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Dorothee Feller

20.02.2025 Sitzungen 18/90

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem letzten Redebeitrag will ich wieder zum Thema zurückkommen und einen sachlichen und respektvollen Beitrag leisten. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Das Heranführen von Schülerinnen und Schülern an eine gesunde Lebensführung ist als Bildungs- und Erziehungsaufgabe im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen verankert und unseren Schulen ein wichtiges Anliegen. Die Förderung von Ernährungsbewusstsein von Kindern und Jugendlichen ist eine elterliche wie eine gesellschaftliche Aufgabe, der sich auch unsere Schulen stellen. Dies gilt nicht nur für die Schulen, sondern auch für die Kitas. Deshalb fördert die Landesregierung auch Maßnahmen, die in den Schulen und Kitas noch gesündere und nachhaltigere Angebote für Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder ermöglichen. Viele Familien sind zunehmend durch steigende Lebenshaltungskosten belastet. Die Belastungen treffen vor allem die Familien besonders hart, die ohnehin schon am Rande ihrer finanziellen Möglichkeiten leben. Vor diesem Hintergrund möchten wir mit gezielten Maßnahmen insbesondere diejenigen entlasten, die sich eine regelmäßige Schulverpflegung nicht oder nur schwer leisten können, auch wenn die Verantwortung für die Bereitstellung der Schulverpflegung nicht bei der Landesregierung liegt. Bereits in der letzten Plenarsitzung hatten wir unter dem Tagesordnungspunkt „Kindergesundheit“ darauf hingewiesen, wie fehlgeleitet die Forderung ist, in der aktuell finanziell angespannten Lage ein kostenloses Mittagessen für alle Kinder und Jugendlichen und damit auch für die Vielzahl derjenigen, die nicht darauf angewiesen sind, zu fordern. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber Milliardäre sind auf jeden Cent angewiesen!) Landtag Schon allein für unsere Schulen müssten wir für ein kostenloses Mittagessen nach DGE-Standards jährlich Kosten in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro einplanen. Diese Kosten entstehen unter der Annahme, dass an rund 190 Schultagen im Jahr für rund 1,9 Millionen Schülerinnen und Schüler jeweils eine Mahlzeit nach DGE-Standards angeboten wird, die nach einer Studie der DGE aus dem Jahre 2018 durchschnittlich 5,40 Euro kostet. Diese Hochrechnung beinhaltet weder die zusätzlichen Kosten für das Personal, die Umbaumaßnahmen und die Ausstattung, noch berücksichtigt sie die zusätzlichen Kosten für das kostenfreie Mittagessen für alle Kita-Kinder. Eine solche Finanzierung nach dem Gießkannen-Prinzip würde eine Unmenge an Ressourcen binden. Wir sollten das Geld lieber gezielt dort investieren, wo es am dringendsten gebraucht wird. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Bei den Milliardä- rinnen und Milliardären!) Die Landesregierung hat bereits verschiedene Programme aufgelegt, um Eltern finanziell zu unterstützen und denjenigen Kindern ein kostenfreies Essen bereitzustellen, die eines benötigen. Familien, die staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag beziehen, können Unterstützung aus den sogenannten Bildungs- und Teilhabemitteln erhalten. Für bedürftige Familien, die keine staatlichen Leistungen beziehen, gibt es den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“. Darüber hinaus unterstützt das Ministerium für Schule und Bildung den Verein brotZeit mit einer Förderung von bis zu 1,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025, um für Kinder an Grundschulen und in herausfordernden Lagen ein kostenloses Frühstück bereitzustellen. Derzeit wird es Schritt für Schritt auf bis zu 220 Grund- und Förderschulen ausgeweitet. Daneben gibt es das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, über das mehr als 1.000 Grund- und Förderschulen dreimal pro Woche kostenlos Milch, Joghurt sowie Obst und Gemüse erhalten. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Die Mittel dafür werden durch Landesmittel in Höhe von mehr als 3,7 Millionen Euro aufgestockt. Damit steht in NRW ein vielschichtiges Netz von Unterstützungsleistungen bereit, um gezielt Kinder aus einkommensschwachen Familien zu unterstützen. Im letzten Monat habe ich gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten eine brotZeit-Schule besucht und konnte mir dort selbst ein Bild machen, wie das kostenlose Frühstück die Schülerinnen und Schüler nicht einfach nur satt macht, sondern auch zur individuellen Zufriedenheit und zu einem guten Umgang von Schülerinnen und Schülern miteinander beiträgt. Das Projekt ist ein gutes Beispiel für eine gelungene 20.02.2025 Kooperation von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Gerne gehe ich noch auf einzelne Forderungen Ihres Antrags ein, die sich nicht auf das kostenfreie Mittagessen beziehen. Zu den DGE-Standards: Der Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung kann von den Schul- und Kita-Trägern als Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe genutzt werden. Er ist auch Basis für die Beratungspraxis der von der Landesregierung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale betriebenen Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung. Dort können jedoch lediglich Empfehlungen abgegeben werden, da die Schulverpflegung in der Zuständigkeit der Schulträger liegt und auch jede Kindertageseinrichtung im Rahmen ihrer Trägerautonomie und ihrer pädagogischen Konzeption selbst über die Gestaltung der Verpflegung entscheidet. Die Forderung nach einer verpflichtenden Anwendung des Qualitätsstandards würde daher eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung für Eltern und Kommunen darstellen. Aus Sicht der Landesregierung ist die Beratung und Unterstützung der Akteure ein zentraler Hebel. Die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW stellt Fachinformationen sowie Arbeitsmaterialien zur Verfügung und gibt Seminare sowie Workshops. Alle Schulformen, Schulträger und Schulverwaltung, staatliche und freie Träger der Betreuung, Eltern- und Schülerverbände können Beratungsleistungen der Vernetzungsstelle in Anspruch nehmen. Auch zu allen Fragen rund um die Verpflegung in Kitas und der Kindertagespflege ist sie zentrale Ansprechpartnerin. Unabhängig von der Verpflegung fordern Sie in Ihrem Antrag eine Ausweitung des Startchancen-Programms, von dem auch Kitas in sozial benachteiligten Lagen profitieren sollen. Das Startchancen-Programm ist die größte bildungspolitische Maßnahme, die die Länder und der Bund bisher gemeinsam getroffen haben. Durch das Startchancen-Programm werden wir mit rund 4,6 Milliarden Euro rund 920 Schulen in Nordrhein-Westfalen erreichen. Jeweils 2,3 Milliarden Euro übernehmen Land und Bund. Mit rund 920 von bundesweit etwa 4.000 Schulen gehört unser Land zu den größten Profiteuren des Programms. Die Ergebnisse des Startchancen-Programms werden am Ende auf alle Schulen in Nordrhein-Westfalen übertragen, sodass alle Schülerinnen und Schüler davon profitieren werden. Eine Ausweitung des Programms auf die Kitas widerspricht nicht nur dem zwischen Bund und Ländern gemeinsam vereinbarten Zweck des Startchancen-Programms als umfangreiches Schulprogramm, sondern würde auch die Entwicklungsmöglichkeiten für die teilnehmenden Schulen deutlich begrenzen, was mit Blick auf die bestehenden Herausforderungen wenig förderlich wäre. Landtag Zudem fordern Sie Beitragsfreiheit in Kitas und Ganztagsschulen. In den meisten Kommunen sind die Beiträge nach dem Einkommen der Eltern sozial gestaffelt, um auch in finanziell schwierigen Zeiten zielgerichtet diejenigen zu entlasten, die besonders betroffen sind. Häufig gibt es zudem weitere Ermäßigungen für Geschwisterkinder. Die konkrete Ausgestaltung der Beitragssatzung liegt jedoch in der Verantwortung der Kommunen. (Lachen von Dr. Dennis Maelzer [SPD] und Jochen Ott [SPD]) Zudem stellt die Landesregierung im Rahmen des OGS-Ausbaus zusätzliche Haushaltsmittel für den Platzaufwuchs bereit. Im Haushaltsjahr 2025 stehen insgesamt 884 Millionen Euro für den Offenen Ganztag zur Verfügung. Überdies können die Kommunen durch das Investitionsprogramm für den Infrastrukturausbau im Ganztag die notwendigen räumlichen Voraussetzungen für den Platzaufwuchs und die Bereithaltung geeigneter Räumlichkeiten schaffen. Dazu zählen auch Mensabauten und andere Umbauten zur Verbesserung der Essensumgebung. Zu der Lernmittelfreiheit: Eine uneingeschränkte Lernmittelfreiheit besteht nicht. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Genau!) Die Landesverfassung räumt dem Landesgesetzgeber jedoch einen Gestaltungsspielraum ein. Für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt entfällt der Eigenanteil. Über weitere Entlastungen vom Eigenanteil entscheidet der Schulträger. Was die Erbschafts- und die Vermögensteuer betrifft: Diese sind bundesgesetzlich geregelt. Daher gehört jede Reform oder Wiedererhebung dieser Steuern in die Hände des Bundesgesetzgebers. Es ist wenig zielführend, wenn wir hier darüber diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ja, klar! – Jochen Ott [SPD]: Blutleer, einfach blutleer!)

Protokoll ↗