Prof. Dr. Daniel Zerbin
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erneut debat-Landtag tieren wir über die Resozialisierung straffällig gewordener Menschen und den Opferschutz in Nordrhein-Westfalen. Die beiden Aspekte sind keine Gegensätze. Eine erfolgreiche Resozialisierung trägt vom Denkansatz her zum Opferschutz bei, indem sie Rückfälle verhindert. Der Antrag zeigt auf, dass NRW beim Resozialisierungsgesetz hinterherhinkt. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hamburg oder Hessen haben bereits Gesetze auf den Weg gebracht, die verbindliche Strukturen für den Übergang aus der Haft in die Gesellschaft schaffen sollen. Ziel ist es, Maßnahmen für Wohnraum, Arbeit und soziale Betreuung besser zu koordinieren, um riskante Lücken zu schließen. Doch ein Gesetz allein garantiert natürlich keine erfolgreiche Resozialisierung. Der Evaluationsbericht des Hamburger Resozialisierungsgesetzes zeigt, dass viele Ex-Häftlinge die freiwilligen Hilfsangebote nach der Entlassung nicht wahrnehmen. Ein besonders tragisches Beispiel für die Schwächen eines rein gesetzgeberischen Ansatzes ist die Messerattacke im Zug von Brokstedt am 25.01.2023. Da sind leider ein 17-jähriges Mädchen und ihr Freund umgekommen. Sie waren gerade eine Woche zusammen und sind von Hamburg nach Brokstedt in Schleswig-Holstein gefahren. Der Täter, ein mehrfach vorbestrafter, psychisch auffälliger Mann aus Palästina, war kurz vorher aus der Haft entlassen worden ohne eine ausreichende Anschlussbetreuung. Das zeigt, selbst mit einem Gesetz bleibt die entscheidende Frage, ob genug Personal und funktionierende Strukturen vorhanden sind, um entlassene Straftäter zu begleiten. Aber ohne Gesetz geht es natürlich auch nicht. Ohne engmaschige Betreuung kann das fatale Folgen haben sowohl für die Betroffenen selbst als auch für unschuldige Opfer. Aber ohne Regelungen dazu geht es auch nicht. In NRW existieren seit über einem Jahrzehnt nur unverbindliche Resozialisierungsrichtlinien. Die Anhörung im Rechtsausschuss hat gezeigt, dass diese dringend überarbeitet werden müssen, um aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden. Die Antragstellerin kritisiert die Untätigkeit der Landesregierung. Diese Kritik ist aus unserer Perspektive gerechtfertigt. Was ist in der bisherigen Legislatur passiert? Nicht viel, eigentlich fast gar nichts in diesem Bereich. Dabei haben Experten längst klare Handlungsempfehlungen gegeben. Die Anhörung im Rechtsausschuss am 27. September 2023 hat gezeigt, dass sich alle Sachverständigen für ein verbindliches Gesetz ausgesprochen haben. 20.02.2025 Insbesondere die freiwillige Straffälligenhilfe muss gestärkt werden, um gefährliche Betreuungslücken zu schließen. Denn genau hier liegt ein Kernproblem. Wer ohne Ausweis, ohne Krankenversicherung, ohne Wohnsitz und ohne Perspektive aus der Haft entlassen wird, landet oft auf der schiefen Bahn. Der Hauptmann von Köpenick lässt schön grüßen. Das Problem ist älter als 100 Jahre und immer noch nicht gelöst. Ohne eine strukturierende Begleitung steigt das Rückfallrisiko mit allen Gefahren für die Gesellschaft. Besonders alarmierend ist die Situation psychisch kranker Straftäter. Wer ohne kontinuierliche Behandlung entlassen wird, kann schnell zur Bedrohung für sich selbst oder für andere und für die Gesellschaft werden. Laut Justizministerium gibt es in Nordrhein-Westfalen über 4.000 psychisch kranke Gefangene. Doch anstatt ein durchdachtes Übergangsmanagement zu schaffen, verschiebt man das Problem von der Justiz in die Sozialhilfe oder – noch schlimmer – einfach auf die Straße. Das Problem ist dringend. Man kann nicht länger warten. Die Sachverständigen und sachkundigen Abgeordneten sind sich da eigentlich einig. Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt ausreichend Beispiele in anderen Bundesländern. Da fragt man sich: Was muss noch passieren, damit die Regierung tätig wird? Täglich sind Menschen in ihrem Schicksal betroffen – Schicksale, die eine Regierung doch zum Besseren wenden sollte. Wer da nichts tut, hat es nicht verdient, in Charge zu sein. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
