Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit einem Resozialisierungsgesetz werden Inhaftierte vor, während und nach der Haft erreicht. Außerdem legt es einheitliche Standards und Strukturen für den Übergang vom Strafvollzug in die Freiheit und für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach Haftentlassung fest. Insofern ist die Schaffung eines Resozialisierungsgesetzes, wie dies die Koalitionsvereinbarung der regierungstragenden Fraktionen vorsieht, ein möglicher Weg, um das unbedingt anzustrebende Ziel einer gelungenen Resozialisierung zu erreichen. Das bedeutet aber nicht, dass nur ein Resozialisierungsgesetz, wie es der Antrag suggeriert, eine tragfähige Antwort auf Gewaltverbrechen traumatisierter Kriegsflüchtlinge darstellt. Landtag Die Anhörung im Rechtsausschuss des Landtags hat ergeben, dass die Resozialisierung straffällig gewordener Personen eine vielschichtige Aufgabe ist. Wir haben gehört, dass gerade der Bereich der als gefährlich geltenden und aus der Haft entlassenen Menschen gut abgedeckt ist. Einheitliche Vorgaben zum Vorgehen und zur interdisziplinären Zusammenarbeit im ambulanten Bereich ergeben sich aus den Qualitätsstandards für den ambulanten Sozialen Dienst der Justiz in Nordrhein-Westfalen. Für den Justizvollzug sind die Richtlinien für das Übergangsmanagement maßgeblich. Haftentlassene oder von Haft bedrohte Personen, die nicht der Aufsicht und der Leitung einer Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes unterstellt sind, können sich an Resozialisierungsbüros wenden. Das sind durch das Ministerium der Justiz geförderte zentrale Beratungsstellen für Straffällige und deren Bezugspersonen. Diese dienen in erster Linie dazu, Zugänge zum Regelsystem zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Der Landesregierung ist es auch ein dauerhaftes Anliegen, die Situation für Betroffene von Straftaten zu verbessern. Dazu haben wir im Jahr 2023 erfolgreich einen Entschließungsantrag zum Ausbau der psychosozialen Prozessbegleitung in den Bundesrat eingebracht. Auf Landesebene haben wir das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung durch den ambulanten Sozialen Dienst ausgebaut. Durch das auf einen Antrag der regierungstragenden Fraktionen zurückgehende und am 4. Dezember 2024 beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“ ist zudem die Grundlage geschaffen worden, finanzielle Hilfen für von Gewalttaten Betroffene schneller und an einen erweiterten Kreis auszahlen zu können. Ein besonderer Fokus der Regierung liegt auf dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Das Justizministerium hat deshalb bereits im Jahr 2010 gemeinsam mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen, KURS NRW, erarbeitet und der Praxis an die Hand gegeben. Das Ziel dieser Konzeption ist die Verringerung des Rückfallrisikos von unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftätern durch die Standardisierung und verbindliche Ausgestaltung der bestehenden Zusammenarbeit sowie des Informationsaustausches zwischen Strafvollzug, Maßregelvollzug, Vollstreckungsbehörde, Bewährungsaufsicht, Führungsaufsicht und Polizei. Auch während der Inhaftierung werden zahlreiche Maßnahmen zur Resozialisierung vorgehalten und 20.02.2025 stetig weiterentwickelt. Vom ersten Tag der Inhaftierung an werden individuelle Bedarfe systematisch ermittelt, die im Zuge der Entlassungsvorbereitung zu decken sind. Einen elementaren Bedarf Inhaftierter stellt die Sicherung des Lebensunterhalts durch den Bezug von Sozialleistungen oder im günstigsten Fall durch eigene Erwerbstätigkeit dar. Um die effektive berufliche Wiedereingliederung von Haftentlassenen zu fördern, wurde mit der Gemeinschaftsinitiative „B5“ ein landesweites berufliches Übergangsmanagement zur Arbeitsmarktintegration von ehemaligen Strafgefangenen etabliert. Die Landesregierung misst der Behandlung psychisch kranker Gefangener – eine der Personengruppen, die die FDP in ihrem Antrag explizit erwähnt – eine besondere Bedeutung bei. Das bedeutet konkret, dass die stationäre Behandlung von Gefangenen mit akuten psychischen Erkrankungen im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg erfolgt. Die ambulante Versorgung erfolgt in den Justizvollzugsanstalten in Anlehnung an die Strukturen von psychiatrischen Tageskliniken. Zur Bekämpfung extremistischer Bestrebungen innerhalb der Justizvollzugseinrichtungen werden neben dem Fachbereich „Radikalisierungsprävention“ Extremismusbeauftragte und Präventionsbeauftragte eingesetzt. Radikalisierungsprozesse sollen frühzeitig erkannt, verhindert und unterbrochen werden. Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Landesregierung nach dem Anschlag von Solingen wurden 45 Stellen für zusätzliche Präventionsbeauftragte geschaffen. Sämtliche Behandlungs-, Qualifizierungs- und Hilfsmaßnahmen bedürfen der Konsolidierung unter freiheitlichen Bedingungen. Vor diesem Hintergrund kommen vollzugsöffnenden Maßnahmen und den Unterbringungen im offenen Vollzug für die Resozialisierung eine zentrale Bedeutung zu. Die Fülle an Maßnahmen im Justizvollzug und bei den ambulanten Sozialen Diensten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine gelingende Sozialisierung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Dieser Aufgabe müssen sich alle Akteure im Bund, im Land und in den Kommunen widmen. Wir in der Justiz, wir als Landesregierung werden unseren Beitrag weiterhin mit großem Engagement leisten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
