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Berivan Aymaz

20.02.2025 Sitzungen 18/90

Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das war gerade wieder ein beredtes Beispiel dafür, dass man Ideologie und Fakten auch leicht verwechseln kann. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Christin Siebel [SPD]) Kommen wir wieder zurück zu einer faktenbasierten Diskussion und vor allem auch zu einer Diskussion, bei der wir vielleicht das eine oder andere abschichten sollten. Denn, darauf hat Herr Mostofizadeh hingewiesen: In der letzten Legislaturperiode war es der FDP-Minister und mein geschätzter Vorgänger, der darauf verwiesen hat, dass er aus Bürokratiegründen gegen die Einführung einer Bezahlkarte sei. Jetzt dachte Herr Lürbke, es sei durchaus auch so etwas wie ein Allheilmittel in der Migrationsdebatte. Ich meine, es ist weder das eine noch das andere. Es ist weder ein Allheilmittel noch ein Bürokratiemonster. (Marc Lürbke [FDP]: Da hat nie einer von All- heilmittel gesprochen!) Es ist ein Instrument in der Steuerung von Integrationsprozessen. Es ist ein Bargeldsurrogat – nicht mehr und nicht weniger. Die Landesregierung hat Ende des vergangenen Jahres die Rechtsgrundlage für eine möglichst verbindliche und einheitliche Einführung der Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Dementsprechend gibt es eine Basis für die 396 kommunalen Leistungsbehörden, die die Aufgaben als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben übernehmen, sowie Landtag für die fünf Bezirksregierungen als Leistungsbehörden des Landes. Das heißt konkret: Die Bezahlkarte wird gerade in den Landeseinrichtungen ausgerollt und kann von den Kommunen eingeführt werden. Die Einführung eines neuen Systems ist nicht ganz banal. Da gebe ich der FDP der letzten Legislaturperiode recht, auch wenn Sie in dieser Legislatur so tun, als wäre es eine Banalität, die man hätte. Das ist ja, weil täglich das Murmeltier grüßt, so suggeriert worden. Damit die Kommunen auch Handlungssicherheit bei der Einführung der Bezahlkarte haben, hat mein Haus in mehreren Veranstaltungen mit den Kommunen die Rahmenbedingungen vorgestellt, Fragen und Anregungen aufgenommen und geklärt. Wie im Voraus mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen, erproben wir die Bezahlkarte aktuell in den Leistungsbehörden des Landes und rollen sie zunächst in den Landesunterbringungseinrichtungen aus. Bereits elf Einrichtungen sind angeschlossen worden, und rund 2.700 Leistungsberechtigte haben eine Karte erhalten. Bisher ist die Erprobung ohne nennenswerte Störungen verlaufen, sodass ab März die restlichen Landeseinrichtungen im Rahmen der zweiten Pilotphase angeschlossen werden. Wie ich an dieser Stelle nun schon zum wiederholten Male bekräftigt habe, stehe ich auch weiterhin zur Opt-Out-Regelung. Daran ändert auch der heute diskutierte Gesetzentwurf nichts, der die Grundlage dieser Regelung wieder abzuschaffen versucht. Den Kommunen muss die Möglichkeit zur Verfügung stehen, sich für den Verbleib bei eigenen, etablierten Systemen zu entscheiden. Wenn sie dies tun, dann respektiert die Landesregierung dies gleichermaßen. Sie respektiert die Entscheidung der Räte vor Ort. Die Diskussionen über die Bezahlkarte sind nicht mit der Opt-Out-Regel entstanden. Die Diskussionen über die Bezahlkarte haben wir an vielen Stellen schon vorher gehabt. Wenn sich ein Landtag in fast einem halben Dutzend Anträgen mit dem Thema beschäftigt, dann finde ich es durchaus nachvollziehbar, dass auch Räte dies tun. Herr Lürbke, ich finde Ihre Haltung zu kommunaler Demokratie auch bemerkenswert. (Heiterkeit von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Gönül Eğlence [GRÜNE]) Sie sprechen davon, dass linke Mehrheiten jetzt verhindern, dass von einer gesetzlich vorgesehenen Regelung Gebrauch gemacht wird und damit aus Ihrer Sicht verhindern, dass das flächendeckend eingeführt werden kann. Die Landesregierung steht weiterhin zu dem, was auch ich immer gesagt habe: Die Regelungen sind so getroffen, dass flächendeckend und einheitlich die Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen eingeführt wird. Sie gilt als Standard. Es ist aber 20.02.2025 möglich, über die Opt-Out-Regelung von diesem Standard abzuweichen, (Marc Lürbke [FDP]: Sie machen sich einen schlanken Fuß. Das ist das Thema als Lan- desregierung! – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) wenn die Räte entscheiden, dass sie vor Ort etablierte Systeme haben, die sie auch beibehalten wollen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich nehme zur Kenntnis, dass an dieser Stelle auch die SPD diese Haltung zum Thema „Opt-Out-Regelungen“ unterstützt. In der Tat hatte sich das in der letzten Diskussionsrunde noch ein bisschen anders angehört. Aber ja: Es ist doch zutreffend, dass die Bezahlkarte als Bargeldsurrogat bundesgesetzlich eine Option ist. Die Landesregierung hat nun – auch im Einklang mit den anderen Bundesländern auf Basis der Einigung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten – durch die Rechtsverordnung eine gesetzliche Regelung ausgeformt und als rechtliche Grundlage für die Einführung in Kraft treten lassen. Mir ist vor diesem Hintergrund nicht ganz klar, was Sie mit „rechtswidrigen Vorgaben“ meinten. Das Land hat rechtliche Vorgaben geschaffen, inklusive übrigens der Opt-Out-Regelung, um noch mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten und die kommunalen Möglichkeiten vor Ort zu stärken. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir an dieser Stelle weiterhin den richtigen Weg gehen. Es bleibt bei dem, was ich auch in der letzten Debatte gesagt habe: Das Land Nordrhein-Westfalen hat Regelungen geschaffen, damit die Bezahlkarte einheitlich und flächendeckend eingeführt werden kann. Die Opt-out-Regelung ermöglicht allerdings Kommunen bei etablierten ...

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