen für geschäftsführende Mitarbeitende von Tierheimen. Das Büro der Landestierschutzbeauftragten wird hierzu in Zusammenarbeit mit den Beteiligten die Kernprobleme der Tierheime nacheinander aufgreifen und bearbeiten. Ein Konzept für entsprechende Fortbildungsangebote befindet sich bereits in der Planung. Wie im Antrag gefordert, wird zweitens die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen dahin 26.03.2025 gehend evaluiert, ob neben Investitionen in Neu-, Anoder Umbauten eine Förderung der für administrative Aufgaben benötigten Ausstattung, zum Beispiel einer zeitgemäßen IT, möglich ist. Wir werden im Rahmen der Evaluation der Richtlinie alle Aspekte und Vorschläge prüfen, die sich im Laufe der Jahre ergeben haben, um die erzielten Ergebnisse in die Neugestaltung der Richtlinie ab dem Jahr 2028 einfließen zu lassen. In der heutigen Zeit ist es nicht nur wünschenswert, sondern unerlässlich, dass Tierheime im IT-Bereich zeitgemäß ausgestattet, die entsprechende Hardware und die Softwareverträge vorhanden sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend geschult sind. Hier können wertvolle Ressourcen gespart werden, die dann zeitlich einer guten und auch umfassenden Versorgung aufgenommener Tiere zugutekommen. In welcher Form und in welchem Umfang wir hierbei Unterstützung leisten können, wird im Detail zu prüfen und zu klären sein. Drittens. Zur Prüfbitte hinsichtlich der Forderung der Entschließung des Bundesrates „Tierschutz stärken – Onlinehandel mit Wirbeltieren stärker reglementieren“ für die Einrichtung der zentralen Recherchestelle zur Überwachung des Onlinehandels mit Wirbeltieren liegt den Bundesländern der Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zur Unterzeichnung vor. Wir werden die hierfür benötigten Haushaltsmittel bereitstellen, sodass einer Unterzeichnung der Vereinbarung in diesem Jahr nichts entgegensteht. Auch die Schaffung einer länderübergreifenden Datenbank über Tierhaltungs- und Betreuungsverbote sowie über versagte bzw. widerrufene tierschutzrechtliche Erlaubnisse gemäß § 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes begrüßt die Landesregierung. Sie wäre ein notwendiges und zugleich sinnvolles Instrument, um tierschutzwidrige Zustände effizient und schnell abstellen zu können. Entsprechende Änderungen im Bundesrecht standen im Jahr 2024 zur Diskussion, konnten aber wegen des vorzeitigen Endes der Bundesregierung nicht mehr umgesetzt werden. Insgesamt unterstützt die Landesregierung die Forderungen der Regierungsfraktionen zur Stärkung des Tierschutzes und der Förderung der Tierheime in Nordrhein-Westfalen. Da einige Maßnahmen nur mit zusätzlichen Haushaltsmitteln realisierbar sind, werden wir daher intensiv prüfen, inwiefern die benötigten Mittel bereitgestellt werden können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Unterstützung der Tierheime ist nicht nur eine Frage des Tierschutzes, sie ist auch Ausdruck unserer gesellschaftlichen Verantwortung für das Wohl der Tiere. Wir werden gemeinsam daran arbeiten, diesen wichtigen Beitrag auch in Zukunft zu leisten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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